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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbRechtssatz
Art144 Abs1 B-VG; im Verlauf der Verfolgung des Bf. abgegebene Schüsse sowie Personendurchsuchung unter bestimmten Umständen und Fesselung durch Anlegen von Handschellen - Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
StG G Art8; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; MRK Art3; keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch die auf die (unbekämpft gebliebene) Festnahme folgende Anhaltung gemäß §177 Abs2 StPO; keine Verletzung des Art3 MRK
Schlagworte
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Fesselung, Personsdurchsuchung, FestnehmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B199.1985Dokumentnummer
JFR_10139681_85B00199_01