Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.812 Dokumente

Entscheidungen 5.671-5.700 von 21.812

RS Vfgh 1991/10/1 B1608/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt mangels eines bestimmten Begehrens; kein verbesserungsfähiger Formmangel
Rechtssatz: Das Erfordernis des bestimmte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1608/88

Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß ihm am 11. August 1988 in Bad Ischl von einem Beamten des Gendarmeriepostens Bad Ischl der Zulassungsschein und die Schlüssel des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges abgenommen worden seien sowie daß der Beamte seine Verhaftung ausgesprochen habe. Der Beschwerdeführer sieht sich in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere auf persönlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1041/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Einvernahme auf einem Gendarmerieposten mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das Bestreben der Gendarmeriebeamten zielte bloß da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1608/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt mangels eines bestimmten Begehrens; kein verbesserungsfähiger Formmangel
Rechtssatz: Das Erfordernis des bestimmte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1041/88

Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß er sich am 12. April 1988 aufgrund eines fernmündlichen Ersuchens um etwa 9,00 Uhr beim Gendarmerieposten Ternitz eingefunden habe, wo er von drei Beamten pausenlos bis 14,30 Uhr verhört worden sei; ein Protokoll sei angefertigt worden. Trotz seines mehrfachen Ersuchens, die Einvernahme zu beenden, sei dies untersagt, dh. er sei gezwungen worden, die Einvernahme über sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1608/88

Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß ihm am 11. August 1988 in Bad Ischl von einem Beamten des Gendarmeriepostens Bad Ischl der Zulassungsschein und die Schlüssel des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges abgenommen worden seien sowie daß der Beamte seine Verhaftung ausgesprochen habe. Der Beschwerdeführer sieht sich in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere auf persönlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1041/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Einvernahme auf einem Gendarmerieposten mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das Bestreben der Gendarmeriebeamten zielte bloß da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1608/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt mangels eines bestimmten Begehrens; kein verbesserungsfähiger Formmangel
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Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1041/88

Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß er sich am 12. April 1988 aufgrund eines fernmündlichen Ersuchens um etwa 9,00 Uhr beim Gendarmerieposten Ternitz eingefunden habe, wo er von drei Beamten pausenlos bis 14,30 Uhr verhört worden sei; ein Protokoll sei angefertigt worden. Trotz seines mehrfachen Ersuchens, die Einvernahme zu beenden, sei dies untersagt, dh. er sei gezwungen worden, die Einvernahme über sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1608/88

Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß ihm am 11. August 1988 in Bad Ischl von einem Beamten des Gendarmeriepostens Bad Ischl der Zulassungsschein und die Schlüssel des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges abgenommen worden seien sowie daß der Beamte seine Verhaftung ausgesprochen habe. Der Beschwerdeführer sieht sich in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere auf persönlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1041/88

Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß er sich am 12. April 1988 aufgrund eines fernmündlichen Ersuchens um etwa 9,00 Uhr beim Gendarmerieposten Ternitz eingefunden habe, wo er von drei Beamten pausenlos bis 14,30 Uhr verhört worden sei; ein Protokoll sei angefertigt worden. Trotz seines mehrfachen Ersuchens, die Einvernahme zu beenden, sei dies untersagt, dh. er sei gezwungen worden, die Einvernahme über sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1041/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Einvernahme auf einem Gendarmerieposten mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das Bestreben der Gendarmeriebeamten zielte bloß da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1608/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt mangels eines bestimmten Begehrens; kein verbesserungsfähiger Formmangel
Rechtssatz: Das Erfordernis des bestimmte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1608/88

Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß ihm am 11. August 1988 in Bad Ischl von einem Beamten des Gendarmeriepostens Bad Ischl der Zulassungsschein und die Schlüssel des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges abgenommen worden seien sowie daß der Beamte seine Verhaftung ausgesprochen habe. Der Beschwerdeführer sieht sich in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere auf persönlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1041/88

Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß er sich am 12. April 1988 aufgrund eines fernmündlichen Ersuchens um etwa 9,00 Uhr beim Gendarmerieposten Ternitz eingefunden habe, wo er von drei Beamten pausenlos bis 14,30 Uhr verhört worden sei; ein Protokoll sei angefertigt worden. Trotz seines mehrfachen Ersuchens, die Einvernahme zu beenden, sei dies untersagt, dh. er sei gezwungen worden, die Einvernahme über sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1041/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Einvernahme auf einem Gendarmerieposten mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das Bestreben der Gendarmeriebeamten zielte bloß da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1608/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt mangels eines bestimmten Begehrens; kein verbesserungsfähiger Formmangel
Rechtssatz: Das Erfordernis des bestimmte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1608/88

Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß ihm am 11. August 1988 in Bad Ischl von einem Beamten des Gendarmeriepostens Bad Ischl der Zulassungsschein und die Schlüssel des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges abgenommen worden seien sowie daß der Beamte seine Verhaftung ausgesprochen habe. Der Beschwerdeführer sieht sich in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere auf persönlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1041/88

Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß er sich am 12. April 1988 aufgrund eines fernmündlichen Ersuchens um etwa 9,00 Uhr beim Gendarmerieposten Ternitz eingefunden habe, wo er von drei Beamten pausenlos bis 14,30 Uhr verhört worden sei; ein Protokoll sei angefertigt worden. Trotz seines mehrfachen Ersuchens, die Einvernahme zu beenden, sei dies untersagt, dh. er sei gezwungen worden, die Einvernahme über sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1041/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Einvernahme auf einem Gendarmerieposten mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das Bestreben der Gendarmeriebeamten zielte bloß da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1608/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt mangels eines bestimmten Begehrens; kein verbesserungsfähiger Formmangel
Rechtssatz: Das Erfordernis des bestimmte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1608/88

Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß ihm am 11. August 1988 in Bad Ischl von einem Beamten des Gendarmeriepostens Bad Ischl der Zulassungsschein und die Schlüssel des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges abgenommen worden seien sowie daß der Beamte seine Verhaftung ausgesprochen habe. Der Beschwerdeführer sieht sich in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere auf persönlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1041/88

Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß er sich am 12. April 1988 aufgrund eines fernmündlichen Ersuchens um etwa 9,00 Uhr beim Gendarmerieposten Ternitz eingefunden habe, wo er von drei Beamten pausenlos bis 14,30 Uhr verhört worden sei; ein Protokoll sei angefertigt worden. Trotz seines mehrfachen Ersuchens, die Einvernahme zu beenden, sei dies untersagt, dh. er sei gezwungen worden, die Einvernahme über sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1041/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Einvernahme auf einem Gendarmerieposten mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das Bestreben der Gendarmeriebeamten zielte bloß da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1608/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt mangels eines bestimmten Begehrens; kein verbesserungsfähiger Formmangel
Rechtssatz: Das Erfordernis des bestimmte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1608/88

Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß ihm am 11. August 1988 in Bad Ischl von einem Beamten des Gendarmeriepostens Bad Ischl der Zulassungsschein und die Schlüssel des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges abgenommen worden seien sowie daß der Beamte seine Verhaftung ausgesprochen habe. Der Beschwerdeführer sieht sich in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere auf persönlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1041/88

Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß er sich am 12. April 1988 aufgrund eines fernmündlichen Ersuchens um etwa 9,00 Uhr beim Gendarmerieposten Ternitz eingefunden habe, wo er von drei Beamten pausenlos bis 14,30 Uhr verhört worden sei; ein Protokoll sei angefertigt worden. Trotz seines mehrfachen Ersuchens, die Einvernahme zu beenden, sei dies untersagt, dh. er sei gezwungen worden, die Einvernahme über sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1041/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Einvernahme auf einem Gendarmerieposten mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das Bestreben der Gendarmeriebeamten zielte bloß da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1608/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt mangels eines bestimmten Begehrens; kein verbesserungsfähiger Formmangel
Rechtssatz: Das Erfordernis des bestimmte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1041/88

Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß er sich am 12. April 1988 aufgrund eines fernmündlichen Ersuchens um etwa 9,00 Uhr beim Gendarmerieposten Ternitz eingefunden habe, wo er von drei Beamten pausenlos bis 14,30 Uhr verhört worden sei; ein Protokoll sei angefertigt worden. Trotz seines mehrfachen Ersuchens, die Einvernahme zu beenden, sei dies untersagt, dh. er sei gezwungen worden, die Einvernahme über sich... mehr lesen...

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