Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind Wohnungseigentümer im selben Haus. Die Wohnung des Klägers grenzt unmittelbar an die Wohnung der Beklagten an, die diese vom 1. 6. 2007 an befristet auf drei Jahre vermietet hat. Das Mietverhältnis endete durch Zeitablauf am 31. 5. 2010. Im Dezember 2008 erfuhr der Kläger, dass die Mieterin den Hausmeister der Wohnanlage des Diebstahls beschuldigte. Der Kläger nahm an, er sei gemeint, weil er seit 1990 als Obmann in der Wohnanlage tätig war... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer eines Grundstücks, an das im Norden ein mehrheitlich (24014/33180-Anteile) im Mit- und Wohnungseigentum der Erstbeklagten stehendes Grundstück angrenzt, auf dem ein Einkaufszentrum errichtet ist. Die Südkante des Gebäudes des Einkaufszentrums bildet dabei im Wesentlichen die Grenze zwischen den beiden Grundstücken. Die Erstbeklagte war Errichterin des Einkaufszentrums, das aus mehreren Etagen besteht. In der un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 3830 KG *****, die an die Liegenschaft EZ 2456 KG ***** unmittelbar angrenzt. Auf letzterer Liegenschaft ist eine Eigentumswohnhausanlage mit 20 Eigentumswohnungen errichtet. Einigen Wohnungen sind Eigengärten (als Wohnungseigentumszubehör) zugeordnet. Der Beklagte ist mit 214/3766-Anteilen Miteigentümer dieser Liegenschaft, mit welchen Anteilen untrennbar Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 1 verbunden ist.... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364 Abs2 AABGB §364aABGB §364bABGB §833 B3ABGB §834ABGB §835 BABGB §890WEG §20WEG 2002 §28WEG 2002 §29 Abs1WEG 2002 §29 Abs5WEG §29 Abs6
Rechtssatz: Ein Mit- oder Wohnungseigentümer kann als Störer allein mit Unterlassungsklage in Anspruch genommen werden. Ob er auch dann, wenn er nicht zugleich „Störer" ist, selbständig wegen nachbarrechtlicher Ansprüche klagsweise belangt werden kann, hängt im Ergebnis davon ab, ob er n... mehr lesen...
Begründung: Die Verfahrensparteien sind sämtliche Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Das Objekt besteht lediglich aus 4 Eigentumswohnungen. Am 10. 5. 2002 kündigten alle Wohnungseigentümer gemeinsam eine damals bestehende Fremdverwaltung per 31. 8. 2002 auf. In einer Eigentümerversammlung vom 13. 4. 2002 beschlossen sie, zur Kosteneinsparung die Hausverwaltung künftig selbst zu übernehmen. Dabei erklärte sich die Zweitantragsgegnerin b... mehr lesen...
Begründung: Sämtliche Verfahrensparteien sind Mit- und Wohnungseigentümer des Objekts T***** in 5020 Salzburg, wobei die Antragstellerinnen zusammen über 30,8 % der Anteile verfügungsberechtigt sind. Im Jahr 1995 wurde der mit dem Immobilienbüro B***** GmbH bestehende Hausverwaltungsvertrag für das Haus T***** aufgekündigt. Aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses übernahm die Erstantragstellerin gemeinsam mit der Erstantragsgegnerin die Verwaltung der Liegenschaft. Dabei beschränkte s... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §28, §18ABGB §1014
Rechtssatz: Ernste Schäden an Balkonen fallen in die Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft. Ausfallshaftung des einzelnen Wohnungseigentümers; Einrede der Vorausklage Entscheidungstexte 1 R 260/07s Entscheidungstext LG Klagenfurt 23.11.2007 1 R 260/07s European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Berufung wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben und die Rechtssache an das Prozessgericht erster Instanz zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung zurückverwiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. Begründung: Die Beklagte ist auf Grund von 2001 abgeschlossenen Kaufverträgen zu 520/10000 Anteilen, B-LNr 20, Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** VIII Bezirk, verbunden mit "Wohnungseigentum an W 7 **... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §24 Abs1WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §28WEG 2002 §29WEG 2002 §52 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Umstellung einer GAS-Zentralheizung auf Fernwärme ist eine Verwaltungsmaßnahme, die nach dem Gesetz einer Beschlussfassung durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer zugänglich ist. Ein diesbezüglicher Mehrheitsbeschluss hat den Anschein einer wirksamen Beschlussfassung für sich, auch wenn im Wohnungseigentumsvertrag für derartige Angelegenheiten... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Wien. Der aus dem Jahr 1990 stammende Wohnungseigentumsvertrag enthält unter anderem die Regelung, dass der Verwalter Aufträgen, die in die Rechte eines oder mehrerer Miteigentümer eingreifen oder eine Änderung der zuletzt gehandhabten Übung bewirken, nur dann nachzukommen hat, wenn ein einstimmiger Beschluss der Miteigentümer oder die rechtskräftige Entscheidung einer Behörde darüber vorliegt. In dem Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1WEG 2002 §18 Abs2WEG 2002 idF WRN 2006 §18 Abs3WEG 2002 §19WEG 2002 §20WEG 2002 §23WEG 2002 §28WEG 2002 §28 Abs1 Z5WEG 2002 §30 Abs1 Z6
Rechtssatz: Das Konzept des Vertretungsrechts des § 18 Abs 2 WEG 2002 beziehungsweise § 18 Abs 3 WEG 2002 idF WRN 2006 ist im Grunde zwar als abschließende Regelung zu verstehen. Die Möglichkeit einer Beauftragung (Bevollmächtigung) eines Dritten beziehungsweise eines Wohnungseigentümers durch... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren zur Zeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 53 AußStrG) die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1243 Grundbuch ***** (Liegenschaftsadresse *****). Zu diesem Zeitpunkt war beim Erstgericht zu 30 Nc 5/02y ein Antrag auf Bestellung eines vorläufigen Verwalters und zu 30 Nc 1/05i ein Antrag auf Bestellung eines Verwalters anhängig. Beide Verfahren waren damals noch nicht rechtskräftig erledigt. Die Parteien waren zur Zeit der erstinstanzlic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren nach § 26 Abs 2 WEG gilt das Neuerungsverbot (zuletzt 5 Ob 71/00b). Selbst wenn man dem Revisionsrekurswerber seit Eintritt in die Wohnungseigentumsgemeinschaft die Stellung eines Verfahrensbeteiligten und damit die Rechtsmittellegitimation zubilligt, kann daher auf sein erst nach der erstinstanzlichen Beschlussfassung (17. 7. 2000) erstattetes Vorbringen (damals war noch seine Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die T***** GmbH (im Folgenden T*****) erwarb Ende 1997 die Mehrheit der Anteile der Liegenschaft W***** M*****, an der seit 1976 Wohnungseigentum begründet ist. Die restlichen Liegenschaftsanteile standen und stehen im Eigentum einer weiteren GmbH und einer Privatperson. Zum Hausverwalter des betreffenden Objekts ist aufrecht die Dr. Heinrich N***** GmbH bestellt. Im Zeitpunkt des Erwerbs der Mehrheitsanteile durch T***** bestand hinsichtlich des Objekts zwi... mehr lesen...
Norm: WEG §14WEG §17WEG 2002 §19WEG 2002 §28
Rechtssatz: Die Wohnungseigentumsgemeinschaft begibt sich durch die Verwalterbestellung weder ihres Rechtes auf Verwaltung an sich, noch ihrer Fähigkeit zur Ausübung des Verwaltungsrechts; die von ihr gesetzten Verwaltungsakte sind daher gegenüber Dritten wirksam. Rechtsfolge der Verwalterbestellung ist nicht der Verlust der Fähigkeit der Miteigentümer, als "Wohnungseigentümerversammlung" die Gemeins... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 600 Grundbuch ***** mit den Häusern Graz, *****. Mit den Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum verbunden. Wohnungseigentumsorganisator war die "S*****gesellschaft mbH" in G*****. Mit ihrem Antrag vom 27. Mai 1993 begehrten die Antragsteller zunächst nur gegenüber dem Erstantragsgegner, in der Folge auch gegenüber den 2.) bis 8.) Antragsgegnern, deren Zustimmung zur Klagsführung de... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1ABGB §836 AWEG §14 Abs1 Z4WEG §15WEG §17 Abs5WEG §26WEG §26 Abs2 Z2WEG 2002 §19WEG 2002 §23WEG 2002 §28WEG 2002 §28 Abs1 Z5WEG 2002 §30 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Bestellung eines vorläufigen Verwalters beendet die in § 833 ABGB als Normalfall vorgesehene oder von der Mehrheit der Miteigentümer sogar ausdrücklich beschlossene Selbstverwaltung und nimmt auch gleich die ansonsten der Mehrheit der Miteigentümer und Wohnungseigentüme... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 1617 des Grundbuches über die Katastralgemeinde Neubau mit dem Haus Wien 7., Lerchenfelder Gürtel 6, stand zur Hälfte im Eigentum des am 3. Juli 1985 verstorbenen Richard S*** und zu je einem Viertel im Eigentum des Antragstellers und des Ing. Franz G***. Nach dem Tod des Hälfteeigentümers haben seine Witwe Maria S*** und sein Sohn Gerhard S*** bedingte Erbserklärungen abgegeben; ihnen wurde die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen. Mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §836 BABGB §838aWEG 2002 §19WEG 2002 §28
Rechtssatz: Das Gesetz betrachtet die Selbstverwaltung durch die Teilhaber als den Normalfall, die Verwaltung durch einen hiezu bestellten Verwalter hingegen als die Ausnahme; Selbstverwaltung bedeutet aber die gemeinsame Verwaltung durch alle Teilhaber. Entscheidungstexte 4 Ob 562/87 Entscheidungstext OGH 15.09.1987 4 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §5WEG §14 Abs1 Z5WEG §18WEG §28WEG §29
Rechtssatz: Die Rechtswirksam einer Bestellung oder Abberufung eines Verwalters durch Wohnungseigentümer vor 1.9.1975 ist nach der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des WEG 1975 zu beurteilen. Entscheidungstexte 5 Ob 1/79 Entscheidungstext OGH 13.02.1979 5 Ob 1/79 European Case Law... mehr lesen...
Mit der Behauptung, es seien auf dem zur gemeinsamen Wohnungseigentumsanlage gehörigen Sammelparkplatz Abstellplätze an Miteigentümer und zum Teil auch an Dritte vermietet und er habe Bedarf an einen Abstellplatz, begehrte der Antragsteller, das Erstgericht möge dem gemeinsamen Verwalter, der X-GesmbH, die Aufkündigung des Mietvertrages über einen einem Dritten vermieteten Abstellplatzes gemäß § 15 Abs. 1 Z. 7 WEG auftragen; hilfsweise stellte er das Eventualbegehren, dem gemeinsamen ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 Abs1 Z8WEG 1975 §14 Abs2 Z8WEG 1975 §15 Abs1 Z7WEG 1975 §17WEG 2002 §19WEG 2002 §28
Rechtssatz: Durch die Bestellung eines Verwalters ist die rechtliche Handlungsbefugnis der vertretenen Miteigentümer derart beschränkt, dass diese rechtlich nur durch ihn selbst handeln können, weshalb der antragstellende Miteigentümer auch nicht ermächtigt werden kann, die Aufkündigung eines Abstellplatzes vorzunehmen, zu welcher die übrigen ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §5WEG 1975 §28
Rechtssatz: Wird der anspruchsbegründende Tatbestand vor dem Inkrafttreten des WEG 1975 verwirklicht, ist das WEG 1948 anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 540/77 Entscheidungstext OGH 27.04.1977 1 Ob 540/77 Veröff: MietSlg 29548 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0083269 ... mehr lesen...