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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBeachte
in den Entscheidungsgründen ähnlich B880/84, B882/84, B884/84, B886/84 und B899/84, alle vom 5. Juni 1986Rechtssatz
Art8 StGG; Art5 MRK; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit;
Festnahme gemäß §35 litc VStG 1950 und anschließende Anhaltung;
Zulässigkeit einer nicht individuell ausgesprochenen, sondern an eine Gruppe gerichteten und von der Bf. verstandenen "Abmahnung";
Verharren in der strafbaren Handlung nach Abmahnung zweifelhaft;
Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit
Art3 MRK; Befehl, sich teilweise zu entkleiden und einer Leibesvisitation zu unterwerfen; Verstoß gegen Art3 durch Vornahme der Leibesvisitation ohne Notwendigkeit in Anwesenheit mehrerer Mithäftlinge
Schlagworte
Verwaltungsstrafrecht, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Leibesvisitation, VfGH / Kosten,European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B879.1984Dokumentnummer
JFR_10139395_84B00879_01