Entscheidungsgründe: I. 1. Die Einschreiterin bringt in der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Beamte des Gendarmeriepostenkommandos ... am 25. März 1985 in ihrem (nicht in Betrieb befindlichen) Hotel in Bad Gleichenberg, in welchem sich auch die Privatwohnung befinde, erschienen seien und nach ihrem Ehemann geforscht hätten, dessen Anwesenheit sie jedoch - tatsachenwidrig - bestritten habe. Nach einer freiwillig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 11.15 Uhr sei die Bf. mit anderen Manifestanten (60 bis 80 Menschen) zu der nördlichen Flanke des Rodungsgebietes gelangt. Eine Gruppe von Polizisten hätte ihre Gummikn... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
Hausdurchsuchung; kein Verstoß ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VersammlungsG §13 Abs1
Leitsatz: Gewaltanwendung im Zuge des Auflösens einer Versammlung nicht
rechtswidrig
Rechtssatz: Versetzen von Schlägen mit dem Gummiknüppel durch einen (unbekannt gebliebenen) Sicherheitswachebeamten (insbesondere gegen die Beine der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Einschreiterin bringt in der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Beamte des Gendarmeriepostenkommandos ... am 25. März 1985 in ihrem (nicht in Betrieb befindlichen) Hotel in Bad Gleichenberg, in welchem sich auch die Privatwohnung befinde, erschienen seien und nach ihrem Ehemann geforscht hätten, dessen Anwesenheit sie jedoch - tatsachenwidrig - bestritten habe. Nach einer freiwillig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 11.15 Uhr sei die Bf. mit anderen Manifestanten (60 bis 80 Menschen) zu der nördlichen Flanke des Rodungsgebietes gelangt. Eine Gruppe von Polizisten hätte ihre Gummikn... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
Hausdurchsuchung; kein Verstoß ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VersammlungsG §13 Abs1
Leitsatz: Gewaltanwendung im Zuge des Auflösens einer Versammlung nicht
rechtswidrig
Rechtssatz: Versetzen von Schlägen mit dem Gummiknüppel durch einen (unbekannt gebliebenen) Sicherheitswachebeamten (insbesondere gegen die Beine der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Einschreiterin bringt in der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Beamte des Gendarmeriepostenkommandos ... am 25. März 1985 in ihrem (nicht in Betrieb befindlichen) Hotel in Bad Gleichenberg, in welchem sich auch die Privatwohnung befinde, erschienen seien und nach ihrem Ehemann geforscht hätten, dessen Anwesenheit sie jedoch - tatsachenwidrig - bestritten habe. Nach einer freiwillig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 11.15 Uhr sei die Bf. mit anderen Manifestanten (60 bis 80 Menschen) zu der nördlichen Flanke des Rodungsgebietes gelangt. Eine Gruppe von Polizisten hätte ihre Gummikn... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
Hausdurchsuchung; kein Verstoß ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VersammlungsG §13 Abs1
Leitsatz: Gewaltanwendung im Zuge des Auflösens einer Versammlung nicht
rechtswidrig
Rechtssatz: Versetzen von Schlägen mit dem Gummiknüppel durch einen (unbekannt gebliebenen) Sicherheitswachebeamten (insbesondere gegen die Beine der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Einschreiterin bringt in der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Beamte des Gendarmeriepostenkommandos ... am 25. März 1985 in ihrem (nicht in Betrieb befindlichen) Hotel in Bad Gleichenberg, in welchem sich auch die Privatwohnung befinde, erschienen seien und nach ihrem Ehemann geforscht hätten, dessen Anwesenheit sie jedoch - tatsachenwidrig - bestritten habe. Nach einer freiwillig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 11.15 Uhr sei die Bf. mit anderen Manifestanten (60 bis 80 Menschen) zu der nördlichen Flanke des Rodungsgebietes gelangt. Eine Gruppe von Polizisten hätte ihre Gummikn... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
Hausdurchsuchung; kein Verstoß ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VersammlungsG §13 Abs1
Leitsatz: Gewaltanwendung im Zuge des Auflösens einer Versammlung nicht
rechtswidrig
Rechtssatz: Versetzen von Schlägen mit dem Gummiknüppel durch einen (unbekannt gebliebenen) Sicherheitswachebeamten (insbesondere gegen die Beine der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Einschreiterin bringt in der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Beamte des Gendarmeriepostenkommandos ... am 25. März 1985 in ihrem (nicht in Betrieb befindlichen) Hotel in Bad Gleichenberg, in welchem sich auch die Privatwohnung befinde, erschienen seien und nach ihrem Ehemann geforscht hätten, dessen Anwesenheit sie jedoch - tatsachenwidrig - bestritten habe. Nach einer freiwillig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 11.15 Uhr sei die Bf. mit anderen Manifestanten (60 bis 80 Menschen) zu der nördlichen Flanke des Rodungsgebietes gelangt. Eine Gruppe von Polizisten hätte ihre Gummikn... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
Hausdurchsuchung; kein Verstoß ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
Hausdurchsuchung; kein Verstoß ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
Hausdurchsuchung; kein Verstoß ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
Hausdurchsuchung; kein Verstoß ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
Hausdurchsuchung; kein Verstoß ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VersammlungsG §13 Abs1
Leitsatz: Gewaltanwendung im Zuge des Auflösens einer Versammlung nicht
rechtswidrig
Rechtssatz: Versetzen von Schlägen mit dem Gummiknüppel durch einen (unbekannt gebliebenen) Sicherheitswachebeamten (insbesondere gegen die Beine der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Einschreiterin bringt in der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Beamte des Gendarmeriepostenkommandos ... am 25. März 1985 in ihrem (nicht in Betrieb befindlichen) Hotel in Bad Gleichenberg, in welchem sich auch die Privatwohnung befinde, erschienen seien und nach ihrem Ehemann geforscht hätten, dessen Anwesenheit sie jedoch - tatsachenwidrig - bestritten habe. Nach einer freiwillig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 11.15 Uhr sei die Bf. mit anderen Manifestanten (60 bis 80 Menschen) zu der nördlichen Flanke des Rodungsgebietes gelangt. Eine Gruppe von Polizisten hätte ihre Gummikn... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9HausRSchG §2 Abs2MRK Art3StPO §141 Abs2
Leitsatz: Erlassung eines Haftbefehls gegen den Ehemann der Bf. erst nach
Durchsuchung der Wohnung - Verletzung des Hausrechtes durch die von
Sicherheitsorganen aus eigener Macht vorgenommene
Hausdurchsuchung; kein Verstoß ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VersammlungsG §13 Abs1
Leitsatz: Gewaltanwendung im Zuge des Auflösens einer Versammlung nicht
rechtswidrig
Rechtssatz: Versetzen von Schlägen mit dem Gummiknüppel durch einen (unbekannt gebliebenen) Sicherheitswachebeamten (insbesondere gegen die Beine der Beschwerdeführer... mehr lesen...