Norm
MRG §29Rechtssatz
Wird durch wiederholte Räumungsvergleiche eine Verlängerung des Mietverhältnisses über sechs Monate hinaus herbeigeführt, wird hiedurch unzulässig ein befristetes Mietverhältnis geschaffen. Ein solcher Räumungsvergleich ist unwirksam. Es genügt eine Klage auf Unwirksamkeit des letzten Vergleiches, wenn die früheren als Titel für eine Räumungsexekution schon außer Kraft getreten sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070059Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.05.2011