(Anm.: Abs. 4a bia 4c aufgehoben durch BGBl. I Nr. 36/2000)Anmerkung, Absatz 4 a, bia 4c aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2000,)
(Anm.: Abs. 5 und 6 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 22/1997)Anmerkung, Absatz 5 und 6 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 1997,)
Sehr geehrter Antworter, ich stelle die folgende Frage, da sie mich selbst betrifft. In meinem letzten Mietverhältnis in welchem ich bloß Untermieter einer Altbauwohnung (voller Schutz nach MRG) war, kam es zu mehreren Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und den drei Hauptmietern. Di... mehr lesen...
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