RS OGH 2004/2/10 5Ob11/04k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.2004
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Norm

WEG 1975 §13 Abs2 Z4
WEG 1975 §26 Abs1 Z2
WEG 2002 §16 Abs2 Z4
WEG 2002 §52 Abs1 Z2

Rechtssatz

Soll in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 2 WEG 1975 die fehlende Zustimmung einzelner Miteigentümer zu einem Bauansuchen durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, ist eine Verfahrensbeteiligung auch jener Miteigentümer, die ihre Zustimmung bereits erteilt haben, nicht notwendig. Die gegen einzelne Miteigentümer ergangene Entscheidung ist einer gesonderten Rechtskraft fähig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118810

Dokumentnummer

JJR_20040210_OGH0002_0050OB00011_04K0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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