Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.812 Dokumente

Entscheidungen 5.701-5.730 von 21.812

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1608/88

Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß ihm am 11. August 1988 in Bad Ischl von einem Beamten des Gendarmeriepostens Bad Ischl der Zulassungsschein und die Schlüssel des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges abgenommen worden seien sowie daß der Beamte seine Verhaftung ausgesprochen habe. Der Beschwerdeführer sieht sich in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere auf persönlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1041/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Einvernahme auf einem Gendarmerieposten mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das Bestreben der Gendarmeriebeamten zielte bloß da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1608/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt mangels eines bestimmten Begehrens; kein verbesserungsfähiger Formmangel
Rechtssatz: Das Erfordernis des bestimmte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1041/88

Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß er sich am 12. April 1988 aufgrund eines fernmündlichen Ersuchens um etwa 9,00 Uhr beim Gendarmerieposten Ternitz eingefunden habe, wo er von drei Beamten pausenlos bis 14,30 Uhr verhört worden sei; ein Protokoll sei angefertigt worden. Trotz seines mehrfachen Ersuchens, die Einvernahme zu beenden, sei dies untersagt, dh. er sei gezwungen worden, die Einvernahme über sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1608/88

Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß ihm am 11. August 1988 in Bad Ischl von einem Beamten des Gendarmeriepostens Bad Ischl der Zulassungsschein und die Schlüssel des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges abgenommen worden seien sowie daß der Beamte seine Verhaftung ausgesprochen habe. Der Beschwerdeführer sieht sich in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere auf persönlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1041/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Einvernahme auf einem Gendarmerieposten mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das Bestreben der Gendarmeriebeamten zielte bloß da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1608/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt mangels eines bestimmten Begehrens; kein verbesserungsfähiger Formmangel
Rechtssatz: Das Erfordernis des bestimmte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1041/88

Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß er sich am 12. April 1988 aufgrund eines fernmündlichen Ersuchens um etwa 9,00 Uhr beim Gendarmerieposten Ternitz eingefunden habe, wo er von drei Beamten pausenlos bis 14,30 Uhr verhört worden sei; ein Protokoll sei angefertigt worden. Trotz seines mehrfachen Ersuchens, die Einvernahme zu beenden, sei dies untersagt, dh. er sei gezwungen worden, die Einvernahme über sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1608/88

Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß ihm am 11. August 1988 in Bad Ischl von einem Beamten des Gendarmeriepostens Bad Ischl der Zulassungsschein und die Schlüssel des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges abgenommen worden seien sowie daß der Beamte seine Verhaftung ausgesprochen habe. Der Beschwerdeführer sieht sich in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere auf persönlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1041/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Einvernahme auf einem Gendarmerieposten mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das Bestreben der Gendarmeriebeamten zielte bloß da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1608/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt mangels eines bestimmten Begehrens; kein verbesserungsfähiger Formmangel
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Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1041/88

Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß er sich am 12. April 1988 aufgrund eines fernmündlichen Ersuchens um etwa 9,00 Uhr beim Gendarmerieposten Ternitz eingefunden habe, wo er von drei Beamten pausenlos bis 14,30 Uhr verhört worden sei; ein Protokoll sei angefertigt worden. Trotz seines mehrfachen Ersuchens, die Einvernahme zu beenden, sei dies untersagt, dh. er sei gezwungen worden, die Einvernahme über sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1608/88

Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß ihm am 11. August 1988 in Bad Ischl von einem Beamten des Gendarmeriepostens Bad Ischl der Zulassungsschein und die Schlüssel des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges abgenommen worden seien sowie daß der Beamte seine Verhaftung ausgesprochen habe. Der Beschwerdeführer sieht sich in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere auf persönlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1041/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Einvernahme auf einem Gendarmerieposten mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das Bestreben der Gendarmeriebeamten zielte bloß da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1608/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt mangels eines bestimmten Begehrens; kein verbesserungsfähiger Formmangel
Rechtssatz: Das Erfordernis des bestimmte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/10/1 B1608/88

Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß ihm am 11. August 1988 in Bad Ischl von einem Beamten des Gendarmeriepostens Bad Ischl der Zulassungsschein und die Schlüssel des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges abgenommen worden seien sowie daß der Beamte seine Verhaftung ausgesprochen habe. Der Beschwerdeführer sieht sich in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere auf persönlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1041/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Einvernahme auf einem Gendarmerieposten mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Das Bestreben der Gendarmeriebeamten zielte bloß da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B1608/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt mangels eines bestimmten Begehrens; kein verbesserungsfähiger Formmangel
Rechtssatz: Das Erfordernis des bestimmte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/9/30 B669/91

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Allg
Rechtssatz: Zurückweisung einer "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen eine Beteiligung am EWR von Österreich und die für 25.06.91 geplante Paraphierung in Salzburg" mangels Zuständigkeit des VfGH. Entscheidungstexte B 669/91 Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.09.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/9/30 B902/91

Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen ein Schreiben der Ärztekammer für Tirol vom 10. Juli 1991, Z1.10 - HR.KAD.Dr.Ju./cw, folgenden Inhaltes: "In Beantwortung Ihres Schreibens vom 6.7.1991 teilt Ihnen die Ärztekammer für Tirol wie folgt mit: Die Ärztekammer verweist auf die Bestimmungen des §55 Ärztegesetz, wonach Organe und das gesamte Personal der Ärztekammer, soweit sie nicht schon nach anderen gesetzlichen Vorsch... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.09.1991

TE Vfgh Erkenntnis 1991/9/30 B794/90

Entscheidungsgründe: I. 1. In der Beschwerde wird ausgeführt, daß sich der Beschwerdeführer am Morgen des 19. Mai 1990 zur Wohnung seiner geschiedenen Ehefrau begeben habe, um von dort seine eheliche Tochter zwecks Ausübung des ihm im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs zugestandenen Besuchsrechtes abzuholen. Der Beschwerdeführer behauptet, er habe bei diesem Vorhaben weder Gewalt angewendet noch ungestümes Verhalten an den Tag gelegt, trotzdem seien um etwa 9.30 Uhr mehrere Sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 30.09.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/9/30 B184/91, V259/91

Begründung: 1.1. Die Beschwerdeführerin stellte an die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch den Antrag, ihr eine Ausnahmebewilligung für die "Intensivnutzung" mehrerer Grundstücke zu erteilen, die in ihrem Eigentum stehen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 12. April 1990, Z II-2357/89, wurde dieser Antrag hinsichtlich zweier Grundstücke abgewiesen. Die Bezirkshauptmannschaft qualifizierte die Grundstücke als "Flachmoore" im Sinn des §5 des Gesetzes über den Schut... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.09.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/9/30 B756/91

Begründung: I. 1. Der (in Landskron wohnhafte) Beschwerdeführer beantragte am 15. November 1990 bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Villach die Ausstellung eines Waffenpasses. Diese Behörde trat den Antrag der Bundespolizeidirektion (BPD) Villach ab; dies offenbar im Hinblick darauf, daß Landskron aufgrund des Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetzes, LGBl. 63/1972, seit 1. Jänner 1973 zum Gebiet der Stadtgemeinde Villach gehört. Der Beschwerdeführer bestand aber auf e... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.09.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/9/30 B356/91

Begründung: 1. J C C brachte beim Verfassungsgerichtshof eine nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigte, als "Verfassungsklage" bezeichnete, der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde ein. Darin warf er Richtern und Staatsanwälten, die in einem Strafverfahren (zu den Z19 Vr 1998/89 und 16 Vr 2477/90 des Landesgerichtes für Strafsachen Graz) gegen ihn tätig geworden waren, verschiedene, näher bezeichnete Rechtswidrigkeiten vor. Weiters wandte er si... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.09.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/9/30 B356/91

Begründung: 1. J C C brachte beim Verfassungsgerichtshof eine nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigte, als "Verfassungsklage" bezeichnete, der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde ein. Darin warf er Richtern und Staatsanwälten, die in einem Strafverfahren (zu den Z19 Vr 1998/89 und 16 Vr 2477/90 des Landesgerichtes für Strafsachen Graz) gegen ihn tätig geworden waren, verschiedene, näher bezeichnete Rechtswidrigkeiten vor. Weiters wandte er si... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.09.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/9/30 B782/90

Begründung: 1.1.1. EÖ begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er in Langenlois/Niederösterreich durch eine (der Bezirkshauptmannschaft Krems zuzurechnende) Amtshandlung von Gendarmeriebeamten, nämlich seine am 19. Mai 1990, 11 Uhr 30, verfügte Festnahme und anschließende Anhaltung in Haft bis (nach) 18 Uhr desselben Tages, demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördli... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.09.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/9/30 B647/91, G232/91

Begründung: 1. Mit Schriftsatz vom 3. Juni 1991 begehrt der nicht durch einen Rechtsanwalt vertretene Einschreiter, die Überprüfung des Beschlusses des Kreisgerichtes Krems vom 14. Mai 1991, Z20 BE 199/90, mit dem seinem Antrag auf bedingte Entlassung aus der Strafhaft gemäß §46 Abs2 StGB keine Folge gegeben wurde. Des weiteren beantragt der Einschreiter die Prüfung des §46 Abs2 StGB wegen Verletzung des Gleichheitsgebotes. 2. Weder die Beschwerde noch der Antrag ist zuläs... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.09.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/9/30 B1108/90

Begründung: 1.1.1.1. Unter Berufung auf §93 Abs1 FinStrG erließ das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 6. August 1990 zur Z78/90-wa einen schriftlichen (Hausdurchsuchungs-)Befehl gegen H S zur Vornahme einer Hausdurchsuchung in dessen "Wohnung und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie in den Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen" ua. in 4050 Traun, Untere Dorfstraße 30. 1.1.1.2. Die
Begründung: dieses Befehls lautete wörtlich wie f... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.09.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/9/30 B654/91

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden Schreiben erklärt der Einschreiter, "Einspruch zu erheben" gegen den Bescheid der Bundesverteilungskommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 19. März 1991, Zl. 2 DDR BVK-F 445/90-4. Der Einschreiter weist auch darauf hin, daß er als ASVG-Pensionist nicht in der Lage sei, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, "der die Rechtsform in einen gesetzlichen Rahmen bringen kann". Die Eingabe wurde am 10. Mai 1991 - adressiert an die Bundesverteil... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.09.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/9/30 B890/91

Begründung: Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Bundesrechenamtes vom 1. August 1990, Z8401/849, mit dem festgestellt wurde, daß der Beschwerdeführer nach seiner "am 27. Februar 1977 verstorbenen Gattin wirklicher Hofrat Dr. H B gemäß §14 Abs1 des Pensionsgesetzes 1965 (= PG 1965), BGBl. Nr. 340 in Verbindung mit Artikel II Abs1 des Bundesgesetzes vom 26. September 1985, BGBl. Nr. 426 8. Pensionsgesetznovelle" keinen Anspruch auf Witwerversorgungsgenuß... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.09.1991

Entscheidungen 5.701-5.730 von 21.812

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