Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VGNov 1975B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FinStrG §54 Abs1FinStrG §85 Abs1FinStrG §85 Abs3FinStrG §91PersFrSchG §4VfGG §88
Rechtssatz: StGG Art8; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Festnahme aufgrund einer schriftlichen Festnahmeanordnung gemäß §85 Abs1 Finanzstrafgesetz - nicht unmittelbar als Ausüb... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 350/1981
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Aufforderung eines Gendarmeriebeamten, den Standort zu verlassen; hier keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Unter Berufung auf §85 Abs1 FinStrG erließ der Vorstand des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 29. April 1982 zur Straflisten-Nr. 59/82 gegen M B M eine mit folgender
Begründung: versehene schriftliche Festnahmeanordnung: "Es besteht der Verdacht, daß Sie im Bereiche dieses Finanzamtes mit Wissen und Willen, also vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, nämlich du... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Dr. P Sch begehrt in seiner unter Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch eine (der Bezirkshauptmannschaft Bruck a. d. Leitha als bel. Beh. zuzurechnende) Amtshandlung eines Gendarmeriebeamten, nämlich eine ihm am 8. August 1982 nächst dem Flugplatz S H, Bezirk Bruck a. d. Leitha, unter Androhung der Festnahme erteilte Weisung, seinen Standort zu verlassen, demnach durch einen Akt unmittelb... mehr lesen...
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Norm: B-VGNov 1975B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FinStrG §54 Abs1FinStrG §85 Abs1FinStrG §85 Abs3FinStrG §91PersFrSchG §4VfGG §88
Rechtssatz: StGG Art8; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Festnahme aufgrund einer schriftlichen Festnahmeanordnung gemäß §85 Abs1 Finanzstrafgesetz - nicht unmittelbar als Ausüb... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 350/1981
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Aufforderung eines Gendarmeriebeamten, den Standort zu verlassen; hier keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Unter Berufung auf §85 Abs1 FinStrG erließ der Vorstand des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 29. April 1982 zur Straflisten-Nr. 59/82 gegen M B M eine mit folgender
Begründung: versehene schriftliche Festnahmeanordnung: "Es besteht der Verdacht, daß Sie im Bereiche dieses Finanzamtes mit Wissen und Willen, also vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, nämlich du... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Dr. P Sch begehrt in seiner unter Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch eine (der Bezirkshauptmannschaft Bruck a. d. Leitha als bel. Beh. zuzurechnende) Amtshandlung eines Gendarmeriebeamten, nämlich eine ihm am 8. August 1982 nächst dem Flugplatz S H, Bezirk Bruck a. d. Leitha, unter Androhung der Festnahme erteilte Weisung, seinen Standort zu verlassen, demnach durch einen Akt unmittelb... mehr lesen...
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Norm: B-VGNov 1975B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FinStrG §54 Abs1FinStrG §85 Abs1FinStrG §85 Abs3FinStrG §91PersFrSchG §4VfGG §88
Rechtssatz: StGG Art8; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Festnahme aufgrund einer schriftlichen Festnahmeanordnung gemäß §85 Abs1 Finanzstrafgesetz - nicht unmittelbar als Ausüb... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 350/1981
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Aufforderung eines Gendarmeriebeamten, den Standort zu verlassen; hier keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Unter Berufung auf §85 Abs1 FinStrG erließ der Vorstand des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 29. April 1982 zur Straflisten-Nr. 59/82 gegen M B M eine mit folgender
Begründung: versehene schriftliche Festnahmeanordnung: "Es besteht der Verdacht, daß Sie im Bereiche dieses Finanzamtes mit Wissen und Willen, also vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, nämlich du... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Dr. P Sch begehrt in seiner unter Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch eine (der Bezirkshauptmannschaft Bruck a. d. Leitha als bel. Beh. zuzurechnende) Amtshandlung eines Gendarmeriebeamten, nämlich eine ihm am 8. August 1982 nächst dem Flugplatz S H, Bezirk Bruck a. d. Leitha, unter Androhung der Festnahme erteilte Weisung, seinen Standort zu verlassen, demnach durch einen Akt unmittelb... mehr lesen...
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Norm: B-VGNov 1975B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FinStrG §54 Abs1FinStrG §85 Abs1FinStrG §85 Abs3FinStrG §91PersFrSchG §4VfGG §88
Rechtssatz: StGG Art8; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Festnahme aufgrund einer schriftlichen Festnahmeanordnung gemäß §85 Abs1 Finanzstrafgesetz - nicht unmittelbar als Ausüb... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 350/1981
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Aufforderung eines Gendarmeriebeamten, den Standort zu verlassen; hier keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Unter Berufung auf §85 Abs1 FinStrG erließ der Vorstand des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 29. April 1982 zur Straflisten-Nr. 59/82 gegen M B M eine mit folgender
Begründung: versehene schriftliche Festnahmeanordnung: "Es besteht der Verdacht, daß Sie im Bereiche dieses Finanzamtes mit Wissen und Willen, also vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, nämlich du... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Dr. P Sch begehrt in seiner unter Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch eine (der Bezirkshauptmannschaft Bruck a. d. Leitha als bel. Beh. zuzurechnende) Amtshandlung eines Gendarmeriebeamten, nämlich eine ihm am 8. August 1982 nächst dem Flugplatz S H, Bezirk Bruck a. d. Leitha, unter Androhung der Festnahme erteilte Weisung, seinen Standort zu verlassen, demnach durch einen Akt unmittelb... mehr lesen...
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Norm: B-VGNov 1975B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FinStrG §54 Abs1FinStrG §85 Abs1FinStrG §85 Abs3FinStrG §91PersFrSchG §4VfGG §88
Rechtssatz: StGG Art8; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Festnahme aufgrund einer schriftlichen Festnahmeanordnung gemäß §85 Abs1 Finanzstrafgesetz - nicht unmittelbar als Ausüb... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 350/1981
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Aufforderung eines Gendarmeriebeamten, den Standort zu verlassen; hier keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Unter Berufung auf §85 Abs1 FinStrG erließ der Vorstand des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 29. April 1982 zur Straflisten-Nr. 59/82 gegen M B M eine mit folgender
Begründung: versehene schriftliche Festnahmeanordnung: "Es besteht der Verdacht, daß Sie im Bereiche dieses Finanzamtes mit Wissen und Willen, also vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, nämlich du... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Dr. P Sch begehrt in seiner unter Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch eine (der Bezirkshauptmannschaft Bruck a. d. Leitha als bel. Beh. zuzurechnende) Amtshandlung eines Gendarmeriebeamten, nämlich eine ihm am 8. August 1982 nächst dem Flugplatz S H, Bezirk Bruck a. d. Leitha, unter Androhung der Festnahme erteilte Weisung, seinen Standort zu verlassen, demnach durch einen Akt unmittelb... mehr lesen...
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Norm: B-VGNov 1975B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FinStrG §54 Abs1FinStrG §85 Abs1FinStrG §85 Abs3FinStrG §91PersFrSchG §4VfGG §88
Rechtssatz: StGG Art8; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Festnahme aufgrund einer schriftlichen Festnahmeanordnung gemäß §85 Abs1 Finanzstrafgesetz - nicht unmittelbar als Ausüb... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 350/1981
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Aufforderung eines Gendarmeriebeamten, den Standort zu verlassen; hier keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Unter Berufung auf §85 Abs1 FinStrG erließ der Vorstand des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 29. April 1982 zur Straflisten-Nr. 59/82 gegen M B M eine mit folgender
Begründung: versehene schriftliche Festnahmeanordnung: "Es besteht der Verdacht, daß Sie im Bereiche dieses Finanzamtes mit Wissen und Willen, also vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, nämlich du... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Dr. P Sch begehrt in seiner unter Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch eine (der Bezirkshauptmannschaft Bruck a. d. Leitha als bel. Beh. zuzurechnende) Amtshandlung eines Gendarmeriebeamten, nämlich eine ihm am 8. August 1982 nächst dem Flugplatz S H, Bezirk Bruck a. d. Leitha, unter Androhung der Festnahme erteilte Weisung, seinen Standort zu verlassen, demnach durch einen Akt unmittelb... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VGNov 1975B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FinStrG §54 Abs1FinStrG §85 Abs1FinStrG §85 Abs3FinStrG §91PersFrSchG §4VfGG §88
Rechtssatz: StGG Art8; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Festnahme aufgrund einer schriftlichen Festnahmeanordnung gemäß §85 Abs1 Finanzstrafgesetz - nicht unmittelbar als Ausüb... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 350/1981
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Aufforderung eines Gendarmeriebeamten, den Standort zu verlassen; hier keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VGNov 1975B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FinStrG §54 Abs1FinStrG §85 Abs1FinStrG §85 Abs3FinStrG §91PersFrSchG §4VfGG §88
Rechtssatz: StGG Art8; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Festnahme aufgrund einer schriftlichen Festnahmeanordnung gemäß §85 Abs1 Finanzstrafgesetz - nicht unmittelbar als Ausüb... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 350/1981
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Aufforderung eines Gendarmeriebeamten, den Standort zu verlassen; hier keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. a) Die bf. Gesellschaft (im folgenden Bf.) hat mit Schriftsatz vom 20. Juni 1979 bei der BH Korneuburg gemäß §1 des Nö. Landesgesetzes vom 7. Juli 1977, betreffend landwirtschaftliche Kulturflächen, LGBl. 6145-0, den Antrag gestellt, die Unterteilung des Grundstückes 1046 Acker in die (in einem beigelegten Geometerplan bezeichneten) Grundstücke 1046/1 bis 1046/26 je Acker und des Grundstückes 1045 Acker in die Grundstücke 1045/1 bis 1045/20 je Acker (EZ 422 KG K, Ge... mehr lesen...
Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...