RS OGH 1985/12/17 5Ob105/85, 5Ob81/88

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Veröffentlicht am 17.12.1985
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Norm

MRG §45

Rechtssatz

Die Erhöhung der Kategoriehöchstsätze führt kraft der gesetzlichen Definition des Erhaltungsbeitrages auch ohne vorangegangenes diesbezügliches Begehren des Vermieters zur gleichzeitigen Erhöhung des Erhaltungsbeitrages. Hat sich der Vermieter einmal zur Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages entschlossen, so muß der Mieter mit der Dynamisierung des Erhaltungsbeitrages entsprechend der Dynamisierung der Kategoriehöchstsätze rechnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070550

Dokumentnummer

JJR_19851217_OGH0002_0050OB00105_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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