Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde wird zusammenfassend vorgebracht: "Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist eine der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zuzurechnende Amtshandlung vom 6. 2. 1985, bei der der Beschwerdeführer, als er bei seinem nächtlichen Weg zum Bahnhof, um Zigaretten zu holen, vor einem Schaufenster länger stehen blieb, von einem jungen Mann in Blue-Jeans mit weißen Turnschuhen (der in Wirklichkeit Genda... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde wird zusammenfassend vorgebracht: "Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist eine der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zuzurechnende Amtshandlung vom 6. 2. 1985, bei der der Beschwerdeführer, als er bei seinem nächtlichen Weg zum Bahnhof, um Zigaretten zu holen, vor einem Schaufenster länger stehen blieb, von einem jungen Mann in Blue-Jeans mit weißen Turnschuhen (der in Wirklichkeit Genda... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde wird zusammenfassend vorgebracht: "Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist eine der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zuzurechnende Amtshandlung vom 6. 2. 1985, bei der der Beschwerdeführer, als er bei seinem nächtlichen Weg zum Bahnhof, um Zigaretten zu holen, vor einem Schaufenster länger stehen blieb, von einem jungen Mann in Blue-Jeans mit weißen Turnschuhen (der in Wirklichkeit Genda... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3StGG Art8StPO §177 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt StG G Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde wird zusammenfassend vorgebracht: "Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist eine der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zuzurechnende Amtshandlung vom 6. 2. 1985, bei der der Beschwerdeführer, als er bei seinem nächtlichen Weg zum Bahnhof, um Zigaretten zu holen, vor einem Schaufenster länger stehen blieb, von einem jungen Mann in Blue-Jeans mit weißen Turnschuhen (der in Wirklichkeit Genda... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3StGG Art8StPO §177 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt StG G Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde wird zusammenfassend vorgebracht: "Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist eine der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zuzurechnende Amtshandlung vom 6. 2. 1985, bei der der Beschwerdeführer, als er bei seinem nächtlichen Weg zum Bahnhof, um Zigaretten zu holen, vor einem Schaufenster länger stehen blieb, von einem jungen Mann in Blue-Jeans mit weißen Turnschuhen (der in Wirklichkeit Genda... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3StGG Art8StPO §177 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt StG G Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde wird zusammenfassend vorgebracht: "Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist eine der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zuzurechnende Amtshandlung vom 6. 2. 1985, bei der der Beschwerdeführer, als er bei seinem nächtlichen Weg zum Bahnhof, um Zigaretten zu holen, vor einem Schaufenster länger stehen blieb, von einem jungen Mann in Blue-Jeans mit weißen Turnschuhen (der in Wirklichkeit Genda... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3StGG Art8StPO §177 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt StG G Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde wird zusammenfassend vorgebracht: "Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist eine der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zuzurechnende Amtshandlung vom 6. 2. 1985, bei der der Beschwerdeführer, als er bei seinem nächtlichen Weg zum Bahnhof, um Zigaretten zu holen, vor einem Schaufenster länger stehen blieb, von einem jungen Mann in Blue-Jeans mit weißen Turnschuhen (der in Wirklichkeit Genda... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3StGG Art8StPO §177 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt StG G Ar... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3StGG Art8StPO §177 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt StG G Ar... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3StGG Art8StPO §177 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt StG G Ar... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3StGG Art8StPO §177 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt StG G Ar... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3StGG Art8StPO §177 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt StG G Ar... mehr lesen...
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Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt StG G Ar... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3StGG Art8StPO §177 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt StG G Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde wird zusammenfassend vorgebracht: "Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist eine der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zuzurechnende Amtshandlung vom 6. 2. 1985, bei der der Beschwerdeführer, als er bei seinem nächtlichen Weg zum Bahnhof, um Zigaretten zu holen, vor einem Schaufenster länger stehen blieb, von einem jungen Mann in Blue-Jeans mit weißen Turnschuhen (der in Wirklichkeit Genda... mehr lesen...
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Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt StG G Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde wird zusammenfassend vorgebracht: "Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist eine der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zuzurechnende Amtshandlung vom 6. 2. 1985, bei der der Beschwerdeführer, als er bei seinem nächtlichen Weg zum Bahnhof, um Zigaretten zu holen, vor einem Schaufenster länger stehen blieb, von einem jungen Mann in Blue-Jeans mit weißen Turnschuhen (der in Wirklichkeit Genda... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde wird zusammenfassend vorgebracht: "Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist eine der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zuzurechnende Amtshandlung vom 6. 2. 1985, bei der der Beschwerdeführer, als er bei seinem nächtlichen Weg zum Bahnhof, um Zigaretten zu holen, vor einem Schaufenster länger stehen blieb, von einem jungen Mann in Blue-Jeans mit weißen Turnschuhen (der in Wirklichkeit Genda... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3StGG Art8StPO §177 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt StG G Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde wird zusammenfassend vorgebracht: "Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist eine der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zuzurechnende Amtshandlung vom 6. 2. 1985, bei der der Beschwerdeführer, als er bei seinem nächtlichen Weg zum Bahnhof, um Zigaretten zu holen, vor einem Schaufenster länger stehen blieb, von einem jungen Mann in Blue-Jeans mit weißen Turnschuhen (der in Wirklichkeit Genda... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3StGG Art8StPO §177 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt StG G Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde wird zusammenfassend vorgebracht: "Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist eine der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zuzurechnende Amtshandlung vom 6. 2. 1985, bei der der Beschwerdeführer, als er bei seinem nächtlichen Weg zum Bahnhof, um Zigaretten zu holen, vor einem Schaufenster länger stehen blieb, von einem jungen Mann in Blue-Jeans mit weißen Turnschuhen (der in Wirklichkeit Genda... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3StGG Art8StPO §177 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt StG G Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde wird zusammenfassend vorgebracht: "Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist eine der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zuzurechnende Amtshandlung vom 6. 2. 1985, bei der der Beschwerdeführer, als er bei seinem nächtlichen Weg zum Bahnhof, um Zigaretten zu holen, vor einem Schaufenster länger stehen blieb, von einem jungen Mann in Blue-Jeans mit weißen Turnschuhen (der in Wirklichkeit Genda... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3StGG Art8StPO §177 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt StG G Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde wird zusammenfassend vorgebracht: "Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist eine der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zuzurechnende Amtshandlung vom 6. 2. 1985, bei der der Beschwerdeführer, als er bei seinem nächtlichen Weg zum Bahnhof, um Zigaretten zu holen, vor einem Schaufenster länger stehen blieb, von einem jungen Mann in Blue-Jeans mit weißen Turnschuhen (der in Wirklichkeit Genda... mehr lesen...