Norm: MRG §29
Rechtssatz: Die hier zu beurteilende „Verlängerungsoption“ entspricht jedenfalls nicht den Anforderungen an einen unbedingten Endtermin im Sinn des § 29 MRG und ist nach dieser Gesetzesbestimmung daher unwirksam. Entscheidungstexte 4 Ob 133/18i Entscheidungstext OGH 17.07.2018 4 Ob 133/18i Veröff: SZ 2018/56 European Ca... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft ist Eigentümerin eines aus drei Zimmern und Nebenräumen bestehenden Bestandobjekts (Siedlungshaus). Sie begehrt vom Beklagten die Räumung des Hauses mit der Behauptung, er benütze es nach dem Tod seiner Mutter, die als Genossenschaftsmitglied dort aufgrund eines Nutzungsvertrags gewohnt habe, titellos, weil ein (beabsichtigter) Nutzungsvertrag mit ihm nie zustandegekommen sei. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren stat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** F***** mit dem Haus *****. In diesem Hause befinden sich zwei Wohneinheiten, und zwar eine im Erdgeschoss und eine im ersten Stock. Am 9. 2. 1994 schloss die Klägerin als Vermieterin mit der Beklagten als Mieterin einen Mietvertrag über die im ersten Stock des Hauses gelegene Wohnung ab, wobei vom Mietvertrag auch zwei nördlich im Keller gelegene Räume, zwei PKW-Abstellplätze und die Mitben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war im Sinne der Bestimmungen des Kleingartengesetzes Pächterin einer Teilfläche des Grundstücks 1793/2 und des gesamten Grundstücks 1794/1. Dieses Pachtverhältnis wurde mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten im Jahr 1961 eingegangen und von dieser zum 31. 12. 1971 aufgekündigt. Diese Aufkündigung erwuchs in Rechtskraft. Die Beklagte erwarb das Grundstück 1793/2 mit Kaufvertrag vom 13. 2. 1970 und das Grundstück 1794/1 mit Kaufvertrag vom 7. 1. 198... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der beklagte Masseverwalter erkennt selbst, daß die aus der Spaltung der späteren Gemeinschuldnerin hervorgegangene (übernehmende) Gesellschaft, deren Gesamtrechtsnachfolgerin die Klägerin ist, erst durch die Eintragung im Firmenbuch am 28. 3. 1996 rechtlich existent wurde. Vor diesem Zeitpunkt konnte sie demnach selbst dann keine Mietrechte an dem der übertragenden Gesellschaft gehörenden Objekt erwerben, wenn der Begin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Kündigungsbeschränkungen des MRG können zwar nicht durch eine vor oder gleichzeitig mit Abschluß des Mietvertrages getroffene Räumungsverpflichtung umgangen werden; solche Räumungsvergleiche sind unwirksam (WoBl 1989, 76 [Würth]; SZ 63/42 uva). Jedoch können die Parteien ein zunächst auf unbestimmte Zeit geschlossenes Mietverhältnis in eines auf bestimmte Zeit ändern (WoBl 1992/43) und die (wirksame) Befristung durch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Zweifamilienhauses, dessen Hochparterrewohnung sie mit ihrer Familie selbst bewohnt und dessen Wohnung im ersten Stock sie der Beklagten vermietete. Die Streitteile verlängerten ihren am 31.Juli 1992 geschlossenen, mit 31.Oktober 1994 befristeten schriftlichen Mietvertrag bis 31.Oktober 1996. Im Mai 1995 zog die Beklagte aus der gemieteten Wohnung aus. Die Klägerin begehrte von der Beklagten zuletzt den Betrag von 62.180 S sA an offe... mehr lesen...
Norm: KlGG §2MRG §29
Rechtssatz: Die gesetzlich wirksame Befristung eines Mietverhältnisses darf auch durch Vergleich bekräftigt werden (vergleiche MietSlg 43.245). Entscheidungstexte 1 Ob 1/97x Entscheidungstext OGH 15.07.1997 1 Ob 1/97x Veröff: SZ 70/143 8 Ob 240/01d Entscheidungstext OGH 08.08.2002 8 Ob 240/01d ... mehr lesen...
Norm: MRG §29
Rechtssatz: Ein nicht durchsetzbarer Endtermin kann durch Abschluß eines Räumungsvergleichs nicht bestärkt werden. Ebenso ist die Verlängerung eines befristeten Vertrags mittels Räumungsvergleichs über die jeweilige Höchstdauer hinaus als Umgehung zu beurteilen, die zur Unwirksamkeit des Räumungsvergleichs führt. Entscheidungstexte 1 Ob 1/97x Entscheidungstext OGH 15.07.... mehr lesen...
Norm: MRG §29
Rechtssatz: Der Abschluß eines Räumungsvergleichs vor oder mit der beabsichtigten Verlängerung des bislang wirksam befristeten Mietvertrags ist gleich wie ein solcher vor oder mit Abschluß des Mietvertrags selbst nicht geeignet, eine - auch nur abstrakte, vom zugrundeliegenden Rechtsverhältnis losgelöste - Räumungsverpflichtung zu begründen. Entscheidungstexte 1 Ob 1/97x E... mehr lesen...
Norm: MRG §29
Rechtssatz: Die Durchsetzbarkeit von Verträgen richtet sich nach dem Recht, das zur Zeit des Endtermins gilt. Entscheidungstexte 1 Ob 1/97x Entscheidungstext OGH 15.07.1997 1 Ob 1/97x Veröff: SZ 70/143 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108113 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war früher Wohnungseigentümerin und ist nunmehr an der Eigentumswohnung fruchtgenußberechtigt. Sie vermietete diese mit undatiertem 1.Mietvertrag für die Zeit vom 15.August 1983 bis 14.August 1984, mit 2.Mietvertrag vom 5.Juli 1984 für die Zeit vom 15.August 1984 bis 14.August 1985, mit 3.Mietvertrag vom 27.Juli 1985 für die Zeit vom 15.August 1985 bis 14.August 1986 an die Kläger. Für die beiden Folgejahre wurden weitere, inhaltlich gleiche schri... mehr lesen...
Norm: MRG §29MRG §35
Rechtssatz: Wird am Ende eines durchsetzbar befristeten Mietverhältnisses ein Räumungsaufschub mittels eines Räumungsvergleiches gewährt, dann ist dieses trotzdem als unwirksame Umgehungshandlung zu werten, wenn ein krasses Mißverhältnis zwischen der Mietdauer und der Verlängerung im Wege dieses Räumungsvergleiches besteht (hier: Mietdauer neun Monate, Räumungsaufschub zwei Jahre). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §29
Rechtssatz: Zeitliche Begrenzung eines durchsetzbar befristeten Vertrages kann auch nicht dadurch umgangen werden, daß statt der Verlängerung des Mietvertrags ein neuer Vertrag geschlossen wird, ohne daß sich an den bisherigen Benützungsverhältnissen etwas ändert. Entscheidungstexte 1 Ob 508/95 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 508/95 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Fridolin E*****, vertreten durch Dr.Burkhard Hirn und Dr.Gerold Hirn, Rechtsanwälte in Feldkirch, wider die beklagte Partei Nedjelka K*****, vertreten durch Dr.Arnulf Summer und Dr.Nikolaus Schertl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß das zwischen den Streitteilen mit Wirksamkeit vom 1.Februar 1988 geschlossene Mietverhältnis über die im einzelnen genannten Geschäftsräumlicheiten im Hause ***** H*****straße *****, nach wie vor aufrecht bestehe; eventualiter stellt er den Antrag auf Feststellung, die zwischen den Streitteilen zur GZ 42 C 100/88y und GZ 41 C 176/89 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien geschlossenen Räumungsvergleiche seien unwirksam und die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten die Räumung der Wohnung im Hause S*****, mit der
Begründung: , der Beklagte mache an dieser Wohnung unzutreffender Weise ein Mietrecht geltend. Tatsächlich sei er weder Mieter noch Nutzungsberechtigter. Er habe auch als Erbe und Sohn der am 28.Jänner 1988 verstorbenen Maria S*****, die als Genossenschaftsmitglied auf Grund eines Nutzungsvertrages diese Wohnung benützt habe, kein Eintrittsrecht. Der Beklagte beantragte Ab... mehr lesen...
Norm: MRG §29MRG §30 Abs2 Z5 DMRG §30 Abs2 Z5 EWGG 1979 idF 1.WÄG §20
Rechtssatz: Stirbt der Nutzungsberechtigte im zeitlichen Geltungsbereich des § 20 WGG 1979 idF des 1.WÄG, so hat die Genossenschaft das Fehlen nach § 14 Abs 3 MRG eintrittsberechtigter Personen mit Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG, nicht aber mit Räumungsklage geltend zu machen. Entscheidungstexte 5 Ob 119/91 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. September 1981 mietete der Kläger von der Beklagten in deren Haus in Innsbruck eine bestimmte Wohnung für die Dauer eines halben Jahres. Die Streitteile schlossen am 21. April 1982 einen gerichtlichen Räumungsvergleich mit Räumungstermin 31. Dezember 1984, am 9.Oktober 1984 einen weiteren Räumungsvergleich mit Räumungstermin 31. Dezember 1988 und am 10. Jänner 1989 schließlich einen weiteren Räumungsvergleich mit Räumungstermin 31. Dezember 1990. Der Kläg... mehr lesen...
Norm: MRG §29
Rechtssatz: Wird durch wiederholte Räumungsvergleiche eine Verlängerung des Mietverhältnisses über sechs Monate hinaus herbeigeführt, wird hiedurch unzulässig ein befristetes Mietverhältnis geschaffen. Ein solcher Räumungsvergleich ist unwirksam. Es genügt eine Klage auf Unwirksamkeit des letzten Vergleiches, wenn die früheren als Titel für eine Räumungsexekution schon außer Kraft getreten sind. Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem Mietvertrag vom 23. 10. 1986 mietete die Beklagte vom Kläger als Eigentümer des Hauses 1070 Wien, ***** ab dem 1. 12. 1986 bis zum 30. 11. 1991 die "Start"wohnung *****. Unter Punkt XIV.) verpflichtete sich die Beklagte zur Überwachung und Sicherung der Einhaltung der Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes mit dem Vermieter einen Räumungsvergleich zum Ende der vereinbarten Mietdauer zu schließen. Gestützt auf letztere Vertragsbestimmung begehrt der Kläger... mehr lesen...
Norm: StartWG §5. MRG §29
Rechtssatz: Der Abschluß eines Räumungsvergleiches am Ende eines durchsetzbar befristeten Mietverhältnisses ist nicht als Umgehungshandlung einer willkürlichen Auflösung des Mietverhältnisses anzusehen. Entscheidungstexte 2 Ob 524/91 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 2 Ob 524/91 Veröff: ImmZ 1991,456 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: MRG §29
Rechtssatz: Es ist zulässig, in Mietverträgen, welche durchsetzbar nur bis zu einer bestimmten Höchstfrist abgeschlossen werden können, sei es von vornherein oder durch Verlängerung ("Kettenverträge") kürzere Endzeitpunkte festzulegen. Dies hat nicht die Ungültigkeit der vereinbarten Befristung, sondern nur zur Folge, daß diese als wirtschaftliche Einheit zu betrachtenden Verträge erst bei Überschreiten der gesetzlichen Höchstfris... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch, Dr.Huber, Dr.Graf und Dr.Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karl W***, Pensionist, vertreten durch Dr.Peter Eigenthaler, Rechtsanwalt in Lilienfeld, wider die beklagte Partei Rudolf S***, Pensionist, vertreten durch Dr.Eduard Pranz, Dr.Oswin Lukesch und Dr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei veranstaltet seit Jahrzehnten auf dem Messegelände in Wien für verschiedene wirtschaftliche Bereiche Ausstellungen. Diese Messen sind in ihrer Bedeutung im Wiener Raum ohne jede Konkurrenz und zählen auch österreichweit zu den bedeutendsten Ausstellungen. Waren früher bloß die Frühjahrsund die Herbstmesse veranstaltet worden, ging die klagende Partei in den Achtzigerjahren dazu über, daneben auch zunehmend - heute bereits jährlich 34 - Fach... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 BABGB §1090 IcMRG §1 Abs2 Z3MRG §29
Rechtssatz: Die Trennung der Nutzung von Messestandplätzen in kurzfristigen Mieten für die Dauer der einzelnen Messeveranstaltungen und in widerrufliche Überlassung ohne besonderes Entgelt für die veranstaltungsfreien Zeiträume begegnet auch aus dem Gesichtspunkt der Umgehung des Kündigungsschutzes des Mietrechtsgesetzes keine Bedenken. (Eingehende Ausführungen zu volkswirtschaftlichen und bet... mehr lesen...