Norm: WEG idF 3.WÄG §13 Abs3WEG idF 3.WÄG §13a Abs1WEG idF 3.WÄG §13b Abs4WEG §13cWEG idF 3.WÄG §26 Abs2 Z2WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §24 Abs7WEG 2002 §52 Abs1 Z4WEG 2002 §52 Abs2 Z1
Rechtssatz: 1. Bei der Durchsetzung von Individualrechten oder Minderheitsrechten, wozu auch die Überprüfung der Willensbildung der Wohnungseigentümer zu zählen ist, sind Antragsgegner nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche, sondern diejenigen Wohnungse... mehr lesen...
Norm: MRG §3WEG 1975 §13 Abs3WEG 1975 §14 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 14 Abs 1 Z 1 WEG übernimmt die Regelung des § 3 MRG über die Erhaltungspflicht des Vermieters für die Wohnungseigentümergemeinschaft keineswegs wortgetreu, sondern sinngemäß. Die Kosten der Brauchbarmachung von WE-Objekten zählen nicht zu den Erhaltungsarbeiten im Sinne dieser Regelung; diese beschränken sich - bezieht man die Erhaltungspflicht des Wohnungseigentümers für sein Obj... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs3WEG 1975 §14 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Behebung ernster Schäden des Hauses (auch) innerhalb eines Wohnungseigentumsobjektes ist Sache der Wohnungseigentümergemeinschaft, auch wenn die Erhaltungsarbeiten nicht jedem Wohnungseigentümer zugute kommen. Die Kosten hiefür fallen der Miteigentümergemeinschaft zur Last. Entscheidungstexte 5 Ob 102/94 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs3WEG 1975 §14 Abs1 Z1
Rechtssatz: Treten im Zusammenhang mit einem als Schwimmband bzw als Sauna benützten Wohnungseigentumsobjekt im Hause Durchfeuchtungsschäden auf, so ist für die Frage, ob die Miteigentumsgemeinschaft oder der Wohnungseigentümer für die Behebungskosten aufzukommen hat, zu unterscheiden, ob das Schwimmbecken anfänglich so konstruiert wurde, daß dessen Dichtheit zum Untergeschoß im wesentlichen von der W... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §9 Abs1WEG 1975 §9 Abs2WEG 2002 §5 Abs3WEG 2002 §13 Abs2WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Werden von Ehegatten Miteigentumsanteile vom Rechtsvorgänger, mit denen Wohnungseigentum bereits verbunden war, je zur Hälfte erworben, so ist damit auch die Voraussetzung des § 9 Abs 1 WEG erfüllt, wonach Ehegatten, Miteigentümer je eines halben Mindestanteiles sein müssen. Ipso iure tritt dann durch diesen Erwerb die in § 9 Abs 2 Satz 1 WEG ge... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin einer Wohnung des Hauses der Antragsgegnerin, in Linz, ********** das von der Antragsgegnerin errichtet wurde und das über eine zentrale Wärmeversorgungsanlage verfügt. Der ursprünglich im Wohnzimmer vorhandene Stahlblech - Rippenheizkörper wurde von einem von der Antragstellerin beauftragten Installationsunternehmen gegen einen neuen Stahlblech - Radiator ausgetauscht. Die Antragsgegnerin hatte sich nämlich geweigert, diesen 24 Jahre... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete und seine Ehefrau sind Eigentümer von verbundenen Anteilen an einem Liegenschaftsanteil, mit dem Wohnungseigentum an einer Wohnung verbunden ist. Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei mit einem rechtskräftig gewordenen Beschluß auf Grund eines Wechselzahlungsauftrags, gegen den Einwendungen erhoben wurden, zur Sicherung der Forderung von 3,350.000 S sA die Exekution durch bücherliche Vormerkung des Pfandrechts auf dem Anteil des Verpflich... mehr lesen...
Norm: EO §331 DWEG §9 Abs2WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Bei der im § 9 Abs 2 WEG vorgesehenen Pfändung des Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums handelt es sich um eine Exekution auf andere Vermögensrechte nach den §§ 331 ff EO. Entscheidungstexte 3 Ob 128/91 Entscheidungstext OGH 08.04.1992 3 Ob 128/91 5 Ob 135/... mehr lesen...
Norm: ABGB §448GBG §13GBG §94 AWEG §8WEG §9WEG 2002 §13 Abs2WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Ebenso wie die Anteile von Ehegatten am Mindestanteil nicht verschieden belastet sein dürfen, um die Grundlage für ein gleiches rechtliches Schicksal der verbundenen Anteile zu schaffen, steht auch die verschiedene Belastung von Miteigentumsanteilen eines Miteigentümers, die zu einem Mindestanteil vereinigt werden sollen, der
Begründung: von Wohnungseigentu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer des Hauses 1040 Wien, Schleifmühlgasse 1a, die Beklagte ist Mieterin der Wohnung Nr. 11 in diesem Haus. Die Kläger begehrten zuletzt S 5.954,32 an rückständigem Mietzins. Sie erklärten, wegen des groben Verschuldens der Beklagten an der Säumnis bei der Zinszahlung vom Bestandvertrag zurückzutreten, begehrten die Räumung des Bestandobjektes und brachten vor: Zu einer Reduktion des Mietzinses wegen behaupteter Schäden durch Gasgebreche... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter einer Wohnung im Hause des Antragsgegners Salzburg, Neutorstraße 12. Er begehrte, die Schlichtungsstelle möge dem Antragsgegner gemäß §§ 6, 37 Abs 1 Z 2 MRG auftragen, die Gasversorgungsanlage ab dem bereits instandgesetzten Hausanschluß bis in die Wohnung des Antragstellers instandsetzen zu lassen, sodaß wieder eine ordnungsgemäße Gasversorgung der Wohnung gewährleistet sei. Der Antragsgegner beantragte die Abweisung des Antrages. Nachdem ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2WEG §13 Abs3
Rechtssatz: Werden im Haus befindliche Rohrleitungen, seien es Gasleitungen oder Wasserleitungen (auch wenn sie in der Wohnung eines Mieters verlaufen) infolge eines ernsten Schadens unbenützbar, dann handelt es sich zugleich auch um einen ernsten Schaden des Hauses. Zur Behebung eines ernsten Schadens des Hauses gehören alle damit notwendig verbundenen Arbeiten, auch die Wiederherstellung von Tapeten, Malerei u... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei steht ein Exekutionstitel gegen den Verpflichteten zu. Zur Hereinbringung des vom Verpflichteten geschuldeten Geldbetrags beantragte die betreibende Partei gemäß § 9 Abs 2 WEG 1975 die Pfändung des Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums des Verpflichteten und der Beteiligten Margarethe S***** und die Zwangsversteigerung der den Ehegatten zusammen gehörenden 528/38.127-Anteile an der Liegenschaft EZ 2863 KG ***** und des damit ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c DWEG §9 Abs1WEG §9 Abs2WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Die Eintragung eines wechselseitigen Belastungs- und Veräußerungsverbotes ist auch im Falle eines Ehegatten-Wohnungseigentumes möglich. Die in Entscheidungen verschiedener Gerichte zweiter Instanz schon vertretene gegenteilige Ansicht (MietSlg 28484, 32481) wird daher nicht gebilligt. Entscheidungstexte 3 Ob 8/84 Ents... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 14. 5. 1982 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin von der Beklagten, das Betreten und die Benutzung von deren Eigentumswohnung top Nr 18 im Hause W*****, zur Durchführung von Sanierungsarbeiten an der Feuermauer zwischen der vorgenannten Wohnung und der der Klägerin gehörenden Wohnung top Nr 32 im Hause W*****, zu gestatten. Sie brachte vor, sie und die Beklagte seien Eigentümerinnen der einander benachbart gelegenen Wohnungen top Nr 32 und... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs3WEG 1975 §26 Abs1
Rechtssatz: Die im § 13 Abs 3 Satz 2 WEG normierte Verpflichtung des Wohnungseigentümers, das Betreten und die Benutzung seiner Wohnung zu gestatten, soweit dies für Erhaltung der gemeinsamen Teile der Liegenschaft erforderlich ist, ist im streitigen Rechtsweg durchzusetzen. Entscheidungstexte 5 Ob 6/83 Entscheidungstext OGH 15.03.1983 5 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BcWEG 1975 §9WEG 1975 §25WEG 2002 §13 Abs2WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Die besondere Ausformung des gemeinsamen Wohnungseigentums von Ehegatten, insbesondere die Untrennbarkeit der Anteile der Ehegatten und das im § 9 WEG sichergestellte gemeinsame rechtliche Schicksal dieser Anteile führen zu dem Ergebnis, dass die Ehegatten eine auf den § 25 WEG gestützte Klage gemeinsam als einheitliche Streitpartei einbringen müssen. ... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §8WEG 1948 §10WEG 1975 §13 Abs3WEG 1975 §22 Abs1
Rechtssatz: Auch der Wohnungseigentümer ist verpflichtet, die in seinem Wohnungseigentum stehenden Räume sowie die allgemein zugänglichen Teile und Anlagen des Hauses so zu benützen, daß eine Schonung der Substanz gewährleistet ist. Das ergibt sich aus dem Wesen der Miteigentumsgemeinschaft. Für Schäden, die durch sein schuldhaftes, den Interessen der Gemeinschaft zuwiderlaufendes ... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §1WEG 1975 §1WEG 1975 §13 Abs3
Rechtssatz: Die Außenseite einer Terrassenbrüstung wird nicht vom Wohnungseigentum umfaßt. Entscheidungstexte 4 Ob 566/69 Entscheidungstext OGH 23.09.1969 4 Ob 566/69 Veröff: RZ 1970,103 = MietSlg 21729(52) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0082799 ... mehr lesen...