Norm
ASVG §120 Abs1 Z2Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob ein Versicherter Anspruch auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit hat, muß eine die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigende Krankheit im Sinne des § 120 Abs 1 Z 1, die im Zeitpunkt des Beginnes der Versicherung bereits bestanden hat, unberücksichtigt bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084718Dokumentnummer
JJR_19940118_OGH0002_010OBS00246_9300000_001