Norm: MRG §1 Abs4 Z2MRG §18MRG §19MRG §30 Abs1 EMRG §45
Rechtssatz: Sollte der Vermieter eines Zweifamilienhauses dessen Erhaltung mit dem vor Inkrafttreten des Mietrechtsgesetzes im Rahmen des Mietengesetzes gültig vereinbarten Hauptmietzins nicht bestreiten können, steht ihm die Möglichkeit offen, nach § 45 MRG einen Erhaltungsbeitrag zu verlangen, wodurch er gemäß dessen Abs 5 erreicht, daß für die Mietgegenstände dieses Hauses ab diesem Zei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist aufgrund Eintritts in den von ihrem Vater David S*** am 28. Februar 1957 geschlossenen Mietvertrag (Beilage A) Hauptmieterin der Wohnung top.Nr. 14 in dem der beklagten Partei gehörenden Haus Wien 9., Kinderspitalgasse 10. Am 22. November 1982 wurde Lucie S***, der Mutter und unmittelbaren Rechtsvorgängerin der Klägerin, ab 1. Jänner 1983 unter Zugrundelegung einer Nutzfläche von 146 m2, der Wohnungskategorie B und eines bisher bezahlten monat... mehr lesen...
Norm: MRG §45
Rechtssatz: Der Erhaltungsbeitrag (und Verbesserungsbeitrag) ist kein Mietzins. Entscheidungstexte 5 Ob 559/89 Entscheidungstext OGH 20.06.1989 5 Ob 559/89 Veröff: WoBl 1990,16 (Hanel) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0070547 Dokumentnummer JJR_19890620_OGH000... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CVABGB §863 FIIIMRG §45
Rechtssatz: Aus der Vorschreibung des Kategoriemietzinses anstelle des zusätzlich zum bisher entrichteten Hauptmietzins begehrten Erhaltungs- ( und Verbesserungs- ) Beitrages kann nicht auf einen Verzicht auf die Einhebung des Erhaltungs- ( und Verbesserungs- ) Beitrages geschlossen werden. Bei Überlegung aller Umstände sowie bei Berücksichtigung der im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Hauses in Wien 3., Rechte Bahngasse 10. Die Beklagten sind die Mieter der Wohnung top Nr.12 auf Stiege 1 dieses Hauses. Der Mietvertrag wurde von ihnen mit der damaligen Hauseigentümerin am 26.11.1974 abgeschlossen. Mit dieser vereinbarten sie in einem "Nachtrag zum Mietvertrag vom 26.11.1974" (gemäß Beilage 1: vom 8.11./7.12.1979) unter anderem folgendes: "II. Anstelle des bisherigen Mietzinses von S 750,-- vereinbaren die Vertra... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 Fall2 B1MRG §45MRG §30 Abs2 Z1
Rechtssatz: § 45 Abs 9 MRG stellt die Erhaltungsbeiträge und Verbesserungsbeiträge - abgesehen von den in den vorangegangenen Absätzen enthaltenen abweichenden Regelungen - den Mietzins gleich. Die Nichtzahlung dieser Beiträge hat daher die gleichen Verzugsfolgen wie die Nichtzahlung von Mietzinsen, insbesondere bildet sie den Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 1 MRG und einen Aufhebungsgrund nach... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Beteiligten sind die Mieter des Hauses Wien 1., Wieslingerstraße 1, dessen Eigentümerinnen die Antragsgegnerinnen sind. Die Antragsteller begehrten bei der Schlichtungsstelle unter anderem die Feststellung, die Antragsgegnerinnen hätten durch die Vorschreibung eines Erhaltungsbeitrages ab 1. Dezember 1984 das gesetzliche Mietausmaß überschritten. Sie brachten im wesentlichen vor, die Antragsgegnerinnen hätten nicht angegeben, welche Erhaltungs... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3MRG §4 Abs2 Z2MRG §24MRG §45
Rechtssatz: Aus den Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen dürften nur die Kosten der Erhaltung, Neuerrichtung oder Wiedererrichtung eines der gemeinsamen Benützung aller Bewohner dienenden Aufzugsanlage gedeckt werden, nicht jedoch diese Kosten hinsichtlich eines in der Sonderbenützung einzelner Mieter stehenden Aufzugs. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §45
Rechtssatz: Unter dem Hauptmietzins oder erhöhten Hauptmietzins, der gemäß § 45 Abs 1 Z 1 MRG bei der Berechnung des Erhaltungsbeitrages und Verbesserungsbeitrages von 2/3 des Betrages in Abzug zu bringen ist, der sich für die Wohnung bei Zugrundelegung der Berechnungsvorschriften des § 16 Abs 2 bis 4 MRG als zulässigerweise zu vereinbarender Hauptmietzins errechnet, ist, wie § 45 Abs 2 Satz 1 MRG zeigt, der Hauptmietzins zu verst... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat als Mietzins für die Wohnung 7 im Haus der Antragsgegnerin in 1090 Wien, Seegasse 16, auf Grund des am 13. Juni 1970 mit dem Voreigentümer geschlossenen Mietvertrages den wertgesichert vereinbarten, die Betriebskosten und die Aufwendungen für die Zentralheizung umfassenden Pauschalmietzins zu entrichten, der von S 1.000,-- im Monat zur Zeit des Mietvertragsabschlusses bis zum 1.April 1985 auf S 2.365,96 gestiegen war (Indexsteigerung 136,6 %). A... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Mieter von Büroräumlichkeiten mit einer Nutzfläche von ca. 145 m2 im ersten Obergeschoß des Hauses Burggasse 25 in Klagenfurt. Der dafür in den Jahren 1959/1963 vereinbarte Pauschalmietzins beträgt 1.200 S per Monat. Die antragstellenden Vermieter begehrten im Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit des den Antragsgegnern vorgeschriebenen Erhaltungsbeitrages, diesen ab 1. März 1983 mit monatlich 2.076,17 S, zumindest aber mit 2.053,63 S fest... mehr lesen...
Norm: MRG §15 Abs1MRG §45
Rechtssatz: Bei Berechnung des Erhaltungsbeitrages im Falle eines vereinbarten Pauschalmietzinses ist der fiktive Mietzins durch Subtraktion des Nebenkostenbeitrages vom Pauschalbetrag zu ermitteln. Entscheidungstexte 5 Ob 31/87 Entscheidungstext OGH 01.09.1987 5 Ob 31/87 Veröff: SZ 60/153 = JBl 1988,48 = WoBl 1988,68 (Würth) = RZ 1988/14 S 65 ... mehr lesen...
Norm: MRG §15 Abs1MRG §45
Rechtssatz: Es liegt zwar im Wesen der Pauschalmietzinsvereinbarung, daß der Vermieter das Risiko vorhersehbarer Erhöhungen der ihn treffenden Lasten voll zu tragen hat, dies bezieht sich jedoch nur auf Betriebskosten und öffentliche Abgaben (so schon 5 Ob 18/84), nicht auf den - von diesen Ersatzforderungen seiner Natur nach völlig verschiedenen - Erhaltungskostenbeitrag. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem Klagsvorbringen hat der Beklagte im April 1978 das von ihm gemietete Geschäftslokal 1010 Wien, Opernpassage, Ladenstraße 4, der erstklagenden Partei auf ein Jahr, das ist bis zum 31. März 1979, untervermietet, wobei von dieser nach Punkt IV. des Untermietvertrages "als Gegenleistung für die Untervermietung" im Namen des Beklagten an dessen Vermieter, das ist die Stadt Wien, der einschließlich Betriebskosten monatlich S 3.600 betragende Zins zu zahlen ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2MRG §45
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Vorschriften des § 16 Abs 2 bis 4 MRG bei Abschluß des Mietvertrages und bei Behebung der Mängel durch den Hauptmieter noch nicht in Kraft gestanden sind, ist für die zulässige Höhe des Erhaltungsbeitrages ohne Bedeutung; das folgt notwendig aus der gesetzlichen Regelung der Errechnung des Erhaltungsbeitrages. Entscheidungstexte 5 Ob... mehr lesen...
Norm: MRG §45
Rechtssatz: Die Erhöhung der Kategoriehöchstsätze führt kraft der gesetzlichen Definition des Erhaltungsbeitrages auch ohne vorangegangenes diesbezügliches Begehren des Vermieters zur gleichzeitigen Erhöhung des Erhaltungsbeitrages. Hat sich der Vermieter einmal zur Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages entschlossen, so muß der Mieter mit der Dynamisierung des Erhaltungsbeitrages entsprechend der Dynamisierung der Kategoriehöchsts... mehr lesen...
Norm: MRG §45
Rechtssatz: Der Vermieter hat für alle Bestandobjekte der Liegenschaft zumindest die fiktiven durch das Gesetz nach Nutzflächen, Ausstattungskategorie und zu entrichtenden Hauptmietzins bemessenen Erhaltungsbeiträge zu verrechnen und sie innerhalb der Frist von fünf Kalenderjahren zur Finanzierung einer Erhaltungsarbeit, deren Kosten durch die anrechenbare Mietzinsreserve nicht gedeckt sind, wobei die verrechenbaren Erhaltungsbeit... mehr lesen...
Norm: MRG §37MRG §45
Rechtssatz: Im Verfahren über die Angemessenheit des Erhaltungsbeitrages (§ 37 Abs 1 Z 13 MRG) ist auch den anderen Hauptmietern der Liegenschaft, die weder Antragsteller noch schon im Antrag des Vermieters als Antragsgegner genannt sind, nach entsprechender Erhebung Parteistellung dadurch einzuräumen, daß sie vom Verfahren verständigt (§ 37 Abs 3 Z 4 MRG) oder ihnen alle Verfahrensverfügungen zugestellt werden (allenfalls ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5MRG §43 Abs1MRG §44MRG §45MRG §46MRG §47MRG §49MRG §51MRG §52
Rechtssatz: § 5 ABGB findet mangels gegenteiliger Anordnung im MRG volle Anwendung. Entscheidungstexte 6 Ob 668/83 Entscheidungstext OGH 26.05.1983 6 Ob 668/83 EvBl 1983/143 S 52 = MietSlg 35/14 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983... mehr lesen...
Norm: MRG §43MRG §43 Abs2MRG §44MRG §45MRG §46
Rechtssatz: Auf vor dem Inkrafttreten des MRG getroffene Vereinbarungen über die Höhe des Mietzinses sind das MG und das ZStG weiter anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 723/81 Entscheidungstext OGH 15.02.1983 5 Ob 723/81 2 Ob 525/85 Entscheidungstext OGH 14.10.1986 2 Ob 525/85... mehr lesen...