Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat im Zusammenhang mit dem Abschluß eines dem Mietrechtsgesetz unterliegenden Mietvertrages über eine im Hause der beiden Beklagten gelegene Wohnung am 18.Juli 1983 einen Betrag von 100.000 S gezahlt, der den beiden Hälfteeigentümern am genannten Tag auch zugekommen ist. Mit der am 27.Januar 1988 angebrachten Klage begehrte die Klägerin die Rückzahlung dieses viereinhalb Jahre zuvor gezahlten Betrages, weil die Beklagten ihr hiefür keine gleichwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hauptmieter der Wohnung Nr. 10 im Haus Wien 2, Vorgartenstraße 203, dessen Eigentümerinnen je zur Hälfte die Erst- und die Zweitbeklagte sind. Der am 22. Jänner 1987 verstorbene Ehegatte der Erstbeklagten Theodor F*** war Vertreter der beiden Hauseigentümerinnen in allen das Haus betreffenden rechtlichen Angelegenheiten. Anläßlich der Besprechungen über den Abschluß des Mietvertrages legte er ihnen für den Gesprächstermin am 10. Mai 1983 eine b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der rechtsunkundige Kläger ist gelernter Koch und wollte sich im Jahre 1981 selbständig machen. Über die Vermittlerin C*** WohnungseigentumsGmbH wurden ihm im Sommer 1981 verschiedene Geschäftslokale angeboten, darunter auch das Geschäftslokal in Wien 8., Schlösselgasse 24, umfassend ein Gassenlokal und ein Magazin mit Vorraum, in welchem ein von der G*** GmbH schlecht ausgestattetes Restaurant betrieben wurde. Der Kläger, welcher damals keine Erfahrungen in g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger schlossen am 25. November 1982 mit den Beklagten einen Mietvertrag über die Wohnung top Nr. 24 im Haus Wien 6, Linke Wienzeile 108. Die Beklagten wurden bei diesem Vertragsabschluß durch den Gebäudeverwalter Franz Z*** vertreten. Der Hausverwalter verlangte von den Klägern eine - verbotene - Ablöse von S 180.000,--. Die Kläger zahlten die verlangte Ablöse an ihn; da der Hausverwalter keine Erklärungen abgegeben hatte, in wessen Namen er die Ablöse f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte überließ ihre Arztordination in Graz, Friedrich Hebbel Gasse 4, im Jahr 1984 dem Kläger, der dort seither seine ärztliche Praxis ausübt. Der Kläger bezahlte der Beklagten am 1. Juli 1984 auf den vereinbarten Betrag von S 400.000,-- zuzüglich S 80.000,-- Umsatzsteuer nur S 360.000,--. Der Beklagten wurde auch S 80.000,-- an Umsatzsteuer durch eine Umbuchung gutgeschrieben. Mit der am 7.Februar 1985 erhobenen Klage begehrt der Kläger von der Beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. November 1970 Mieterin der Wohnung top. Nr. 5 des Hauses Wien 2., Untere Donaustraße 23, das die beklagte Partei am 11. Februar 1972 erworben hat. Im Mietvertrag (mit dem Voreigentümer der beklagten Partei) war ein (wertgesicherter) Mietzins von S 700,-- monatlich vereinbart worden, so daß die Klägerin zuletzt S 1.237,33 monatlich zahlte. Da das Wohnhaus mit Hilfe von Mitteln aus dem Wohnhauswiederaufbaufonds hergestellt worden war, un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Republik Österreich hatte dem Kläger Räumlichkeiten auf der Liegenschaft 5020 Salzburg, Moosstraße 3 a vermietet. Seit 1975 war die Beklagte Untermieterin des Klägers. Nachdem die Republik Österreich dem Kläger den Bestandvertrag zum 31.August 1981 gerichtlich aufgekündigt hatte, kam es in dem darüber abgeführten Prozeß zu einem Vergleich, wonach die Republik Österreich die Kündigung zurückgezogen, der Kläger sich aber verpflichtet hat, das Untermietverhäl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte vermietete dem Kläger mit Mietvertrag vom 1. Juni 1983 die 128 m2 große Wohnung Nr. 3 im Hause Hietzinger Hauptstraße 64. Diese Wohnung hat die Ausstattungskategorie B. Der Kläger begehrt vom Beklagten die Bezahlung des Betrages von S 420.000,-- samt Anhang, der aus einem über einen Teppich Saruk abgeschlossenen Geschäft abgeleitet wird. Vorerst brachte der Kläger vor, er habe dem Beklagten diesen Teppich im Wert von S 520.000,-- zur Ansicht überg... mehr lesen...
Begründung: Mit Sachbeschluß vom 15. Mai 1986 hat das Erstgericht 1.) festgestellt, daß die Antragsgegnerin der Antragstellerin gegenüber durch Vorschreibung eines monatlichen Hauptmietzinses von 1.821,37 S für die Wohnung top. Nr. 13 im Hause Wien 5., Storkgasse 15, das gesetzlich zulässige Zinsausmaß zu den Zinsterminen Februar 1982 bis Jänner 1984 um (je) 1.425,37 S und zu den Zinsterminen Februar 1984 bis Februar 1985 um (je) 1.382,17 S überschritten habe; 2.) die Antragsgegne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger mieteten mit Vertrag vom 23. bzw. 31.März 1982 von den Beklagten Räumlichkeiten im Hause Ried im Innkreis, Rainerstraße 12, zum Betrieb einer Pizzeria gegen einen monatlichen wertgesicherten Bestandzins von S 6.138,--. Die Kläger verzichteten auf eine Kündigung des Bestandverhältnisses für die Dauer von zehn Jahren ab Vertragsbeginn; eine gänzliche oder teilweise Untervermietung sowie die Weitergabe des Bestandobjektes war den Mietern nur mit schrif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer des Hauses Ottakringerstraße 25 im 16. Wiener Gemeindebezirk. Dieses Haus wird von der Hausverwaltung C*** verwaltet. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte der Kläger vom Beklagten die Zahlung von S 45.000,-- s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , er habe mit ihm am 1.8.1984 einen Mietvertrag über das Geschäftslokal top.Nr.3 im Haus Ottakringerstraße 25 abgeschlossen. Der Beklagte habe eine Ablöse von S 45.000,-- gefordert, die de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erwarb im Frühjahr 1981 das in von der beklagten Hauseigentümerin gemieteten Geschäftsräumlichkeiten geführte Kaffeehausunternehmen und bezahlte für die Mieterin den vereinbarten monatlichen Mietzins. Er bemühte sich, mit der Beklagten einen Hauptmietvertrag zu schließen, wozu sie sich nur gegen eine als Baukostenzuschuß bezeichnete Zahlung von S 118.000,- verstand. Bei Abschluß des Hauptmietvertrages verlangte die Vermieterin noch die Zahlung des sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind je zur Hälfte Miteigentümer des Hauses Wien 10., Rotenhofgasse 21. Mit Mietvertrag vom 30. November 1982 mieteten die Kläger die in diesem Haus gelegene Wohnung Nr. 5 und 6 im Ausmaß von zusammen 65 m 2 gegen einen Mietzins von S 16,50 pro Quadratmeter. Einschließlich von Betriebskosten und Umsatzsteuer ergab dies einen Betrag von monatlich S 1.663,--. Die Kläger begehrten von den Beklagten, ihnen je S 75.500,-- samt Anhang zu bezahlen. Sie br... mehr lesen...
Norm: MG §17 Abs2 C2MRG §27 Abs3
Rechtssatz: Beim Anspruch nach § 27 Abs 3 MRG handelt es sich, ebenso wie bei jenem nach § 17 Abs 2 MG, nicht um einen Schadenersatzanspruch, sondern um einen besonderen im Gesetz geregelten Kondiktionenanspruch. Der Beklagte haftet nur für den Betrag, der ihm zugekommen ist, im Zweifel nach seinem Anteil. Entscheidungstexte 6 Ob 502/85 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs3
Rechtssatz: Von einer wirtschaftlichen Belastung des abtretenden Mieters durch die von ihm für die Zustimmung zum Mieterwechsel an den Hauseigentümer geleistete Ablöse kann nur dann gesprochen werden, wenn der Wert jener Investitionen, die vom neuen Mieter übernommen und abgelöst worden sind, im Zeitpunkt der Übernahme des Bestandobjektes den Betrag der vom neuen Mieter an den abtretenden Mieter geleisteten Ablöse erreicht od... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Hälfteeigentümer des Hauses Wien 5., Einsiedlergasse 18-20. Die zweite Hälfte gehört seiner Ehefrau. Der Kläger war früher Mieter der Wohnung Nr.25 in diesem Haus. Der Kläger brachte vor, er habe die Wohnung um S 412.000,-- renoviert und die Renovierungsarbeiten hätten im Juli 1982 noch einen Wert von S 341.500,-- gehabt. Im Juli 1982 habe er zugunsten des von ihm gebrachten neuen Mieters dieser Wohnung, Ewald B, seine Hauptmietrechte zurückgelegt. Von E... mehr lesen...
Norm: MG §17 Abs2 C3MRG §27 Abs3MRG §43 Abs1
Rechtssatz: Ist eine vor dem Inkrafttreten des MRG geschlossene Vereinbarung über die Höhe des Mietzinses nach den bisher in Geltung gestandenen Vorschriften rechtsunwirksam, so sind diesbezüglich - anders als für "Altverträge" im allgemeinen (§ 43 Abs 1 MRG) - die bisher in Geltung gestandenen Vorschriften weiter anzuwenden (§ 43 Abs 2 MRG). Damit wird für die Rechtsfolgen nichtiger Vereinbarungen -... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis 31. August 1980 Mieter der Wohnung top. 15 bis 17 des Hauses Wien 15, Neubaugürtel 41. Er überließ diese Wohnung mit Vereinbarung vom 21. August 1980 der Klägerin, die ihm an diesem Tage "für Möbel und Investitionsablöse" S 165.000 bezahlte. Am 30. August 1980 schloß die Klägerin mit den Hauseigentümern des genannten Bestandgegenstandes einen Mietvertrag. Anläßlich der Übergabe der Wohnung unterfertigte die Klägerin folgende Erklärung (Beilage 4): ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1444 DaMG §17 Abs2 C4MRG §27 Abs3
Rechtssatz: Ein Verzicht auf die Rückforderung einer Ablöse ist nur bis zum Wegfall der Zwangslage des Mieters ausgeschlossen. Dieser Wegfall muss nicht immer schon durch die Unterfertigung des Mietvertrages bewirkt werden, er hängt vielmehr immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Entscheidungstexte 7 Ob 525/78 Entscheidungstext OGH 16.... mehr lesen...
Norm: MG §17 Abs2 C2MRG §27 Abs3
Rechtssatz: Für die Rückforderungsklage nach § 17 Abs 2 MG ist nicht derjenige, mit dem die Ablöse vereinbart wurde, sondern derjenige, dem sie tatsächlich wirtschaftlich zugekommen ist, passiv legitimiert. Erfolgt die Vereinbarung mit einem Dritten, bei dem diese Leistung nur eine Durchlaufpost darstellt, so kann nicht dieser, sondern nur derjenige in Anspruch genommen werden, der tatsächlich bereichert wurde (... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A5ABGB §1431 AABGB §1435ABGB §1479ABGB §1486ABGB §1489 IMRG §27 Abs3
Rechtssatz: Für Ansprüche aus § 1041 ABGB gilt ebenso wie für Bereicherungsansprüche nicht die Ausnahmsbestimmung des § 1489 ABGB, sondern sofern eine Leistung oder Lieferung im geschäftlichen Betriebe nicht vorliegt, wie im vorliegenden Falle, die dreißigjährige Verjährung (vgl SZ 12/14). Entscheidungstexte ... mehr lesen...