Begründung: Rechtliche Beurteilung Weil die Zweitantragsgegnerin als Liegenschaftseigentümerin dem Erwerb des auf ihrer Liegenschaft befindlichen "Cafe H*****" durch die Antragstellerin und dem damit verbundenen Übergang der Hauptmietrechte auf diese ablehnend gegenüberstand, wurde zwischen der früheren Mieterin, der Antragstellerin sowie den Antragsgegnern folgende Vertragskonstruktionen vereinbart: Die Erstantragsgegnerin (eine 100 %ige Tochter der Lieg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Viertantragsgegner hat nicht erwiesen, dass er den Ablösebetrag (mit Ausnahme eines Teilbetrages von S 25.000) im Auftrag und Vollmachtsnamen der 1.-3. Antragsgegner entgegengenommen hätte. Zur Rückzahlung der S 25.000 wurden die Wohnungseigentümer (1. und 2. Antragsgegner) ohnedies verpflichtet. Daraus ergibt sich, dass der Viertantragsgegner als falsus procurator gehandelt hat. Eine Weiterleitung des Ablösebetrages... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 Abs1 C1ABGB §863 Abs1 CVMRG §27 Abs3
Rechtssatz: Derjenige, der den stillschweigenden Verzicht eines anderen auf einen Rückforderungsanspruch als anspruchsvernichtend behauptet, muss die Umstände beweisen, die ihn redlicherweise einen Verzichtswillen des Erklärenden annehmen ließen. Entscheidungstexte 5 Ob 308/03k Entscheidungstext OGH 24.02.2004 5 Ob 308/03k ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war Mieterin der im Eigentum der O*****genossenschaft stehenden Wohnung Nr 7 im Haus ***** in *****. Für von ihr in der Wohnung vorgenommene Investitionen und Einrichtungsgegenstände verlangte sie vom Nachmieter Gunnar K***** einen Betrag von S 1,654.430 (EUR 120.232,12). Die Antragstellerin traf mit der Antragsgegnerin im März 1993 eine Vereinbarung, wonach sie sich (für ihren Sohn Gunnar K*****) verpflichtete, der Antragsgegnerin den Betrag von S ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war Eigentümerin eines Einfamilienhauses, die Erstantragsgegnerin Mieterin einer Genossenschaftswohnung im selben Ort. Die Erstantragsgegnerin erfuhr über eine Bekannte, dass die Antragstellerin eine Wohnung sucht und ihr Haus verkaufen will. Die Antragsgegner besichtigten das Haus der Antragstellerin und die Antragstellerin besichtigte die Wohnung der Antragsgegner. Es kam zum Abschluss eines handschriftlichen Vertrages vom 7. 9. 1993 mit folgendem... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich hat unter Bezugnahme auf das Schönbrunner SchlossG BGBl Nr 208/1992 idF BGBl Nr 117/1994 mit Übertragungsvertrag vom 12. 8. 1992 der S*****gesellschaft mbH ein Fruchtgenussrecht an weiten Teilen des Areals des Schloss Schönbrunn (EZ 1 KG Schönbrunn sowie EZ 6 KG Schönbrunn [Feldgarten]) eingeräumt. Die Republik Österreich hat unter Bezugnahme auf das Schönbrunner SchlossG Bundesgesetzblatt Nr 208 aus 1992, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr 11... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z4MRG §17 Abs1MRG §27 Abs3MRG §37 Abs1 Z9
Rechtssatz: Ein Begehren auf Überprüfung der Zulässigkeit von Betriebskostenvorschreibungen der Vergangenheit kann auch darauf gegründet werden, dass eine Gleichstellung aller auf dem Grundbuchskörper errichteten Bauwerke ein unbilliges Ergebnis bei Aufteilung der Bewirtschaftungskosten nach § 17 MRG bewirkt und daher aus bestimmten, zu bezeichnenden Gründen eine bestimmte Abweichung vo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Mietrechtssache der Antragstellerin Evelyn Z*****, vertreten durch die Mieter-Interessens-Gemeinschaft Österreichs, 1100 Wien, Antonsplatz 22, gegen den Antragsgegner Janosch K*****, v... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mitmieter der Wohnung Top Nr. 8/8a im Haus ***** welches im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses und der geleisteten Zahlung im Hälfteeigentum jeweils der Antragsgegner stand. Das Haus wurde damals von der Hausverwaltung C.Th. Gasselseder & Co, Augustinerstraße 12, in 1010 Wien verwaltet. Im Jänner 1996 suchten die Antragsteller dringend eine Wohnung, wobei dem Erstantragsteller sein Nachbar Ali K***** bei der Wohnungssuche behilflich war. E... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs3
Rechtssatz: Die Vermieter sind im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zur Rückzahlung zu verpflichten. Entscheidungstexte 5 Ob 148/03f Entscheidungstext OGH 26.08.2003 5 Ob 148/03f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118134 Dokumentnummer JJR_20030826_OGH0002_... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs3
Rechtssatz: In Zweifelsfällen ist beim Verwalter anzunehmen, dass er eine Ablöse für den Vermieter vereinbart und entgegennimmt. Steht hingegen mit der erforderlichen Gewissheit fest, dass ein Hausverwalter zur Vereinbarung und Entgegennahme einer unzulässigen Ablösezahlung vom Hauseigentümer nicht wirksam bevollmächtigt war, haftet er selbst dem Kondiktionsgläubiger, der Hauseigentümer hingegen nur dann, wenn er das Geschäft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Bank gewährte den Beklagten am 3. Juli 1990 einen Kredit über 350.000 S mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer kontokorrentmäßigen Verzinsung von 11,75 %. In der Folge kam es zu Erhöhungen und Herabsetzungen des Zinssatzes. Nachdem die Beklagten mit ihren Zahlungen in Verzug geraten waren, wandte sich der Erstbeklagte am 2. März 1998 an einen Angestellten der klagenden Partei. Der Erstbeklagte meinte, die klagende Partei habe zu hohe Zinsen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist eine als Verein konstituierte österreichische Verbraucherorganisation. Die beklagte Partei ist eine Kapitalgesellschaft, zu deren Unternehmensgegenstand insbesondere das Bankgeschäft gehört. Sie schloss in den Jahren 1983 bis 1996 mit Verbrauchern Kreditverträge ab, wobei die Kredite in zumeist monatlichen Raten über einen längeren Zeitraum hindurch zur Rückzahlung fällig waren. In einer Reihe von Fällen wurden die Kreditverträge nicht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AABGB §1480ABGB §1489 IIAMRG §27 Abs3KlGG §5 Abs4
Rechtssatz: Der Anspruch des Kreditschuldners auf Rückzahlung zuviel gezahlter Zinsen verjährt nach drei Jahren. Entscheidungstexte 4 Ob 73/03v Entscheidungstext OGH 24.06.2003 4 Ob 73/03v Veröff: SZ 2003/73 2 Ob 106/03g Entscheidungstext OGH 26.06.2003 2 Ob 106/0... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Bank hat den Klägern als Kreditnehmern mit Kreditvertrag vom 18. 4. 1991 zu Kreditkonto Nr 86140-024-122 einen Kredit über 700.000 S mit einer Laufzeit von 15 Jahren eingeräumt, wobei eine Verzinsung von 10 % vereinbart wurde. Die Beklagte änderte diesen Zinssatz mit 16. 9. 1991 auf 10,5 %, mit 27. 1. 1992 auf 10,75 %, mit 31. 7. 1992 auf 11 %, mit 16. 10. 1992 auf 10,75 %, mit 5. 4. 1993 auf 10,5 %, mit 21. 5. 1993 auf 10,25 % und mit 19. 7. 1993 auf 10 %... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerinnen sind Miteigentümerinnen der Liegenschaft mit dem Haus ***** in *****. Der Antragsteller ist auf Grund eines Mietvertrages vom 15. 10. 1992 Mieter von Räumlichkeiten in diesem Haus, worin er einen Kindergarten betreibt. Im Mietvertrag wurde ein monatlicher Hauptmietzins von S 6.550 netto wertgesichert vereinbart. Mit Schreiben vom 20. 5. 1998 wurde vom Antragsteller auf Grund berechneter Wertsicherung ab 1. 8. 1998 anstatt S 6.550 ein Betrag von S... mehr lesen...
Begründung: Im Herbst 1998 erfuhr die Antragstellerin vom Sohn der Hauseigentümer, dass die gegenständliche Wohnung zu vermieten sei. Die Antragstellerin wandte sich daraufhin an die Hauseigentümer. Sie besichtigte die Wohnung mit den Hauseigentümern und deren Sohn. Hinsichtlich des Abschlusses des Mietvertrages verwiesen sie die Hauseigentümer an die Antragsgegnerin, die von ihnen ca zwei Monate zuvor einen Alleinvermittlungsauftrag für die Vermietung der Wohnung erhalten hatte. Di... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. 1. 1995 Hauptmieter der Wohnung top Nr 25 im Haus *****in ***** Die Wohnung weist eine Fläche von 41 m2 auf, besteht aus Zimmer, Küche und Kabinett und verfügte im Zeitpunkt der Vermietung nur über einen Kaltwasseranschluss, es gab weder Bad noch WC und auch kein Warmwasser in der Wohnung. Auch über eine Heizung verfügte die Wohnung nicht. Im Jahr 1994 und 1995 war der Erstantragsgegner zum Verwalter dieses Hauses bestellt. Im Zeitraum 199... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1MRG §27 Abs3MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Mehrere auf Rückzahlung einer unzulässigen Ablöse belangte Antragsgegner bilden keine einheitliche Streitpartei. Entscheidungstexte 5 Ob 48/03z Entscheidungstext OGH 31.03.2003 5 Ob 48/03z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117871 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer des Hauses *****, in dem der Antragsgegner von der Voreigentümerin die Wohnung top 2 gemietet hat. Dessen Mietvertrag vom 3. 12. 1992 sieht einen Hauptmietzins von S 1.979,19 mit einer mangels Angabe der Eckdaten unbestimmten Wertsicherungsvereinbarung vor. In einem sowohl gegen die Voreigentümerin des Hauses als auch gegen den Antragsteller geführten Verfahren, das mit einem Sachbeschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vo... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist mit seinem Begehren, die Antragsgegner hätten ihm nicht verbrauchte Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge (EVB) aus der Zeit von Oktober 1991 bis Februar 1994 von zusammen EUR 2.951,19 zurückzuzahlen, sowohl bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien als auch dann bei dem gemäß § 40 Abs 1 MRG angerufenen Erstgericht unterlegen. Da der Sachantrag erst am 31. 5. 2000 bei der Schlichtungsstelle eingelangt ist, sei nämlich - so das Erstgericht - der am ... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs33.WÄG ArtII AbschnII Z4
Rechtssatz: Die Verjährungsbestimmung des § 27 Abs 3 MRG ist auf die Rückerstattung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen, die trotz gegenteiliger Zusage des Vermieters iSd Art II Abschnitt II Z 4 des 3. WÄG nicht bestimmungsgemäß bis zum 31. 12. 1996 verbraucht wurden, analog anzuwenden. Der auf Art II Abschnitt II Z 4 des 3. WÄG gegründete Rückerstattungsanspruch ist daher nach 3 Jahren (am 1. 2.... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zwar den Rechtszug an den Obersten Gerichtshof für zulässig erklärt, weil bisher durch höchstgerichtliche Rechtsprechung noch nicht ausreichend geklärt sei, ob die Anwendung des § 27 Abs 1 MRG voraussetze, dass der die Ablöse Leistende auch tatsächlich Mieter geworden sei. Diese Frage sei bisher nur als Vorfrage in dem Sinn behandelt worden, dass die Anwendbarkeit des MRG und damit des Verbotskatalogs des § 27 MRG stets ein voll dem MRG unterliegen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Aufhebung der am 7. 8. 1997 zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Vereinbarung. Er sei bis 31. 3. 1995 bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei beschäftigt gewesen; mit Vereinbarung vom 22. 5. 1995 sei das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst worden. Dabei sei vereinbart worden, dass der Kläger ab 1. 1. 1996 Leistungen aus einem abgeschlossenen Sozialplan erhalte. In diesem sei unter Punkt 12 festgelegt worden, dass eine monatliche ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der beiden zusammengelegten Wohnungen top 10 und 11 im Haus***** in*****, das im Eigentum der Erst- bis Drittantragsgegner steht. Die Wohnungen waren im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages (1975) Substandardwohnungen im Sinn des § 3 Z 10 StadterneuerungsG, weil keine Toilette im Wohnverband vorhanden war. Die Antragstellerin ist Mieterin der beiden zusammengelegten Wohnungen top 10 und 11 im Haus***** in*****, das im Eigentum der... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung top Nr 5 im Haus ***** in*****, der Antragsgegner Eigentümer dieses Hauses. Mit Antrag vom 24. 10. 1997, gerichtet an die zuständige Schlichtungsstelle, begehrte der Antragsteller festzustellen, dass durch die Vorschreibung eines bestimmten Hauptmietzinses das gesetzlich zulässige Zinsausmaß überschritten wurde. Diesem Feststellungsbegehren wurde keine zeitliche Einschränkung der Mietzinsüberprüfung zu bestimmten Zinsterminen hin... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte mit Sachbeschluss unter anderem fest, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller gegenüber das gesetzlich zulässige Zinsausmaß durch Vorschreibung eines monatlichen Hauptmietzinses von S 3.500 im Zeitraum März 1999 bis Juni 2000 um monatlich S 2.347,60 überschritten habe. Weiters verhielt es die Antragsgegnerin zur Rückzahlung eines Betrages von S 37.561,60 samt Anhang. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsgegnerin Folge und wies den Antrag... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter, die Antragsgegnerin Vermieterin der Wohnung Nr 3 im Haus ***** in 1020***** . Der Mietvertragsabschluss erfolgte im Jahr 1989. Im Zeitraum 1. 12. 1996 bis 30. 11. 1999 wurde dem Antragsteller ein Hauptmietzins von monatlich S 1.030 netto vorgeschrieben. Mit rechtskräftigem Sachbeschluss vom 7. 8. 1998 wies das Bezirksgericht Donaustadt im Verfahren zu 28 Msch 29/98x den Antrag des Antragstellers, für den Zeitraum 1. 4. 1995 bis 31. 3. 1998 ... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitantragsgegner war Alleineigentümer des Hauses *****, in dem zunächst der Erstantragsgegner und unmittelbar darauf der Antragsteller (ab 1. 6. 1995) die Wohnung top 27 gemietet hatten. Der Antragsteller zahlte dem Erstantragsgegner (dem Vormieter) bei Abschluss des Mietvertrages eine Ablöse von S 172.920,-- und dazu noch der Fa. S***** Ges. m. b. H. (die sich dem Erstantragsgegner als Vermittler aufgedrängt hatte) eine Vermittlerprovision von S 25.020,--. Der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar gemäß § 37 Abs 3 Z 18a MRG iVm § 528 Abs 2a und § 508 ZPO nachträglich den Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 7. 12. 2000 (ON 15) zugelassen, um die in 5 Ob 170/99g = EWr I/16/263 = MietSlg 51.324 = WoBl 2000, 150/79 (dazu Vonkilch, Mietzinsüberprüfung für bestimmte Zinstermine und Lauf der Präklusivfrist nach § 16 Abs 8 MRG, WoBl 2000, 138) = immolex 2000, 102/63 (Kovanyi) behandelt... mehr lesen...