Norm
MRG §29Rechtssatz
Der Abschluß eines Räumungsvergleichs vor oder mit der beabsichtigten Verlängerung des bislang wirksam befristeten Mietvertrags ist gleich wie ein solcher vor oder mit Abschluß des Mietvertrags selbst nicht geeignet, eine - auch nur abstrakte, vom zugrundeliegenden Rechtsverhältnis losgelöste - Räumungsverpflichtung zu begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108110Im RIS seit
14.08.1997Zuletzt aktualisiert am
09.05.2011