Norm
WEG idF 3.WÄG §19 Abs1Rechtssatz
Unabhängig davon, ob bestimmte Arbeiten an allen gleichartigen allgemeinen Teilen des Hauses (hier: Türen und Fenster) notwendig sind oder nur in bestimmten Bereichen, haben alle Miteigentümer die entstandenen Kosten im Verhältnis ihres Miteigentumsanteiles zu tragen, und zwar auch dann, wenn zB im Bereich eines bestimmten Miteigentümers derartige Arbeiten gerade zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110497Im RIS seit
06.08.1998Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011