RS OGH 2018/7/17 4Ob133/18i

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Veröffentlicht am 17.07.2018
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Norm

MRG §29

Rechtssatz

Die hier zu beurteilende „Verlängerungsoption“ entspricht jedenfalls nicht den Anforderungen an einen unbedingten Endtermin im Sinn des § 29 MRG und ist nach dieser Gesetzesbestimmung daher unwirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132192

Im RIS seit

01.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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