RS OGH 1997/7/15 1Ob1/97x, 8Ob240/01d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.1997
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Norm

KlGG §2
MRG §29

Rechtssatz

Die gesetzlich wirksame Befristung eines Mietverhältnisses darf auch durch Vergleich bekräftigt werden (vergleiche MietSlg 43.245).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 1/97x
    Entscheidungstext OGH 15.07.1997 1 Ob 1/97x
    Veröff: SZ 70/143
  • 8 Ob 240/01d
    Entscheidungstext OGH 08.08.2002 8 Ob 240/01d
    Beisatz: Hier: Für den Bereich des Kleingartengesetzes gilt dieser Grundsatz, soweit die erstmalige Mindestdauer von 10 Jahren gewährt ist, uneingeschränkt. Der vielfache Abschluss von "Räumungsvergleichen", welcher sich in Wahrheit, da die bisherigen Benützungsverhältnisse unverändert blieben, als jeweils auf bestimmte Zeit eingegangene Vertragsverlängerung darstellt, ist daher nicht zu beanstanden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108112

Dokumentnummer

JJR_19970715_OGH0002_0010OB00001_97X0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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