RS Vfgh 1988/12/15 B1258/86

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Veröffentlicht am 15.12.1988
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Index

L7 Wirtschaftsrecht
L7050 Schischule

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Leitsatz

Sbg. SchischulG 1976; Rechtsverletzung im Anlaßfall, soweit das Ansuchen des Bf. um Erteilung der Bewilligung zum Betrieb einer Schischule abgewiesen wurde; im übrigen Abweisung der Beschwerde, da die einem anderen Bewerber erteilte Bewilligung einer positiven Erledigung des Ansuchens des Bf. nicht mehr entgegensteht

Rechtssatz

Rechtsverletzung infolge Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (betreffend Abweisung des Antrages auf Erteilung einer Schischulbewilligung für den Beschwerdeführer).

Anlaßfallwirkung der Aufhebung von Bestimmungen des Sbg. SchischulG 1976 als verfassungswidrig mit E v 15.12.88, G175/88, V152/88 - Nachteile für Beschwerdeführer nicht ausgeschlossen.

Soweit sich die Beschwerde gegen die Erteilung der Bewilligung zum Betrieb der Schischule Saalbach-Hinterglemm an B G richtet, war sie - gemessen an der bereinigten Rechtslage - abzuweisen, weil die Erteilung einer Schischulbewilligung für B G einer positiven Erledigung des Ansuchens des Beschwerdeführers nicht mehr entgegensteht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall, Schischulen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1988:B1258.1986

Dokumentnummer

JFR_10118785_86B01258_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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