Norm
ABGB §1444 DaRechtssatz
Ein Verzicht auf die Rückforderung einer Ablöse ist nur bis zum Wegfall der Zwangslage des Mieters ausgeschlossen. Dieser Wegfall muss nicht immer schon durch die Unterfertigung des Mietvertrages bewirkt werden, er hängt vielmehr immer von den Umständen des Einzelfalles ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0034044Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.04.2021