Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 4.9.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK", nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet sei, die von der SGKK mit Beitragsabrechnungen jeweils vom 4.8.2017 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von EUR 2.992,89 (aus GPLA) und EUR 1.170,7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
Spruch: sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der Beschwerdeführerin eine GPLA durch, die mit der Schlussbesprechung am 08.08.2014, bei der die Ergebnisse dieser GPLA der Beschwerdeführerin mitgeteilt wurden, endete. Am 25.08.2014 ersuchte die Beschwerdeführerin um Bekanntgabe der
Gründe: für die Dienstnehmereigenschaft der 25 Personen. 2. Mit Bescheid vom 05.05.2015, Zl. XXXX, verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der Beschwerdeführerin eine GPLA durch, die mit der Schlussbesprechung am 08.08.2014, bei der die Ergebnisse dieser GPLA der Beschwerdeführerin mitgeteilt wurden, endete. Am 25.08.2014 ersuchte die Beschwerdeführerin um Bekanntgabe der
Gründe: für die Dienstnehmereigenschaft der 25 Personen. 2. Mit Bescheid vom 05.05.2015, Zl. XXXX , verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 24.04.2017 festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet sei, die mit Beitragsabrechnung vom 10.10.2016 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 61.042,86 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs 1 ASVG in der Höhe von Euro 16.409,17 an die GKK zu entrichten. Die Beitragsabrechnung, der Prüfbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 12.02.2016 stellte die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) fest, dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der XXXX GmbH (im Folgenden als Primärschuldnerin bezeichnet) die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume der Nachrechnung auf Grund der Beitragsprüfung vom 18.02.2015 in Höhe € 9.343,83, zuzüglich Verzugszinsen in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 19.2.2013 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") aus, dass A. P. und J. W. aufgrund der für den nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit in der Zeit jeweils vom 1.1.2007 bis 31.12.2009 der Pflicht(Voll)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs 1 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.01.2014 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) die Firma XXXX (in der Folge: Beschwerdeführrein) verpflichtet, für in der Anlage näher angeführten DienstnehmerInnen und Zeiträume Beiträge in der Höhe von € 18.996,01 zu bezahlen (Spruchpunkt 1.) Weiters hat sie ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin verpflichtet ist, die aufgrund der gegenständlichen Beitragsnachverrechnung vorzuschreibende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am XXXX beantragte der Beschwerdeführer eine bescheidmäßige Absprache über seinen Beitragsrückstand. 2. Mit Abrechnungsbescheid vom XXXX verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer zur Zahlung von EUR 9.558,40 zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen in der Höhe von EUR 13.923,90 (bis 30.09.2013) bei sonstiger Durchführung von Zwangsmaßnahmen, ebenso laufende Verzugszinsen gemäß § 59 ASVG ab 01.10.2013 in der gesetzlichen Höhe v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 16.04.2009 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet wird, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 22.12.2008 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 20.076,75 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs. 1 ASVG in der Höhe von Euro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 20.12.2010 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, als Dienstgeberin verpflichtet wird, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 22.02.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 48.060,47 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs. 1 ASVG in der Höhe von Euro 5.788... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 24.09.2013 stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) fest, dass XXXX (in der Folge als Dienstnehmer bezeichnet) aufgrund seiner Tätigkeit als handels- und gewerberechtlicher Geschäftsführer der XXXX (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) im Zeitraum vom 14.04.2011 bis laufend gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 ASVG in der Kranken-, Unfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit 16 Bescheiden jeweils vom 07.02.2014, Geschäftszahlen aufsteigend: B/FEL-01-02/2014 bis B/FEL-01-17/2014, stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als VGKK bezeichnet) fest, dass die angeführten Personen (in der Folge auch als Dienstnehmer bezeichnet) in den angeführten Zeiträumen aufgrund ihrer beim Dienstgeber XXXX (in der Folge als Beschwerdeführer bezeichnet) ausgeübten T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1 Am 12.09.2013 hat die belangte Behörde beim Landesgericht Korneuburg einen Insolvenzantrag zur XXXX gestellt, unter Bezugnahme auf den vollstreckbaren Rückstandsausweis vom 12.09.2013 mit einem Betrag in der Höhe von 26.830,51 Euro. 1.2 Mit Eingabe vom 04.02.2014 an das Landesgericht hat die belangte Behörde eine Forderung in der Höhe von 31.306,16 Euro nachträglich angemeldet. Diese Forderung wurde vom Masseverwalter anerkannt. Das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 19.11.2014, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44, 49, 51, 54, 58 und 68 ASVG sowie § 6 BMSVG aus, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer 1 oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2011 festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die festgestellten B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 19.11.2014, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44, 49, 51, 54, 58 und 68 ASVG sowie § 6 BMSVG aus, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer 1 oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2011 festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die festgestellten B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 14.2.2012 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung iSd § 41a ASVG im Betrieb der nunmehrigen Beschwerdeführerin, der H. H. T. M. GmbH (im Folgenden auch kurz: "BF"), Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien; die BF werde als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet, die ... mehr lesen...