Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung
von Gewalt durchgeführtes Fotografieren und Identitätsfeststellung
der Bf.; Aufbewahren dieser Daten bloße Untätigkeit der Behörde -
keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen bestimmte, von Organen der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gegen die Bf. am 17. und 19. Feber 1988 gesetzte Maßnahmen, die die Bf. als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizieren. Im einzelnen erachten sich die Bf. "dadurch, daß sie im Zuge der Teilnahme an einer Versammlung in der Opernpassage (Kärntne... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung
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