Begründung: Die Erst- bis Viertantragsgegner haben es nach Beendigung eines früher bestehenden Hausbesorgerdienstverhältnisses aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft übernommen, kleinere Reparaturen (wie zB das Austauschen von Glühbirnen, Wechseln von Zylindern an Eingangstüren, Liftreparaturen, Erneuerung von Hausschildern etc), die Überwachung von Öllieferungen oder die Begleitung und Beaufsichtigung professioneller Tätigkeiten auszufü... mehr lesen...
Begründung: Erstmals im Rekurs gegen den erstgerichtlichen Sachbeschluss, mit dem über Antrag der Antragstellerin ein abweichender Aufteilungsschlüssel hinsichtlich der Liftkosten der Liegenschaft festgesetzt wurde (§ 32 Abs 5 WEG), brachten die Antragsgegner vor, es bestehe eine Vereinbarung über einen abweichenden Aufteilungsschlüssel nach § 32 WEG. Eine wesentliche Änderung der Nutzungsmöglichkeiten habe seither nicht stattgefunden, weshalb eine Neufestsetzung eines Verteilungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 25. 8. 2005 erwarb die Klägerin von der Beklagten deren Miteigentumsanteile an der Liegenschaft *****, mit welchen Wohnungseigentum an einer Vielzahl von Objekten verbunden ist. Unter Punkt 4. Abs 2 des Kaufvertrags übernahm die Beklagte der Klägerin gegenüber die Haftung dafür, dass hinsichtlich der Kaufobjekte ua keine gerichtlichen Verfahren anhängig seien. Aus dem damaligen Grundbuchstand ergab sich für die Klägerin als Käuferin, dass h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bezirksgericht Josefstadt bestellte mit Beschluss vom 12. 10. 2002, GZ 7 Msch 47/00y-22, den Nebenintervenienten gemäß § 6 Abs 2 MRG zum Zwangsverwalter der Liegenschaft. Es trug ihm auf, die in der Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle vom 29. 4. 1993, MA 16-Schli ZS 1/92/3071, genannten Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten durchzuführen, soweit diese noch nicht durchgeführt bzw abgeschlossen waren. Gleichzeitig wurden dem Zwangsverwalter verschi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1.) Mag. Josef L*****, 2.) Elisabeth P*****, 3.) Maria Anna H*****, alle vertreten durch Mag. Marie Rose Eberle, Rechtsanwältin in Bregenz, gegen die Antragsgegner 1.) Guido A***... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Minderheitseigentümerin der Liegenschaft *****. Die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum ist grundbücherlich angemerkt. Der Erstantragsgegner ist Verwalter dieser Liegenschaft, die übrigen Verfahrensparteien sind Miteigentümer bzw ist für sie die Einräumung von Wohnungseigentum grundbücherlich angemerkt. Die Antragstellerin hat auf ihre Kosten einen Aufzug errichten lassen und betriebsbereit hergestellt. Einzelne Miteigentümer sind berecht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers 1. Mag. Peter B*****, und weiteren antragstellenden Parteien, wider die Antragsgegnerin E***** Hausverwaltungs GmbH, *****, vertreten durch John & John, Rechtsanwälte in 1070 Wien, ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 172/7652 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit welchen Anteilen das Wohnungseigentum an W56 untrennbar verbunden ist. Die Antragsgegner sind weitere Mit- und Wohnungseigentümer der bezeichneten Liegenschaft mit der Grundstücksadresse F*****straße 4, *****. Die Erstantragsgegnerin ist überdies Alleineigentümerin der angrenzenden Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem darauf befindlichen Haus F*****straße 2, dessen Wohnunge... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §32WEG 2002 §52
Rechtssatz: Eine Vereinbarung zwischen Wohnungseigentümern über die Aufteilung von Bewirtschaftungskosten zweier nebeneinander liegender Liegenschaften als Einheit unterliegt nicht den Bestimmungen des WEG und daher hinsichtlich ihrer Durchsetzung oder Abänderung nicht dem wohnrechtlichen Außerstreitverfahren des § 52 WEG. Sie könnte nur im streitigen Rechtsweg - etwa wegen Irrtums oder Nichtigkeit - bekämpft werd... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF vor dem 3.WÄG §19WEG 1975 idF des 3.WÄG §19WEG 2002 §32
Rechtssatz: Die Regelung des § 19 WEG 1975 hat schon vor der Novellierung durch das 3. WÄG vorgesehen, dass die Aufwendungen für die Liegenschaft einschließlich der Beiträge zur Rücklage von den Miteigentümern nach dem Verhältnis ihrer Anteile (idF des 3. WÄG zum Zeitpunkt des Endes der Abrechnungsperiode) zu tragen sind und ein von dieser Regel abweichender Verteilungss... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 23. 12. 1986 hat die Antragstellerin von der Erstantragsgegnerin als damaliger Eigentümerin des Hauses das gesamte Gebäude "für Universitätszwecke" gemietet. Unter Punkt VI des Mietvertrages wurde vereinbart: Unter Punkt römisch VI des Mietvertrages wurde vereinbart: "Die Mieterin hat den Mietgegenstand eingehend besichtigt und übernimmt diesen wie er liegt und steht, vorbehaltlich der vereinbarten Investitionen. Die Instandhaltung im Inneren obli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals top Nr 1 der Wohnungseigentumsanlage *****. Die Hausverwaltung schrieb die monatlichen Akontozahlungen für den Zeitraum 1. 1. 1994 bis 30. 12. 1994 gegliedert in Instandhaltungsrücklagen und Betriebskosten zuzügliche Umsatzsteuer vor. Ab 1995 übersandte die Hausverwaltung den Wohnungseigentümern lediglich ausgefüllte Erlagscheine mit einem bestimmten Betrag, der die monatlich vorgeschriebenen Akontobeträg... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1WEG 1975 §19 Abs2WEG 2002 §32
Rechtssatz: Die Verschiebung von Erhaltungspflichten an allgemeinen Teilen des Hauses auf die einzelnen Miteigentümer stellt keine Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung dar, die durch Mehrheitsbeschluss verwirklicht werden könnte und den einzelnen Mit- und Wohnungseigentümer auf seine Minderheitenrechte nach §§ 13b oder 14 Abs 3 WEG 1975 verweist. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1WEG 2002 §32
Rechtssatz: Die Hausverwaltungskosten (das Verwalterhonorar) sind Aufwendungen für die Liegenschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 64/02a Entscheidungstext OGH 27.08.2002 5 Ob 64/02a 5 Ob 171/02m Entscheidungstext OGH 05.11.2002 5 Ob 171/02m Auch; Veröff: SZ 2002/148 ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ *****, GB *****, mit dem Haus *****, steht im Miteigentum der Antragsteller sowie der oben genannten weiteren Wohnungseigentümer. Die Antragsgegnerin hat als vormalige Eigentümerin der Liegenschaft das Haus im Jahr 1962 errichtet; sie ist seit Verkauf der Liegenschaft unter
Begründung: von Wohnungseigentum im Jahr 1981/82 auf Grund des gleichzeitig mit dem Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossenen Verwaltungsvertrages Verwalterin der Liegensch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zwar in Abänderung seines zunächst gegenteiligen Ausspruchs die Revision gegen sein Urteil vom 18 6. 1998 gemäß § 508 Abs 3 ZPO für zulässig erklärt, doch liegen die in § 502 Abs 1 ZPO normierten Voraussetzungen für die Anrufung des OGH nicht vor. Die Erledigung des Rechtsmittels kann sich daher auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Das Berufungs... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §19 Abs1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §32
Rechtssatz: Unabhängig davon, ob bestimmte Arbeiten an allen gleichartigen allgemeinen Teilen des Hauses (hier: Türen und Fenster) notwendig sind oder nur in bestimmten Bereichen, haben alle Miteigentümer die entstandenen Kosten im Verhältnis ihres Miteigentumsanteiles zu tragen, und zwar auch dann, wenn zB im Bereich eines bestimmten Miteigentümers derartige Arbeiten gerade zu diesem... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16 Abs1WEG 1975 §16 Abs2WEG 1975 §16 Abs3WEG 2002 §31 Abs3WEG 2002 §32
Rechtssatz: Die Rücklage ist ein Sondervermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht quotenmäßiges Miteigentum der Liegenschaftseigentümer. Zum Rechnungslegungsbegehren über die Rücklage bei Verwalterwechsel (§ 16 Abs 3 WEG) ist daher nur die Wohnungseigentümergemeinschaft infolge ihrer materiellrechtlichen Berechtigung legitimiert. ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §16 Abs1WEG 1975 idF 3.WÄG §16 Abs2WEG 1975 idF 3.WÄG §19WEG 2002 §31 Abs1WEG 2002 §32
Rechtssatz: 1. Seit der Neufassung des § 16 Abs 1 WEG durch das 3. WÄG besteht keine ausdrückliche Zweckwidmung der Rücklage mehr. 2. Die Verwendung der Rücklage ist für alle Arten von Liegenschaftsaufwendungen, die den Rahmen der alltäglichen Finanzgebarung eines Wohnungseigentumsverwalters sprengen, jedenfalls gedeckt. 3. Die Überbr... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs3 Z2WEG 2002 §32WEG 2002 §52
Rechtssatz: Soweit § 19 Abs 3 Z 2 WEG die Schaffung anderer (von der Liegenschaft abweichender) Abrechnungseinheiten vorsieht, geht es immer nur um besondere Einheiten innerhalb der betreffenden Liegenschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 265/97z Entscheidungstext OGH 16.09.1997 5 Ob 265/97z ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19WEG 1975 §26 Abs1 Z8WEG 2002 §32WEG 2002 §52
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 8 WEG kann immer nur über die Aufwendungen für eine bestimmte Liegenschaft sowie darüber abgesprochen werden, wie diese Aufwendungen auf die Miteigentümer und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft aufzuteilen sind. Für die Einbeziehung anderer Personen, etwa der Mit- und Wohnungseigentümer einer Nachbarliegenschaft, bietet § 19 WEG k... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.) Punkt III. des angefochtenen Beschlusses betrifft einen vom Erstgericht noch nicht erledigten Sachantrag der Antragstellerin, nämlich das Begehren, dem Erstantragsgegner gemäß § 17 Abs 1 Z 1 WEG iVm § 26 Abs 1 Z 5 WEG aufzutragen, für die Jahre 1994 und 1995 ordentliche Abrechnungen zu legen. Da es insoweit an einer anfechtbaren Entscheidung fehlt und lediglich die Benennung der erstinstanzlichen Entscheidung als Teilbeschluß unterblieben ist, wurde der Rek... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19WEG 2002 §32WEG 2002 §52
Rechtssatz: Die Regelung des § 19 WEG über die Aufteilung der Liegenschaftsaufwendungen gilt nur für die Mit- und Wohnungseigentümer der betreffenden Liegenschaft und greift nicht in ein zwischen den Mit- und Wohnungseigentümern verschiedener Liegenschaften bestehendes Rechtsverhältnis ein (vgl MietSlg 46/14; WoBl 1994, 223/64; WoBl 1994, 225/65). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19WEG 2002 §32
Rechtssatz: Sofern kein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart wurde, hat der von jedem Gemeinschaftsmitglied zu tragende Anteil an den Liegenschaftsaufwendungen der Größe seines Miteigentumsanteils zu entsprechen. Entscheidungstexte 5 Ob 2298/96v Entscheidungstext OGH 29.10.1996 5 Ob 2298/96v 5 Ob 183... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1WEG 1975 §2WEG 1975 §3WEG 1975 §12WEG 1975 §14WEG 1975 §15WEG 1975 §16WEG 1975 §17aWEG 1975 §19WEG 2002 allgWEG 2002 §2WEG 2002 §32
Rechtssatz: Die Regelungen des WEG sind immer auf eine bestimmte - einzige - Liegenschaft abgestellt (vgl §§ 1, 2, 3, 12, 14, 15, 16, 17 und 19 WEG). Dies gilt im besonderen auch für die Rücklage, die als gebundenes Vermögen der jeweiligen Miteigentümer, seit dem 3.WÄG als gebundenes Vermögen der n... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3MRG §24 Abs1WEG 2002 §32WEG §32 Abs1WEG §32 Abs5
Rechtssatz: Kriterium einer Gemeinschaftsanlage im Sinne des § 24 Abs 1 (§ 3 Abs 2 Z 3) ist, dass es jedem Mieter rechtlich freisteht, sie - gegen Beteiligung an den Kosten des Betriebes - zu benützen. Entscheidungstexte 5 Ob 74/87 Entscheidungstext OGH 22.09.1987 5 Ob 74/87 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit der am 30.4.1984 beim Erstgericht eingelangten Klage die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 114.493,58 S samt 14 % Zinsen seit 26.4.1984. Sie brachte vor, sie sei Mehrheitseigentümerin des Hauses Wien 3., Baumannstraße 4, und auf Grund eines Bauauftrages zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten an diesem Haus verpflichtet. Die Schlichtungsstelle habe mit der (gemäß §§ 18 f.MRG ergangenen) Entscheidung vom 16.1.1984 festgestellt, daß das G... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §19WEG 2002 §32
Rechtssatz: Darüber, welchen Anteil an dem Gesamterfordernis ein Miteigentümer des Hauses im Verhältnis zu den anderen Miteigentümern des Hauses zu tragen hat, sagt die Entscheidung nach §§ 18 f MRG nichts aus. Dieser Anteil richtet sich daher bei Fehlen einer abweichenden Vereinbarung zwischen den Miteigentümern solange auch nicht an einer Wohnung des Hauses Wohnungseigentum grundbücherlich begründet wurde, nac... mehr lesen...
Norm: ABGB §1479ABGB §1480ABGB §1486 Z1WEG §16WEG 2002 §31WEG 2002 §32
Rechtssatz: Beitragsrückstände zur Rücklage verjähren mangels Anwendbarkeit des § 1480 und des § 1486 Z 1 ABGB in dreißig Jahren. Entscheidungstexte 5 Ob 29/82 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 5 Ob 29/82 Veröff: ImmZ 1984,212 = SZ 56/49 = MietSlg 35275 = MietSlg 35616 ... mehr lesen...