RS OGH 2001/2/14 B1KR29/00R

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Veröffentlicht am 14.02.2001
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Norm

ASVG §133 Abs2

Rechtssatz

Ob eine im Ausland angebotene Behandlungsmethode dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht, ist bei komplexen Therapieeinsätzen nicht anhand der Einzelelemente, sondern aufgrund einer Gesamtwürdigung unter Einbeziehung aller eingesetzten Maßnahmen zu beurteilen.

Veröff: SGb 2001,519

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:2001:RS0115599

Im RIS seit

16.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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