Norm
MRG §45Rechtssatz
Die Erhöhung der Kategoriehöchstsätze führt kraft der gesetzlichen Definition des Erhaltungsbeitrages auch ohne vorangegangenes diesbezügliches Begehren des Vermieters zur gleichzeitigen Erhöhung des Erhaltungsbeitrages. Hat sich der Vermieter einmal zur Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages entschlossen, so muß der Mieter mit der Dynamisierung des Erhaltungsbeitrages entsprechend der Dynamisierung der Kategoriehöchstsätze rechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070550Dokumentnummer
JJR_19851217_OGH0002_0050OB00105_8500000_001