Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VersammlungsG §13 Abs1
Leitsatz: Gewaltanwendung im Zuge des Auflösens einer Versammlung nicht
rechtswidrig
Rechtssatz: Versetzen von Schlägen mit dem Gummiknüppel durch einen (unbekannt gebliebenen) Sicherheitswachebeamten (insbesondere gegen die Beine der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
Hausdurchsuchung; kein Verstoß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Einschreiterin bringt in der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Beamte des Gendarmeriepostenkommandos ... am 25. März 1985 in ihrem (nicht in Betrieb befindlichen) Hotel in Bad Gleichenberg, in welchem sich auch die Privatwohnung befinde, erschienen seien und nach ihrem Ehemann geforscht hätten, dessen Anwesenheit sie jedoch - tatsachenwidrig - bestritten habe. Nach einer freiwillig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 11.15 Uhr sei die Bf. mit anderen Manifestanten (60 bis 80 Menschen) zu der nördlichen Flanke des Rodungsgebietes gelangt. Eine Gruppe von Polizisten hätte ihre Gummikn... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VersammlungsG §13 Abs1
Leitsatz: Gewaltanwendung im Zuge des Auflösens einer Versammlung nicht
rechtswidrig
Rechtssatz: Versetzen von Schlägen mit dem Gummiknüppel durch einen (unbekannt gebliebenen) Sicherheitswachebeamten (insbesondere gegen die Beine der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
Hausdurchsuchung; kein Verstoß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Einschreiterin bringt in der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Beamte des Gendarmeriepostenkommandos ... am 25. März 1985 in ihrem (nicht in Betrieb befindlichen) Hotel in Bad Gleichenberg, in welchem sich auch die Privatwohnung befinde, erschienen seien und nach ihrem Ehemann geforscht hätten, dessen Anwesenheit sie jedoch - tatsachenwidrig - bestritten habe. Nach einer freiwillig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 11.15 Uhr sei die Bf. mit anderen Manifestanten (60 bis 80 Menschen) zu der nördlichen Flanke des Rodungsgebietes gelangt. Eine Gruppe von Polizisten hätte ihre Gummikn... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VersammlungsG §13 Abs1
Leitsatz: Gewaltanwendung im Zuge des Auflösens einer Versammlung nicht
rechtswidrig
Rechtssatz: Versetzen von Schlägen mit dem Gummiknüppel durch einen (unbekannt gebliebenen) Sicherheitswachebeamten (insbesondere gegen die Beine der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
Hausdurchsuchung; kein Verstoß ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
Hausdurchsuchung; kein Verstoß ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. N K beantragte mit ihrer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH (26. Feber 1987) der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie sei am 3. Juni 1986 dadurch, daß Organe des Gendarmeriepostens Badgastein (Bezirk St. Johann im Pongau, Land Salzburg) ihre Wohnung in Badgastein ... durchsuchten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht (Art9 S... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1
Leitsatz: Der VfGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß gegen
seine Entscheidungen, demnach insbesondere auch gegen seine
Beschlüsse, kein Rechtsmittel zulässig ist (vgl. VfGH 11.3.1981
B385/80 und die dort zitierte Vorjudikatur) Schlagworte VfGH / Zuständigkeit Europea... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die oö. Landesregierung verhängte über den Bf. mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. September 1983 wegen Übertretung des oö. Veranstaltungsgesetzes eine (primäre) Arreststrafe von 14 Tagen, weil er als verantwortlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH in der Zeit vom 9. Dezember 1982 bis 9. Jänner 1983 in Linz eine sogenannte "Peep-Show" erwerbsmäßig durchgeführt habe, ohne im Besitz einer Bewilligung der Behörde zu sein. ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit seinem nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten und auf Art144 B-VG gestützten Schreiben vom 18. November 1986 zog Mag. F G - neben der den Gegenstand des zu B1064/86 protokollierten Beschwerdeverfahrens bildenden Erledigung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 26. September 1986, Z20.856/272-2.10/86 folgende Verwaltungsakte bzw. Vorgänge in Beschwerde: a) (Antwort-)Schreiben des Bundesministers für Landesverteidigung vom ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vom Einschreiter Mag. F G am 12. November 1986 beim VfGH eingebrachte Beschwerde gegen den eine Einhebungs- und Pauschalgebühr (gemäß §17 litb GGG) vorschreibenden Zahlungsauftrag des Kostenbeamten des Kreisgerichtes Korneuburg vom 16. September 1986,ZIV 107004/86 in 3 Cg 216/85, (samt beigeschlossenem Erlagschein) erweist sich als unzulässig, weil - wie der Verfassungsgerichtshof in ständiger Judikatur aussprach (vgl. zB VfSlg. 6484/1971, 7275/1974, ... mehr lesen...
Begründung: In seiner Beschwerde vom 24. Juni 1985 wendet sich der Einschreiter - ein Schweizer Staatsangehöriger - gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 5. Juni 1986, mit dem über ihn gemäß §3 Abs1 und 2 lita iVm §4 des Fremdenpolizeigesetzes 1954, BGBl. Nr. 75, ein befristetes Aufenthaltsverbot verhängt wurde. Über den Bf. ist mit Beschluß des Regierungsrates des Kantons Schwyz die Vormundschaft errichtet worden. Als Vo... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb / Zurechnung (Behörde)StGG Art8MRK Art7 Abs1VStG §12 Abs1VStG §31 Abs2 und Abs3VStG §31 Abs3 zweiter SatzVStG §29a letzter Satz
Leitsatz: Beschwerde gegen Festnahmen undAnhaltung, die der BPD Wien und der BPD Linz zuzurechnen sind;Zulässigkeit der Beschwerde, die nur eine, nicht jedoch ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. N K beantragte mit ihrer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH (26. Feber 1987) der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie sei am 3. Juni 1986 dadurch, daß Organe des Gendarmeriepostens Badgastein (Bezirk St. Johann im Pongau, Land Salzburg) ihre Wohnung in Badgastein ... durchsuchten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht (Art9 S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die oö. Landesregierung verhängte über den Bf. mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. September 1983 wegen Übertretung des oö. Veranstaltungsgesetzes eine (primäre) Arreststrafe von 14 Tagen, weil er als verantwortlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH in der Zeit vom 9. Dezember 1982 bis 9. Jänner 1983 in Linz eine sogenannte "Peep-Show" erwerbsmäßig durchgeführt habe, ohne im Besitz einer Bewilligung der Behörde zu sein. ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit seinem nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten und auf Art144 B-VG gestützten Schreiben vom 18. November 1986 zog Mag. F G - neben der den Gegenstand des zu B1064/86 protokollierten Beschwerdeverfahrens bildenden Erledigung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 26. September 1986, Z20.856/272-2.10/86 folgende Verwaltungsakte bzw. Vorgänge in Beschwerde: a) (Antwort-)Schreiben des Bundesministers für Landesverteidigung vom ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb / Zurechnung (Behörde)StGG Art8MRK Art7 Abs1VStG §12 Abs1VStG §31 Abs2 und Abs3VStG §31 Abs3 zweiter SatzVStG §29a letzter Satz
Leitsatz: Beschwerde gegen Festnahmen undAnhaltung, die der BPD Wien und der BPD Linz zuzurechnen sind;Zulässigkeit der Beschwerde, die nur eine, nicht jedoch ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. N K beantragte mit ihrer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH (26. Feber 1987) der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie sei am 3. Juni 1986 dadurch, daß Organe des Gendarmeriepostens Badgastein (Bezirk St. Johann im Pongau, Land Salzburg) ihre Wohnung in Badgastein ... durchsuchten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht (Art9 S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die oö. Landesregierung verhängte über den Bf. mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. September 1983 wegen Übertretung des oö. Veranstaltungsgesetzes eine (primäre) Arreststrafe von 14 Tagen, weil er als verantwortlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH in der Zeit vom 9. Dezember 1982 bis 9. Jänner 1983 in Linz eine sogenannte "Peep-Show" erwerbsmäßig durchgeführt habe, ohne im Besitz einer Bewilligung der Behörde zu sein. ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit seinem nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten und auf Art144 B-VG gestützten Schreiben vom 18. November 1986 zog Mag. F G - neben der den Gegenstand des zu B1064/86 protokollierten Beschwerdeverfahrens bildenden Erledigung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 26. September 1986, Z20.856/272-2.10/86 folgende Verwaltungsakte bzw. Vorgänge in Beschwerde: a) (Antwort-)Schreiben des Bundesministers für Landesverteidigung vom ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb / Zurechnung (Behörde)StGG Art8MRK Art7 Abs1VStG §12 Abs1VStG §31 Abs2 und Abs3VStG §31 Abs3 zweiter SatzVStG §29a letzter Satz
Leitsatz: Beschwerde gegen Festnahmen undAnhaltung, die der BPD Wien und der BPD Linz zuzurechnen sind;Zulässigkeit der Beschwerde, die nur eine, nicht jedoch ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. N K beantragte mit ihrer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH (26. Feber 1987) der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie sei am 3. Juni 1986 dadurch, daß Organe des Gendarmeriepostens Badgastein (Bezirk St. Johann im Pongau, Land Salzburg) ihre Wohnung in Badgastein ... durchsuchten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht (Art9 S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die oö. Landesregierung verhängte über den Bf. mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. September 1983 wegen Übertretung des oö. Veranstaltungsgesetzes eine (primäre) Arreststrafe von 14 Tagen, weil er als verantwortlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH in der Zeit vom 9. Dezember 1982 bis 9. Jänner 1983 in Linz eine sogenannte "Peep-Show" erwerbsmäßig durchgeführt habe, ohne im Besitz einer Bewilligung der Behörde zu sein. ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit seinem nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten und auf Art144 B-VG gestützten Schreiben vom 18. November 1986 zog Mag. F G - neben der den Gegenstand des zu B1064/86 protokollierten Beschwerdeverfahrens bildenden Erledigung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 26. September 1986, Z20.856/272-2.10/86 folgende Verwaltungsakte bzw. Vorgänge in Beschwerde: a) (Antwort-)Schreiben des Bundesministers für Landesverteidigung vom ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. N K beantragte mit ihrer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH (26. Feber 1987) der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie sei am 3. Juni 1986 dadurch, daß Organe des Gendarmeriepostens Badgastein (Bezirk St. Johann im Pongau, Land Salzburg) ihre Wohnung in Badgastein ... durchsuchten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht (Art9 S... mehr lesen...