Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.812 Dokumente

Entscheidungen 5.551-5.580 von 21.812

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1085/90

Begründung: 1.1. Mit Beschwerde vom 6. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ohne Vorweisung einer Bescheinigung im Sinne des §141 Abs3 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung (am 31.7.1990 für die Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr und) am 4.8.1990 von ca. 18 Uhr bis 18.15 Uhr durch Gendarmeriebeamte des GPK Stadl-Paura im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1085/90

Begründung: 1.1. Mit Beschwerde vom 6. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ohne Vorweisung einer Bescheinigung im Sinne des §141 Abs3 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung (am 31.7.1990 für die Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr und) am 4.8.1990 von ca. 18 Uhr bis 18.15 Uhr durch Gendarmeriebeamte des GPK Stadl-Paura im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.1991

RS Vfgh 1991/11/25 B1085/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung mangels Vorliegen eines Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der Folgeleis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.1991

RS Vfgh 1991/11/25 B1085/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung mangels Vorliegen eines Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der Folgeleis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1085/90

Begründung: 1.1. Mit Beschwerde vom 6. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ohne Vorweisung einer Bescheinigung im Sinne des §141 Abs3 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung (am 31.7.1990 für die Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr und) am 4.8.1990 von ca. 18 Uhr bis 18.15 Uhr durch Gendarmeriebeamte des GPK Stadl-Paura im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1085/90

Begründung: 1.1. Mit Beschwerde vom 6. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ohne Vorweisung einer Bescheinigung im Sinne des §141 Abs3 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung (am 31.7.1990 für die Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr und) am 4.8.1990 von ca. 18 Uhr bis 18.15 Uhr durch Gendarmeriebeamte des GPK Stadl-Paura im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1085/90

Begründung: 1.1. Mit Beschwerde vom 6. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ohne Vorweisung einer Bescheinigung im Sinne des §141 Abs3 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung (am 31.7.1990 für die Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr und) am 4.8.1990 von ca. 18 Uhr bis 18.15 Uhr durch Gendarmeriebeamte des GPK Stadl-Paura im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1085/90

Begründung: 1.1. Mit Beschwerde vom 6. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ohne Vorweisung einer Bescheinigung im Sinne des §141 Abs3 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung (am 31.7.1990 für die Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr und) am 4.8.1990 von ca. 18 Uhr bis 18.15 Uhr durch Gendarmeriebeamte des GPK Stadl-Paura im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.1991

RS Vfgh 1991/11/25 B1085/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung mangels Vorliegen eines Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der Folgeleis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.1991

RS Vfgh 1991/11/25 B1085/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung mangels Vorliegen eines Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der Folgeleis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1085/90

Begründung: 1.1. Mit Beschwerde vom 6. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ohne Vorweisung einer Bescheinigung im Sinne des §141 Abs3 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung (am 31.7.1990 für die Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr und) am 4.8.1990 von ca. 18 Uhr bis 18.15 Uhr durch Gendarmeriebeamte des GPK Stadl-Paura im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1085/90

Begründung: 1.1. Mit Beschwerde vom 6. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ohne Vorweisung einer Bescheinigung im Sinne des §141 Abs3 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung (am 31.7.1990 für die Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr und) am 4.8.1990 von ca. 18 Uhr bis 18.15 Uhr durch Gendarmeriebeamte des GPK Stadl-Paura im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.1991

RS Vfgh 1991/11/25 B1085/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung mangels Vorliegen eines Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der Folgeleis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.1991

RS Vfgh 1991/11/25 B1085/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung mangels Vorliegen eines Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der Folgeleis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1085/90

Begründung: 1.1. Mit Beschwerde vom 6. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ohne Vorweisung einer Bescheinigung im Sinne des §141 Abs3 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung (am 31.7.1990 für die Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr und) am 4.8.1990 von ca. 18 Uhr bis 18.15 Uhr durch Gendarmeriebeamte des GPK Stadl-Paura im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1085/90

Begründung: 1.1. Mit Beschwerde vom 6. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ohne Vorweisung einer Bescheinigung im Sinne des §141 Abs3 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung (am 31.7.1990 für die Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr und) am 4.8.1990 von ca. 18 Uhr bis 18.15 Uhr durch Gendarmeriebeamte des GPK Stadl-Paura im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.1991

RS Vfgh 1991/11/25 B1085/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung mangels Vorliegen eines Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der Folgeleis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.1991

RS Vfgh 1991/11/25 B1085/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung mangels Vorliegen eines Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der Folgeleis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1085/90

Begründung: 1.1. Mit Beschwerde vom 6. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ohne Vorweisung einer Bescheinigung im Sinne des §141 Abs3 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung (am 31.7.1990 für die Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr und) am 4.8.1990 von ca. 18 Uhr bis 18.15 Uhr durch Gendarmeriebeamte des GPK Stadl-Paura im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1085/90

Begründung: 1.1. Mit Beschwerde vom 6. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ohne Vorweisung einer Bescheinigung im Sinne des §141 Abs3 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung (am 31.7.1990 für die Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr und) am 4.8.1990 von ca. 18 Uhr bis 18.15 Uhr durch Gendarmeriebeamte des GPK Stadl-Paura im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.1991

RS Vfgh 1991/11/25 B1085/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung mangels Vorliegen eines Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der Folgeleis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.1991

RS Vfgh 1991/11/25 B1085/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung mangels Vorliegen eines Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der Folgeleis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1085/90

Begründung: 1.1. Mit Beschwerde vom 6. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ohne Vorweisung einer Bescheinigung im Sinne des §141 Abs3 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung (am 31.7.1990 für die Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr und) am 4.8.1990 von ca. 18 Uhr bis 18.15 Uhr durch Gendarmeriebeamte des GPK Stadl-Paura im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1085/90

Begründung: 1.1. Mit Beschwerde vom 6. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ohne Vorweisung einer Bescheinigung im Sinne des §141 Abs3 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung (am 31.7.1990 für die Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr und) am 4.8.1990 von ca. 18 Uhr bis 18.15 Uhr durch Gendarmeriebeamte des GPK Stadl-Paura im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.1991

RS Vfgh 1991/11/25 B1085/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung mangels Vorliegen eines Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der Folgeleis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.1991

RS Vfgh 1991/11/25 B1085/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung mangels Vorliegen eines Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der Folgeleis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1085/90

Begründung: 1.1. Mit Beschwerde vom 6. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ohne Vorweisung einer Bescheinigung im Sinne des §141 Abs3 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung (am 31.7.1990 für die Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr und) am 4.8.1990 von ca. 18 Uhr bis 18.15 Uhr durch Gendarmeriebeamte des GPK Stadl-Paura im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1085/90

Begründung: 1.1. Mit Beschwerde vom 6. September 1990 beantragte die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, daß sie "durch die ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ohne Vorweisung einer Bescheinigung im Sinne des §141 Abs3 StPO vorgenommene Hausdurchsuchung (am 31.7.1990 für die Zeit von ca. 18 Uhr bis 18.30 Uhr und) am 4.8.1990 von ca. 18 Uhr bis 18.15 Uhr durch Gendarmeriebeamte des GPK Stadl-Paura im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Sc... mehr lesen...

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RS Vfgh 1991/11/25 B1085/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung mangels Vorliegen eines Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der Folgeleis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.1991

RS Vfgh 1991/11/25 B1085/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung mangels Vorliegen eines Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der Folgeleis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.1991

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