Norm
WEG 1975 §13 Abs2 Z4Rechtssatz
Soll in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 2 WEG 1975 die fehlende Zustimmung einzelner Miteigentümer zu einem Bauansuchen durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, ist eine Verfahrensbeteiligung auch jener Miteigentümer, die ihre Zustimmung bereits erteilt haben, nicht notwendig. Die gegen einzelne Miteigentümer ergangene Entscheidung ist einer gesonderten Rechtskraft fähig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118810Dokumentnummer
JJR_20040210_OGH0002_0050OB00011_04K0000_002