1 1.1. Mit Bescheid vom 22. April 2021 erteilte die belangte Behörde der Mitbeteiligten gemäß § 5 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG unter Auflagen die Bewilligung zur Errichtung einer Krankenanstalt mit dem Anstaltszweck eines selbständigen Ambulatoriums für Labordiagnostik zur Durchführung von Tests und Analysen zum Nachweis von SARS-CoV-2-Erregern und -Antikörpern an einem bestimmten Standort in Wien. Unter einem schloss die belangte Behörde die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Index: L94409 Krankenanstalt Spital Wien31/01 Allgemeines Haushaltsrecht Bundesbudget31/05 Förderungen Fonds Zuschüsse61/01 Familienlastenausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: ASVG §131 ASVG §742 ASVG §742a COVID-19 Gesetz 2020KAG Wr 1987 §5 Abs4 ASVG § 131 heute ... mehr lesen...
Index: L94409 Krankenanstalt Spital Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §131 ASVG §742 ASVG §742a AVG §8 B-VG Art133 Abs8KAG Wr 1987 §5 Abs4KAG Wr 1987 §5 Abs8 ASVG § 131 heute ASVG § 131 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ... mehr lesen...
1 Über Antrag des Mitbeteiligten vom 4. und vom 8. September 2014 stellte die belangte Behörde mit Bescheid vom 8. August 2017 gemäß § 8 Abs. 1 letzter Satz iVm. § 7 Abs. 3 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 2012 (StKAG) fest, dass ein Bedarf für ein selbständiges Ambulatorium „für MR-Untersuchungen und MR gezielte Therapie“ an einem näher bezeichneten Standort in L bestehe. Der Bescheid umschreibt weiter das Leistungsangebot des geplanten Ambulatoriums („Angebotenes... mehr lesen...
Index: L94406 Krankenanstalt Spital Steiermark66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §131KAG Stmk 2012 §8 Abs4
Rechtssatz: Das Wort "betroffene" in § 8 Abs. 4 Stmk KAG 2012 hat den Zweck, aus der Menge der Sozialversicherungsträger diejenigen herauszulösen, die im Bewilligungs- bzw. Vorabfeststellungsverfahren in einer spezifischen Beziehung zum geplanten Ambulatorium stehen. Diese Beziehung ist da... mehr lesen...
Index: L94406 Krankenanstalt Spital Steiermark66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz82/06 Krankenanstalten
Norm: ASVG §131KAG Stmk 2012 §8 Abs4KAKuG 2001 §3a Abs8
Rechtssatz: Zu den betroffenen Sozialversicherungsträgern iSd. § 3a Abs. 8 KAKuG 2001 und § 8 Abs. 4 Stmk KAG 2012 zählen nur diejenigen, für die die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen des neuen Ambulatoriums nachteilige finanzielle Auswir... mehr lesen...
1. Die Revisionswerberin war ab April 2003 als Inhaberin der Gewerbeberechtigung „Werbegrafik-Designer“ und Mitglied einer Wirtschaftskammer gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 GSVG in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert sowie ab dem Jahr 2004 projektbezogen und ab dem Jahr 2008 hauptsächlich für ein Museum tätig. Im Jahr 2013 war die Gewerbeberechtigung nur (mehr) bis 10. Mai 2013 aufrecht und anschließend ruhend gemeldet, sodass die Revisionswerberin nur bis 31. Mai 2013 nach d... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVGGSVG 1978 §236GSVG 1978 §25 Abs2GSVG 1978 §25 Abs4GSVG 1978 §26 Abs3 Z1GSVG 1978 §26 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 26 Abs. 3 Z 1 GSVG 1978 ist für den Fall, dass ein nach dem GSVG 1978 Pflichtversicherter auch eine die Pflichtversicherung nach dem ASVG begründende Erwerbstätigkeit ausübt (Mehrfachversicherung; vgl. etwa ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVGAuslBG §26 Abs1AVG §17AVG §56AVG §8EGVG Art5Fremdenrechtspaket 2005 Art9
Rechtssatz: Soweit die im hier überprüften Betrieb durchgeführte Kontrollhandlung der Organe der Finanzpolizei der Prüfung der Frage diente, ob etwa Bestimmungen... mehr lesen...
1 Über den Komplementär der revisionswerbenden Partei M D wurde als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der revisionswerbenden Partei mit rechtskräftigen Straferkenntnissen des Magistrats der Stadt Wien jeweils vom 29. Mai 2013 aufgrund der Beschäftigung eines serbischen Staatsbürgers in der Zeit von 28. Jänner 2013 bis 5. Februar 2013, wegen Verstoßes gegen das Verbot der Beschäftigung von nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) hierzu nicht b... mehr lesen...
I. 1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 28. Juni 2016 wurde dem Revisionswerber als handelsrechtlichem Geschäftsführer der L. GmbH vorgeworfen, dass am 18. April 2016 in G. im Zuge der Bauarbeiten betreffend die (näher beschriebene) „Betriebsentwicklung Süd“ (Spruchpunkt 1.) ein Graben auf einer Länge von rund 40 m auf eine Breite von ca. 3 m ausgegraben und nahezu auf ganzer Länge mit einem rund 1 m breiten Streifenfundament und ca. 19 Piloten versehen worde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ASVGAWG 2002 §26 Abs1AWG 2002 §26 Abs3AWG 2002 §26 Abs6VStG §9
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat in § 26 Abs. 3 AWG 2002 in eindeutiger Weise zum Ausdruck gebracht, dass nur der gemäß § 26 Abs. 1 AWG 2002 - nicht jedoch auch eine gemäß § 26 Abs. 6 leg. cit. namhaft gemachte verantwortliche Person - verantwor... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerd... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag der beschwerdeführenden Partei die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für die beschwerdeführende Partei ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde festgestellt, dass der Erstmitbeteiligte in näher genannten Zeiträumen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;ASVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Pflichtversicherung nach dem ASVG und dem AlVG - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde festgestellt, dass der Erstmitbeteiligte in näher genannten Zeiträumen auf Grund seiner Beschäftigung bei der Beschwerde... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsger... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Beitragszuschlag nach dem ASVG - Der Aufschiebungsantrag wird ausschließlich damit begründet, dass die beschwerdeführende Partei über kein Vermögen verfüge; müsse sie während des laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof den mit dem angefochtenen Bescheid vorgeschriebene... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsger... mehr lesen...
Der 1926 geborene Beschwerdeführer, der Anspruch auf zusätzliche Leistungen nach § 48 der KFA-Satzung hat, steht in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zur Landeshauptstadt Graz. Er leidet (jedenfalls) seit 1993 an einem kombinierten Aortenvitium (Verengung und Schlussunfähigkeit der Aortenklappe) mit begleitender coronarer Herzerkrankung, die bereits in diesem Jahr an der Universitätsklinik G. (einer Vertragspartnerin der KFA) invasiv abgeklärt worden war. Weg... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete SteiermarkL92096 Sonstiges Sozialrecht Steiermark66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §131;BKUVG §59 Abs1;DGO Graz 1957 §37 Abs4;Satzung KFA Graz 1980 §25;Satzung KFA Graz 1980 §34a;Satzung KFA Graz 1980 §35 Abs1;Satzung KFA Graz 1980 §47;Satzung KFA Graz 1980 §48 Abs6 Z1 litb;Satzung KFA Graz 1980 §48 Abs6 Z1 litc;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsger... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung durchführen zu können, ist es überdies erforderlich, dass der Beschwerdef... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die von Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsger... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;ASVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versicherungspflicht nach dem ASVG und AlVG - Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird im Wesentlichen mit der Behauptung begründet, dass mit dem Vollzug des Bescheides für die ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 31. Juli 2002 wurden die Anträge des Beschwerdeführers, eines jugoslawischen Staatsangehörigen, vom 25. (richtig: 21.) August 1999 und vom 6. September 2001 auf Aufhebung des von der belangten Behörde mit Bescheid vom 9. Dezember 1998 gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 2 FrG für die Dauer von zehn Jahren erlassenen Aufenthaltsverbots gemäß § 44... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;ASVG;EO §290;EO §291a;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2002/08/0025 B 17. Juli 2002 RS 2
(hier betreffend Versicherungspflicht nach dem ASVG und dem AlVG) Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Widerruf der Zuerkennung un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;ASVG;EO §42;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2002/08/0025 B 17. Juli 2002 RS 3
(hier betreffend Versicherungspflicht nach dem ASVG und dem AlVG) Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Widerruf der Zuerkennung und Rückford... mehr lesen...