Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z2 - Z4StPO §175 Abs2StPO §177 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit; rechtswidrige Verhaftung im Dienste der Strafjustiz; Untunlichkeit der Einholung eines richterlichen Befehls wegen Gefahr im Verzug iS des §177 Abs1 Z2 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. E K begehrte in ihrer unter Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß sie durch Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten des Gendarmeriepostenkommandos St. Stefan im Rosental, Bezirk Feldbach (Stmk.), nämlich ihre Festnahme am 17. Juli 1982, (etwa) 11.15 Uhr (in den Postenräumlichkeiten anläßlich einer freiwilligen Vorsprache) und Anhaltung in Haft bis 15.50 Uhr desselben Tages, demnach durch Akte... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z2 - Z4StPO §175 Abs2StPO §177 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit; rechtswidrige Verhaftung im Dienste der Strafjustiz; Untunlichkeit der Einholung eines richterlichen Befehls wegen Gefahr im Verzug iS des §177 Abs1 Z2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z2 - Z4StPO §175 Abs2StPO §177 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit; rechtswidrige Verhaftung im Dienste der Strafjustiz; Untunlichkeit der Einholung eines richterlichen Befehls wegen Gefahr im Verzug iS des §177 Abs1 Z2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationKO §1KO §8
Rechtssatz: Art144 B-VG; keine Legitimation des Gemeinschuldners zur Beschwerdeführung gegen Abgabenbescheide während des Konkurses Entscheidungstexte B 82,83/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 24.11.1983 B 82,83/79 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit der - in Rechtskraft erwachsenen - Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft I vom 15. Dezember 1981, Z Vst 4287/7-81, wurde über Ing. Wolfgang M wegen der Verwaltungsübertretung nach §20 Abs2 StVO 1960 gemäß §99 Abs3 lita StVO 1960 - in Anwendung des §47 VStG 1950 - eine Geldstrafe von zweitausend Schilling, im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe in der Dauer von 72 Stunden verhängt. 1.2.1. Ing. Wolfgang M begehrte in seiner auf Art... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 7. November 1978 wurde der Zweitbf. Ing. Ewald K als verantwortlicher Geschäftsführer der erstbf. Firma "I Revisionsdienst für Blitzschutz- und Erdungsanlagen GesmbH" (künftig: I) für schuldig erkannt, gewerbsmäßig die Überprüfung von Blitzschutzanlagen betrieben zu haben, ohne im Besitz der entsprechenden Konzession zu sein. Er habe dadurch eine Übertretung nach §366 Abs1 Z2 GewO 1973 begangen, wofür... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die vorliegende, offenkundig auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde bekämpft die Beschlagnahme des PKW des Bf. durch Organe des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 11. April 1983. Die Beschlagnahme erfolgte aufgrund einer - der Beschwerde angeschlossenen - Beschlagnahmeanordnung des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 24. März 1983, in der es heißt: "Es ergeht an die Erhebungsbeamten des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. In... mehr lesen...
Begründung: 1. Nach §6 des Tir. Naturschutzgesetzes, LGBl. Nr. 15/1975, sind ua. die Errichtung von baulichen Anlagen (Abs1 litc) und die Vornahme von Geländeabtragungen und -aufschüttungen außerhalb eingefriedeter Hausgärten (Abs2 litb) in den außerhalb geschlossener Ortschaften gelegenen Bereichen fließender Gewässer verboten. 2. Die Tir. Landesregierung erteilte der Stadtgemeinde Kufstein mit Bescheid vom 28. November 1979, Z IIIa 2-7180/49-79, gemäß §13 Abs1 litb des Tir. Na... mehr lesen...
Begründung: 1. Am 20. August 1976 wurde vom Handelsgericht Wien zu GZ S 110/76 der Konkurs über das Vermögen der Paola B-N eröffnet; die Aufhebung des Konkurses erfolgte nach Verteilung des Massevermögens gemäß §139 KO am 25. November 1982. 2.1. Gegen die an Paola B-N am 15. September 1976 - also während des Konkursverfahrens - ergangenen Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk, und zwar als Gesellschafterin der Firma Theresia B-N u. Mitges., betreffend einheitliche und geso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit der - in Rechtskraft erwachsenen - Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft I vom 15. Dezember 1981, Z Vst 4287/7-81, wurde über Ing. Wolfgang M wegen der Verwaltungsübertretung nach §20 Abs2 StVO 1960 gemäß §99 Abs3 lita StVO 1960 - in Anwendung des §47 VStG 1950 - eine Geldstrafe von zweitausend Schilling, im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe in der Dauer von 72 Stunden verhängt. 1.2.1. Ing. Wolfgang M begehrte in seiner auf Art... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die vorliegende, offenkundig auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde bekämpft die Beschlagnahme des PKW des Bf. durch Organe des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 11. April 1983. Die Beschlagnahme erfolgte aufgrund einer - der Beschwerde angeschlossenen - Beschlagnahmeanordnung des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 24. März 1983, in der es heißt: "Es ergeht an die Erhebungsbeamten des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit der - in Rechtskraft erwachsenen - Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft I vom 15. Dezember 1981, Z Vst 4287/7-81, wurde über Ing. Wolfgang M wegen der Verwaltungsübertretung nach §20 Abs2 StVO 1960 gemäß §99 Abs3 lita StVO 1960 - in Anwendung des §47 VStG 1950 - eine Geldstrafe von zweitausend Schilling, im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe in der Dauer von 72 Stunden verhängt. 1.2.1. Ing. Wolfgang M begehrte in seiner auf Art... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die vorliegende, offenkundig auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde bekämpft die Beschlagnahme des PKW des Bf. durch Organe des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 11. April 1983. Die Beschlagnahme erfolgte aufgrund einer - der Beschwerde angeschlossenen - Beschlagnahmeanordnung des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 24. März 1983, in der es heißt: "Es ergeht an die Erhebungsbeamten des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit der - in Rechtskraft erwachsenen - Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft I vom 15. Dezember 1981, Z Vst 4287/7-81, wurde über Ing. Wolfgang M wegen der Verwaltungsübertretung nach §20 Abs2 StVO 1960 gemäß §99 Abs3 lita StVO 1960 - in Anwendung des §47 VStG 1950 - eine Geldstrafe von zweitausend Schilling, im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe in der Dauer von 72 Stunden verhängt. 1.2.1. Ing. Wolfgang M begehrte in seiner auf Art... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die vorliegende, offenkundig auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde bekämpft die Beschlagnahme des PKW des Bf. durch Organe des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 11. April 1983. Die Beschlagnahme erfolgte aufgrund einer - der Beschwerde angeschlossenen - Beschlagnahmeanordnung des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 24. März 1983, in der es heißt: "Es ergeht an die Erhebungsbeamten des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit der - in Rechtskraft erwachsenen - Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft I vom 15. Dezember 1981, Z Vst 4287/7-81, wurde über Ing. Wolfgang M wegen der Verwaltungsübertretung nach §20 Abs2 StVO 1960 gemäß §99 Abs3 lita StVO 1960 - in Anwendung des §47 VStG 1950 - eine Geldstrafe von zweitausend Schilling, im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe in der Dauer von 72 Stunden verhängt. 1.2.1. Ing. Wolfgang M begehrte in seiner auf Art... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die vorliegende, offenkundig auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde bekämpft die Beschlagnahme des PKW des Bf. durch Organe des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 11. April 1983. Die Beschlagnahme erfolgte aufgrund einer - der Beschwerde angeschlossenen - Beschlagnahmeanordnung des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 24. März 1983, in der es heißt: "Es ergeht an die Erhebungsbeamten des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit der - in Rechtskraft erwachsenen - Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft I vom 15. Dezember 1981, Z Vst 4287/7-81, wurde über Ing. Wolfgang M wegen der Verwaltungsübertretung nach §20 Abs2 StVO 1960 gemäß §99 Abs3 lita StVO 1960 - in Anwendung des §47 VStG 1950 - eine Geldstrafe von zweitausend Schilling, im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe in der Dauer von 72 Stunden verhängt. 1.2.1. Ing. Wolfgang M begehrte in seiner auf Art... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die vorliegende, offenkundig auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde bekämpft die Beschlagnahme des PKW des Bf. durch Organe des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 11. April 1983. Die Beschlagnahme erfolgte aufgrund einer - der Beschwerde angeschlossenen - Beschlagnahmeanordnung des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 24. März 1983, in der es heißt: "Es ergeht an die Erhebungsbeamten des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. In... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §2VStG §53 Abs4
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; keine gesetzliche Deckung der Festnahme zur Vollstreckung einer Ersatzarreststrafe in §53 VStG 1950; weder Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens bezüglich der Primärgeldstrafe noch von ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 B-VG; Unzulässigkeit der Beschwerde gegen einzelne belastende Nebenbestimmungen als unselbständigen Teil eines Bescheides wegen Nichtzuständigkeit des VfGH (VfSlg. 9225/1981) Entscheidungstexte B 64/80 Entscheidungstext VfGH B... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungFinStrG §89 Abs1FinStrG §152 Abs1
Rechtssatz: Art144 B-VG, Beschlagnahmeanordnung nach §§89 ff. Finanzstrafgesetz ist ein Bescheid, der nicht unmittelbar Gegenstand einer Beschwerde sein kann Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabGewO 1973 §366 Abs1 Z2VfGG §19 Abs3 Z1 lite idF vor BGBl 363/1981 VStG §9
Rechtssatz: VStG 1950; durch §9 wird für die juristische Person, über deren vertretungsbefugtes Organ eine Strafe verhängt wird, Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit der - in Rechtskraft erwachsenen - Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft I vom 15. Dezember 1981, Z Vst 4287/7-81, wurde über Ing. Wolfgang M wegen der Verwaltungsübertretung nach §20 Abs2 StVO 1960 gemäß §99 Abs3 lita StVO 1960 - in Anwendung des §47 VStG 1950 - eine Geldstrafe von zweitausend Schilling, im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe in der Dauer von 72 Stunden verhängt. 1.2.1. Ing. Wolfgang M begehrte in seiner auf Art... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die vorliegende, offenkundig auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde bekämpft die Beschlagnahme des PKW des Bf. durch Organe des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 11. April 1983. Die Beschlagnahme erfolgte aufgrund einer - der Beschwerde angeschlossenen - Beschlagnahmeanordnung des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 24. März 1983, in der es heißt: "Es ergeht an die Erhebungsbeamten des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit der - in Rechtskraft erwachsenen - Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft I vom 15. Dezember 1981, Z Vst 4287/7-81, wurde über Ing. Wolfgang M wegen der Verwaltungsübertretung nach §20 Abs2 StVO 1960 gemäß §99 Abs3 lita StVO 1960 - in Anwendung des §47 VStG 1950 - eine Geldstrafe von zweitausend Schilling, im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe in der Dauer von 72 Stunden verhängt. 1.2.1. Ing. Wolfgang M begehrte in seiner auf Art... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die vorliegende, offenkundig auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde bekämpft die Beschlagnahme des PKW des Bf. durch Organe des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 11. April 1983. Die Beschlagnahme erfolgte aufgrund einer - der Beschwerde angeschlossenen - Beschlagnahmeanordnung des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 24. März 1983, in der es heißt: "Es ergeht an die Erhebungsbeamten des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. In... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §2VStG §53 Abs4
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; keine gesetzliche Deckung der Festnahme zur Vollstreckung einer Ersatzarreststrafe in §53 VStG 1950; weder Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens bezüglich der Primärgeldstrafe noch von ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungFinStrG §89 Abs1FinStrG §152 Abs1
Rechtssatz: Art144 B-VG, Beschlagnahmeanordnung nach §§89 ff. Finanzstrafgesetz ist ein Bescheid, der nicht unmittelbar Gegenstand einer Beschwerde sein kann Entscheidungstexte ... mehr lesen...