Entscheidungsgründe: I. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg wird eine Berufung des Beschwerdeführers gegen einen Berufungsbescheid des Landesagrarsenates als unzulässig zurückgewiesen, mit welchem der Berufung gegen ein Straferkenntnis der Agrarbezirksbehörde Bregenz keine Folge gegeben wurde. (Zugleich mit der zurückgewiesenen Berufung hat der Beschwerdeführer gegen den abweisenden Berufungsbescheid auch Beschwerde an den ... mehr lesen...
Index: 80 Land-und Forstwirtschaft80/01 Organisationsrecht
Norm: B-VG Art12 Abs2B-VG Art83 Abs2B-VG Art129aEMRK österr Vorbehalt zu Art5EMRK Art6 Abs1 / AllgAgrBehG §1 Abs3AgrVG §1 Abs2VStG 1991 §51, §51c
Leitsatz: Kein Entzug des gesetzlichen Richters durch die Zurückweisung einer
Berufung gegen einen Bescheid des Landesagrarsenates mangels
Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates; keine
verfassungsrechtlichen Bedenken gegen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Am 9.12.1997 beantragte der Beschwerdeführer bei der Agrarbezirksbehörde Bregenz das auf seinen (näher bezeichneten) Liegenschaften zugunsten der Seilweggenossenschaft A.-G. eingeräumte Bringungsrecht aufzuheben, weil die Seilbahn für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung des berechtigten Anwesens infolge der ganzjährig zur Verfügung stehenden Straßenverbindung auf Dauer nicht mehr notwendig sei. 1. Der nach Devolution zuständig geworden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit Antrag vom 28. November 1988 begehrten die nunmehrigen Beschwerdeführer die Ausscheidung aus der Agrargemeinschaft Eisenerzer Waldgenossenschaft im Wege einer Singularteilung; durch Devolution ging die Zuständigkeit auf den Landesagrarsenat beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung über, der den Antrag mit Erkenntnis vom 24. September 2003 abwies. Die dagegen erhobene Berufung an den Obersten Agrarsenat wurde als unzulässig zurückgewiesen; der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer P ist Eigentümer der Liegenschaft S, zu der folgende Einforstungsrechte gehören: ein Holzbezugs- und ein Streubezugsrecht sowie zwei Schafweiderechte. Im Zuge des durch Antrag Ps auf Ablöse der Nutzungsrechte in Grund eingeleiteten Servitutenverfahrens gemäß dem Salzburger Einforstungsrechtegesetz (EFRG) begehrte die FS Familienstiftung als Eigentümerin der verpflichteten Liegenschaft die Feststellung der Entbehrlichkeit der Nut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Eingabe an die Agrarbezirksbehörde Bregenz vom 9.12.1997 beantragte der Beschwerdeführer, das auf den in seinem Eigentum stehenden (näher bezeichneten) Liegenschaften zugunsten der Seilwegegenossenschaft Alberschwende-Greban eingeräumte Bringungsrecht aufzuheben, weil die Seilbahn für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung des betreffenden Anwesens infolge der ganzjährig zur Verfügung stehenden Straßenverbindung auf Dauer nicht mehr notwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Landesagrarsenates Salzburg wurde über Berufung der Beschwerdeführer im zweiten Rechtsgang deren Antrag auf Einleitung des Sonderteilungsverfahrens bezüglich der Ausscheidung ihres Gutes aus der Agrargemeinschaft J stattgegeben. Die Behandlung der gegen dieses Erkenntnis von der Agrargemeinschaft und anderen Mitgliedern erhobenen Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wurde abgelehnt und die Beschwerde an den Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 80 Land-und Forstwirtschaft80/01 Organisationsrecht
Norm: B-VG Art12 Abs2EMRK Art6 Abs1 / civil rightsEMRK Art6 Abs1 / TribunalAgrBehG §5 Abs2, §6 Abs2AVG §52
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und
unparteiischen Tribunal durch die Betrauung eines stimmführenden
Mitgliedes des Agrarsenates mit der Erstattung eines Gutachtens in
einem - zivilrechtliche Ansprüche betreffenden -
Sonderteilungsverf... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt DSt 1872 §12 Abs2
Rechtssatz: Keine willkürliche Verhängung und Bemessung der Höhe einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt Entscheidungstexte B 1573/89 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 15.12.1990 B 1573/89 Schlagworte Rechtsanwä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das Tir. Flurverfassungslandesgesetz 1978 - TFLG 1978, Anlage zur Kundmachung der Wiederverlautbarung LGBl. 54/1978, bestimmt in Ausführung der mit der Flurverfassungsnov. 1967, BGBl. 78/1967, vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, Anlage zur Kundmachung der Wiederverlautbarung BGBl. 103/1951, daß die Agrarbehörde das Zusammenlegungsverfahren mit V einzuleiten und mit V abzuschließen hat (§§3, 29 und 72) sowi... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Landwirtschaftliches Siedlungswesen
Norm: B-VG Art12 Abs2B-VG Art18 Abs2B-VG Art83 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStGG Art5FlVfGG 1951 §8, §10, §33, §34Tir FlVLG 1952 §2, §4, §7, §8, §113 Abs2Tir FlVLG 1978 §2, §3, §6, §7, §21, §28, §29, §71, §72Verordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz vom 02.06.92 über den Abschluß des Zusammenlegungsverfah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das Amt der Tir. Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz hat im Jahre 1960 ein zwischen den Mitgliedern der Agrargemeinschaft Hönigkaseralpe getroffenes Übereinkommen über die Aufrechterhaltung einer (im Wirtschaftsplan 1957 verfügten) Nutzungsteilung, nämlich die Zuweisung des Hochlegers "Tredlalpe" an den Inhaber der Stammsitzliegenschaft "Ascher" zur auschließlichen Nutzung, genehmigt. Ein 1967 auf Antrag des Eigentümers der Stammsitzliegens... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Landwirtschaftliches Siedlungswesen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art12 Abs2B-VG Art83 Abs2StGG Art5AgrBehG §5 Abs2 Z6AVG §7 Abs1 Z4Tir FlVLG 1978 §41 Abs4
Rechtssatz: Art83 Abs2 B-VG; res iudicata; Beurteilung der Sachverhaltsänderung durch zuständige Behörde; kein Entzug des gesetzlichen Richters Tir. Flurverfassungslandesgesetz 1978; keine Bedenken gegen §42 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Nö. Agrarbezirksbehörde vom 4. März 1968 wurde gemäß §6 Abs1 und 7 des Gesetzes vom 24. Oktober 1934, betreffend die Regelung der Flurverfassung, LGBl. 208/1934, hinsichtlich sämtlicher Grundstücke der Katastralgemeinde Gallbrunn das Zusammenlegungsverfahren eingeleitet. Hinsichtlich sämtlicher Grundstücke der benachbarten Katastralgemeinde Stixneusiedl erfolgte die Einleitung des Zusammenlegungsverfahrens mit Bescheid der Nö. Agrarbezir... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Landwirtschaftliches Siedlungswesen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art12 Abs2StGG Art5AgrBehG §5 Abs2Nö FlVfLG 1975 §17Nö FlVfLG 1975 §21VwGG §63 Abs1
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bindungswirkung aufhebender Erkenntnisse des VwGH Nö. Flurverfassungs-Landesgesetz 1975; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung der §§17 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das Amt der Tir. Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz hat mit Verordnung vom 23. April 1975 (verlautbart im Boten für Tirol, herausgegeben am 2. Mai 1975 unter Nr. 203 des amtlichen Teiles) gemäß §3 des Tir. Flurverfassungslandesgesetzes 1969 - TFLG 1969 - (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 34/1969 über die Wiederverlautbarung des Tir. Flurverfassungslandesgesetzes) das Verfahren zur Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstüc... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Landwirtschaftliches Siedlungswesen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art12 Abs2B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragStGG Art5AgrVG §7a Abs4 idF BGBl 391/1977 FlVfGG 1951 §10 idF BGBl 78/1967 FlVfGG 1951 §34 idF BGBl 78/1967 Tir FlVLG 1969 §2Tir FlVLG 1969 §3Tir FlVLG 1969 §6 Abs1Tir FlVLG 1969 §11 Abs3 idF BGBl 78/1967 Tir FlVLG 1969 §13Tir FlVLG 1969 §23Tir FlVLG 1969 §71 Beachte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer hat am 31. Mai 1978 im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens Obritz Berufung gegen den Besitzstandsausweis und den Bewertungsplan erhoben. Die Nö. Agrarbezirksbehörde hat diese Eingabe dem Beschwerdeführer mit dem Auftrag zur Verbesserung (Beibringung einer zweiten Ausfertigung und einer Vollmacht) binnen einer Woche rückgestellt. Der Beschwerdeführer reagierte darauf mit einem Schreiben vom 27. Juni 1978 mit folgendem Wortlaut: "... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art12 Abs2B-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2StGG Art13AgrBehG §5 Abs2 Z1AgrVG §1AVG §34 Abs3AVG §36 Abs2
Rechtssatz: AVG 1950; keine Bedenken gegen §34 Abs3; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Verletzung des Rechtes der freien Meinungsäußerung und des Gleichheitsrechtes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu G35, 36/81 I. Das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951, Anlage 1 zur Kundmachung der Bundesregierung vom 13. Feber 1951, BGBl. 103 (FlV-GG), enthält unter anderem Grundsätze für die Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an agrargemeinschaftlichen Grundstücken. Agrargemeinschaftliche Grundstücke und damit Gegenstand der Teilung und Regulierung nach Maßgabe dieses Gesetzes sind nach §15 Abs1 zunächst solche, bezüglich derer zwischen best... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Landwirtschaftliches Siedlungswesen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art12 Abs2B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs3 erster SatzB-VG Art140 Abs5FlVfGG 1951 §15 Abs2 litdTir FlVLG 1978 §33 Abs2 litcVlbg FlVfLG §31 Abs2 litdVlbg GdG 1965 Beachte vgl. Kundmachung BGBl. 212/1982 am 6. Mai 1982; LGBl. f. Vbg. 14/1982
am 6. Mai 1982... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Oberforstrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land NÖ. Seit 1. Juli 1975 befindet er sich im dauernden Ruhestand. Im Jahre 1978 hat die Nö. Agrarbezirksbehörde an die Bundespolizeidirektion St. Pölten mehrere Anzeigen gegen den Beschwerdeführer erstattet, weil sich der Beschwerdeführer auf dem von ihm verwendeten Briefpapier als Oberforstrat bezeichnet und eine Beifügung des Inhaltes unterlassen hatte, ... mehr lesen...
Index: 80 Land-und Forstwirtschaft80/01 Organisationsrecht
Norm: B-VG Art12 Abs2B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Anzeige einer Verwaltungsbehörde - kein Bescheidcharakter; kein Entzug des gesetzlichen Richters durch Zurückweisung einer Berufung gegen Feststellungen in der Anzeige Entscheidungstexte B 141/79 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Bescheid der Nö. Agrarbezirksbehörde vom 12. Mai 1970 wurde gemäß §§6 und 7 des Nö. Landesgesetzes vom 24. Oktober 1934, LGBl. 208/1934, betreffend die Regelung der Flurverfassung (Nö. FVLG 1934), hinsichtlich sämtlicher Grundstücke der Katastralgemeinden Statzendorf, Kuffern und Weidling (Ortsgemeinde Statzendorf - Bezirk St. Pölten) das Verfahren der Zusammenlegung von Amts wegen eingeleitet. In das Verfahren wurden auch die dem Beschwerdeführer g... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Landwirtschaftliches Siedlungswesen
Norm: B-VG Art12 Abs2B-VG Art83 Abs2StGG Art5AgrBehG §5 Abs2Nö FlVfLG 1975 §13 Abs1, §13 Abs2Nö FlVfLG 1975 §21 Abs1, §21 Abs2 lita
Rechtssatz: Nö. Flurverfassungs-Landesgesetz; Erlassung des Zusammenlegungsplanes Statzendorf; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine willkürliche Anwendung des §13 Abs2; keine Eigentumsverletzung Agrarbeh... mehr lesen...