Norm
ABGB §916 BRechtssatz
Die Trennung der Nutzung von Messestandplätzen in kurzfristigen Mieten für die Dauer der einzelnen Messeveranstaltungen und in widerrufliche Überlassung ohne besonderes Entgelt für die veranstaltungsfreien Zeiträume begegnet auch aus dem Gesichtspunkt der Umgehung des Kündigungsschutzes des Mietrechtsgesetzes keine Bedenken. (Eingehende Ausführungen zu volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Zielsetzungen des Messeveranstalters).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0018105Dokumentnummer
JJR_19901107_OGH0002_0060OB00686_9000000_001