Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.813 Dokumente

Entscheidungen 8.971-9.000 von 21.813

RS Vfgh 1988/12/13 B756/88, B757/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt durchgeführtes Fotografieren und Identitätsfeststellung der Bf.; Aufbewahren dieser Daten bloße Untätigkeit der Behörde - keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.12.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/12/13 B756/88, B757/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen bestimmte, von Organen der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gegen die Bf. am 17. und 19. Feber 1988 gesetzte Maßnahmen, die die Bf. als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizieren. Im einzelnen erachten sich die Bf. "dadurch, daß sie im Zuge der Teilnahme an einer Versammlung in der Opernpassage (Kärntne... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.12.1988

RS Vfgh 1988/12/13 B756/88, B757/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt durchgeführtes Fotografieren und Identitätsfeststellung der Bf.; Aufbewahren dieser Daten bloße Untätigkeit der Behörde - keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.12.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/12/13 B756/88, B757/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen bestimmte, von Organen der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gegen die Bf. am 17. und 19. Feber 1988 gesetzte Maßnahmen, die die Bf. als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizieren. Im einzelnen erachten sich die Bf. "dadurch, daß sie im Zuge der Teilnahme an einer Versammlung in der Opernpassage (Kärntne... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.12.1988

RS Vfgh 1988/12/13 B756/88, B757/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt durchgeführtes Fotografieren und Identitätsfeststellung der Bf.; Aufbewahren dieser Daten bloße Untätigkeit der Behörde - keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.12.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/12/13 B756/88, B757/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen bestimmte, von Organen der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gegen die Bf. am 17. und 19. Feber 1988 gesetzte Maßnahmen, die die Bf. als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizieren. Im einzelnen erachten sich die Bf. "dadurch, daß sie im Zuge der Teilnahme an einer Versammlung in der Opernpassage (Kärntne... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.12.1988

RS Vfgh 1988/12/13 B756/88, B757/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt durchgeführtes Fotografieren und Identitätsfeststellung der Bf.; Aufbewahren dieser Daten bloße Untätigkeit der Behörde - keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.12.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/12/13 B756/88, B757/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen bestimmte, von Organen der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gegen die Bf. am 17. und 19. Feber 1988 gesetzte Maßnahmen, die die Bf. als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizieren. Im einzelnen erachten sich die Bf. "dadurch, daß sie im Zuge der Teilnahme an einer Versammlung in der Opernpassage (Kärntne... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.12.1988

RS Vfgh 1988/12/13 B756/88, B757/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt durchgeführtes Fotografieren und Identitätsfeststellung der Bf.; Aufbewahren dieser Daten bloße Untätigkeit der Behörde - keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.12.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/12/13 B756/88, B757/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen bestimmte, von Organen der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gegen die Bf. am 17. und 19. Feber 1988 gesetzte Maßnahmen, die die Bf. als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizieren. Im einzelnen erachten sich die Bf. "dadurch, daß sie im Zuge der Teilnahme an einer Versammlung in der Opernpassage (Kärntne... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.12.1988

RS Vfgh 1988/12/13 B756/88, B757/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt durchgeführtes Fotografieren und Identitätsfeststellung der Bf.; Aufbewahren dieser Daten bloße Untätigkeit der Behörde - keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.12.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/12/13 B756/88, B757/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen bestimmte, von Organen der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gegen die Bf. am 17. und 19. Feber 1988 gesetzte Maßnahmen, die die Bf. als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizieren. Im einzelnen erachten sich die Bf. "dadurch, daß sie im Zuge der Teilnahme an einer Versammlung in der Opernpassage (Kärntne... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.12.1988

RS Vfgh 1988/12/13 B756/88, B757/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt durchgeführtes Fotografieren und Identitätsfeststellung der Bf.; Aufbewahren dieser Daten bloße Untätigkeit der Behörde - keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.12.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/12/13 B756/88, B757/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen bestimmte, von Organen der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gegen die Bf. am 17. und 19. Feber 1988 gesetzte Maßnahmen, die die Bf. als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizieren. Im einzelnen erachten sich die Bf. "dadurch, daß sie im Zuge der Teilnahme an einer Versammlung in der Opernpassage (Kärntne... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.12.1988

RS Vfgh 1988/12/13 B756/88, B757/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt durchgeführtes Fotografieren und Identitätsfeststellung der Bf.; Aufbewahren dieser Daten bloße Untätigkeit der Behörde - keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.12.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/12/13 B756/88, B757/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen bestimmte, von Organen der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gegen die Bf. am 17. und 19. Feber 1988 gesetzte Maßnahmen, die die Bf. als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizieren. Im einzelnen erachten sich die Bf. "dadurch, daß sie im Zuge der Teilnahme an einer Versammlung in der Opernpassage (Kärntne... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.12.1988

RS Vfgh 1988/12/13 B756/88, B757/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt durchgeführtes Fotografieren und Identitätsfeststellung der Bf.; Aufbewahren dieser Daten bloße Untätigkeit der Behörde - keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.12.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/12/13 B756/88, B757/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen bestimmte, von Organen der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gegen die Bf. am 17. und 19. Feber 1988 gesetzte Maßnahmen, die die Bf. als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizieren. Im einzelnen erachten sich die Bf. "dadurch, daß sie im Zuge der Teilnahme an einer Versammlung in der Opernpassage (Kärntne... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.12.1988

RS Vfgh 1988/12/13 B756/88, B757/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt durchgeführtes Fotografieren und Identitätsfeststellung der Bf.; Aufbewahren dieser Daten bloße Untätigkeit der Behörde - keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.12.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/12/13 B756/88, B757/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen bestimmte, von Organen der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gegen die Bf. am 17. und 19. Feber 1988 gesetzte Maßnahmen, die die Bf. als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizieren. Im einzelnen erachten sich die Bf. "dadurch, daß sie im Zuge der Teilnahme an einer Versammlung in der Opernpassage (Kärntne... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.12.1988

RS Vfgh 1988/12/13 B756/88, B757/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt durchgeführtes Fotografieren und Identitätsfeststellung der Bf.; Aufbewahren dieser Daten bloße Untätigkeit der Behörde - keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.12.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/12/13 B756/88, B757/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen bestimmte, von Organen der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gegen die Bf. am 17. und 19. Feber 1988 gesetzte Maßnahmen, die die Bf. als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizieren. Im einzelnen erachten sich die Bf. "dadurch, daß sie im Zuge der Teilnahme an einer Versammlung in der Opernpassage (Kärntne... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.12.1988

RS Vfgh 1988/12/13 B756/88, B757/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt durchgeführtes Fotografieren und Identitätsfeststellung der Bf.; Aufbewahren dieser Daten bloße Untätigkeit der Behörde - keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.12.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/12/13 B756/88, B757/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen bestimmte, von Organen der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gegen die Bf. am 17. und 19. Feber 1988 gesetzte Maßnahmen, die die Bf. als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizieren. Im einzelnen erachten sich die Bf. "dadurch, daß sie im Zuge der Teilnahme an einer Versammlung in der Opernpassage (Kärntne... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.12.1988

RS Vfgh 1988/12/13 B756/88, B757/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt durchgeführtes Fotografieren und Identitätsfeststellung der Bf.; Aufbewahren dieser Daten bloße Untätigkeit der Behörde - keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.12.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/12/13 B756/88, B757/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen bestimmte, von Organen der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gegen die Bf. am 17. und 19. Feber 1988 gesetzte Maßnahmen, die die Bf. als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizieren. Im einzelnen erachten sich die Bf. "dadurch, daß sie im Zuge der Teilnahme an einer Versammlung in der Opernpassage (Kärntne... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.12.1988

RS Vfgh 1988/12/13 B756/88, B757/88

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt durchgeführtes Fotografieren und Identitätsfeststellung der Bf.; Aufbewahren dieser Daten bloße Untätigkeit der Behörde - keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.12.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/12/13 B756/88, B757/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen bestimmte, von Organen der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien gegen die Bf. am 17. und 19. Feber 1988 gesetzte Maßnahmen, die die Bf. als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifizieren. Im einzelnen erachten sich die Bf. "dadurch, daß sie im Zuge der Teilnahme an einer Versammlung in der Opernpassage (Kärntne... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.12.1988

RS Vfgh 1988/12/13 B756/88, B757/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtMRK Art8MRK Art13
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt durchgeführtes Fotografieren und Identitätsfeststellung der Bf.; Aufbewahren dieser Daten bloße Untätigkeit der Behörde - keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...

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TE Vfgh Erkenntnis 1988/12/13 B756/88, B757/88

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