Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Mitteilung des BMJ, daß Gnadenmaßnahmen im Falle der
Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
gem. §21 Abs2 StGB nicht möglich sind - weder Bescheid noch
Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VfGG §88
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; kein ausreichender Nachweis für behauptete
Mißhandlungen und Drohungen iSd Art3 MRK
Rechtssatz: Nach dem Beschwerdevorbringen war der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen festgenommen und a... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Antrag vom 1. September 1986 beantragt der Einschreiter - er befindet sich im Maßnahmenvollzug gemäß §21 StGB - unter Vorlage eines Vermögensbekenntnisses, ihm zur Einbringung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde die Verfahrenshilfe zu bewilligen. In derselben Angelegenheit wurde dem VfGH des weiteren vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien ein bei diesem Gericht aufgenommenes Tonbandprotokoll mit folgendem Wortlaut vorgelegt: "... Es ist so... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. sei am 3. Dezember 1984 an seinem Arbeitsplatz unter dem Verdacht verbotenen Waffenbesitzes und der Beteiligung an einem Raubmord festgenommen und in das Sicherheitsbüro in Wien 9, Berggasse, gebracht worden. Dort sei er von drei Polizeibeamten verhört worden, wobei man ihm vorgehalten habe, daß er einer dritten Person gegenüber die Teilnahme am Raubmord zugegeben habe. D... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Mitteilung des BMJ, daß Gnadenmaßnahmen im Falle der
Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
gem. §21 Abs2 StGB nicht möglich sind - weder Bescheid noch
Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VfGG §88
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; kein ausreichender Nachweis für behauptete
Mißhandlungen und Drohungen iSd Art3 MRK
Rechtssatz: Nach dem Beschwerdevorbringen war der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen festgenommen und a... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Antrag vom 1. September 1986 beantragt der Einschreiter - er befindet sich im Maßnahmenvollzug gemäß §21 StGB - unter Vorlage eines Vermögensbekenntnisses, ihm zur Einbringung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde die Verfahrenshilfe zu bewilligen. In derselben Angelegenheit wurde dem VfGH des weiteren vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien ein bei diesem Gericht aufgenommenes Tonbandprotokoll mit folgendem Wortlaut vorgelegt: "... Es ist so... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. sei am 3. Dezember 1984 an seinem Arbeitsplatz unter dem Verdacht verbotenen Waffenbesitzes und der Beteiligung an einem Raubmord festgenommen und in das Sicherheitsbüro in Wien 9, Berggasse, gebracht worden. Dort sei er von drei Polizeibeamten verhört worden, wobei man ihm vorgehalten habe, daß er einer dritten Person gegenüber die Teilnahme am Raubmord zugegeben habe. D... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Mitteilung des BMJ, daß Gnadenmaßnahmen im Falle der
Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
gem. §21 Abs2 StGB nicht möglich sind - weder Bescheid noch
Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VfGG §88
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; kein ausreichender Nachweis für behauptete
Mißhandlungen und Drohungen iSd Art3 MRK
Rechtssatz: Nach dem Beschwerdevorbringen war der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen festgenommen und a... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. sei am 3. Dezember 1984 an seinem Arbeitsplatz unter dem Verdacht verbotenen Waffenbesitzes und der Beteiligung an einem Raubmord festgenommen und in das Sicherheitsbüro in Wien 9, Berggasse, gebracht worden. Dort sei er von drei Polizeibeamten verhört worden, wobei man ihm vorgehalten habe, daß er einer dritten Person gegenüber die Teilnahme am Raubmord zugegeben habe. D... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Antrag vom 1. September 1986 beantragt der Einschreiter - er befindet sich im Maßnahmenvollzug gemäß §21 StGB - unter Vorlage eines Vermögensbekenntnisses, ihm zur Einbringung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde die Verfahrenshilfe zu bewilligen. In derselben Angelegenheit wurde dem VfGH des weiteren vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien ein bei diesem Gericht aufgenommenes Tonbandprotokoll mit folgendem Wortlaut vorgelegt: "... Es ist so... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Mitteilung des BMJ, daß Gnadenmaßnahmen im Falle der
Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
gem. §21 Abs2 StGB nicht möglich sind - weder Bescheid noch
Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VfGG §88
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; kein ausreichender Nachweis für behauptete
Mißhandlungen und Drohungen iSd Art3 MRK
Rechtssatz: Nach dem Beschwerdevorbringen war der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen festgenommen und a... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. sei am 3. Dezember 1984 an seinem Arbeitsplatz unter dem Verdacht verbotenen Waffenbesitzes und der Beteiligung an einem Raubmord festgenommen und in das Sicherheitsbüro in Wien 9, Berggasse, gebracht worden. Dort sei er von drei Polizeibeamten verhört worden, wobei man ihm vorgehalten habe, daß er einer dritten Person gegenüber die Teilnahme am Raubmord zugegeben habe. D... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Antrag vom 1. September 1986 beantragt der Einschreiter - er befindet sich im Maßnahmenvollzug gemäß §21 StGB - unter Vorlage eines Vermögensbekenntnisses, ihm zur Einbringung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde die Verfahrenshilfe zu bewilligen. In derselben Angelegenheit wurde dem VfGH des weiteren vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien ein bei diesem Gericht aufgenommenes Tonbandprotokoll mit folgendem Wortlaut vorgelegt: "... Es ist so... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Mitteilung des BMJ, daß Gnadenmaßnahmen im Falle der
Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
gem. §21 Abs2 StGB nicht möglich sind - weder Bescheid noch
Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VfGG §88
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; kein ausreichender Nachweis für behauptete
Mißhandlungen und Drohungen iSd Art3 MRK
Rechtssatz: Nach dem Beschwerdevorbringen war der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen festgenommen und a... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Antrag vom 1. September 1986 beantragt der Einschreiter - er befindet sich im Maßnahmenvollzug gemäß §21 StGB - unter Vorlage eines Vermögensbekenntnisses, ihm zur Einbringung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde die Verfahrenshilfe zu bewilligen. In derselben Angelegenheit wurde dem VfGH des weiteren vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien ein bei diesem Gericht aufgenommenes Tonbandprotokoll mit folgendem Wortlaut vorgelegt: "... Es ist so... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Mitteilung des BMJ, daß Gnadenmaßnahmen im Falle der
Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
gem. §21 Abs2 StGB nicht möglich sind - weder Bescheid noch
Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VfGG §88
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; kein ausreichender Nachweis für behauptete
Mißhandlungen und Drohungen iSd Art3 MRK
Rechtssatz: Nach dem Beschwerdevorbringen war der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen festgenommen und a... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1
Leitsatz: Weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem
VfGH die Befugnis ein, Akte der Gerichtsbarkeit zu prüfen
(vgl. zB VfSlg. 9511/1982) Schlagworte VfGH / Zuständigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1987:B414.1986 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 11.15 Uhr sei die Bf. mit anderen Manifestanten (60 bis 80 Menschen) zu der nördlichen Flanke des Rodungsgebietes gelangt. Eine Gruppe von Polizisten hätte ihre Gummikn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Einschreiterin bringt in der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Beamte des Gendarmeriepostenkommandos ... am 25. März 1985 in ihrem (nicht in Betrieb befindlichen) Hotel in Bad Gleichenberg, in welchem sich auch die Privatwohnung befinde, erschienen seien und nach ihrem Ehemann geforscht hätten, dessen Anwesenheit sie jedoch - tatsachenwidrig - bestritten habe. Nach einer freiwillig... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen fünf Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, mit denen dem Einschreiter für die Jahre 1980 bis 1984 Umsatzsteuer sowie Einkommensteuer vorgeschrieben wurde. Der Bf. bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit des (mit dem hg. Erk. G119/86 vom 11.12.1986 - unter Fristsetzung für das Außerkrafttreten - als verfassungswidrig aufgehobenen) §254 BAO und hält sich Beziehung nicht sehr deutliche Beschwerdevorbringen wohl zu versteh... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VersammlungsG §13 Abs1
Leitsatz: Gewaltanwendung im Zuge des Auflösens einer Versammlung nicht
rechtswidrig
Rechtssatz: Versetzen von Schlägen mit dem Gummiknüppel durch einen (unbekannt gebliebenen) Sicherheitswachebeamten (insbesondere gegen die Beine der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Einschreiterin bringt in der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Beamte des Gendarmeriepostenkommandos ... am 25. März 1985 in ihrem (nicht in Betrieb befindlichen) Hotel in Bad Gleichenberg, in welchem sich auch die Privatwohnung befinde, erschienen seien und nach ihrem Ehemann geforscht hätten, dessen Anwesenheit sie jedoch - tatsachenwidrig - bestritten habe. Nach einer freiwillig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 11.15 Uhr sei die Bf. mit anderen Manifestanten (60 bis 80 Menschen) zu der nördlichen Flanke des Rodungsgebietes gelangt. Eine Gruppe von Polizisten hätte ihre Gummikn... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3VersammlungsG §13 Abs1
Leitsatz: Gewaltanwendung im Zuge des Auflösens einer Versammlung nicht
rechtswidrig
Rechtssatz: Versetzen von Schlägen mit dem Gummiknüppel durch einen (unbekannt gebliebenen) Sicherheitswachebeamten (insbesondere gegen die Beine der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Einschreiterin bringt in der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Beamte des Gendarmeriepostenkommandos ... am 25. März 1985 in ihrem (nicht in Betrieb befindlichen) Hotel in Bad Gleichenberg, in welchem sich auch die Privatwohnung befinde, erschienen seien und nach ihrem Ehemann geforscht hätten, dessen Anwesenheit sie jedoch - tatsachenwidrig - bestritten habe. Nach einer freiwillig... mehr lesen...