Norm
ASVG §120 Abs1 Z3Rechtssatz
Wenn der Tag der voraussichtlichen Entbindung durch ein ärztliches Zeugnis festgestellt wird, ist die auf Grund dieses ärztlichen Zeugnisses zu berechnende Achtwochenfrist für den Eintritt des Versicherungsfalls maßgebend. War aber zur Zeit der Ausstellung des zweiten ärztlichen Zeugnisses der Versicherungsfall schon eingetreten, so konnte diese Ausstellung daran nichts mehr ändern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084754Dokumentnummer
JJR_19911008_OGH0002_010OBS00194_9100000_002