Norm
ASVG §117 Z3Rechtssatz
Das Krankengeld soll den durch die Arbeitsunfähigkeit erlittenen Entgeltverlust (zumindest teilweise) ersetzen und den Unterhalt des Versicherten während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen - Lohnersatzfunktion. Das Krankengeld steht daher nur für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106773Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2021