Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** K*****, vertreten durch Mag. Egon Stöger, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei A***** S*****, vertreten durch Dr. Felix Graf, Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsteller im führenden Verfahren 30 Msch 38/04m sind Mieter, der Antragsgegner ist Mehrheitseigentümer (zu 3/4-Anteilen) der Liegenschaft. Die Liegenschaft steht im schlichten Miteigentum. Der im Verfahren beteiligte, aber nicht als Antragsgegner genannte Minderheitseigentümer (zu 1/4-Anteilen) der Liegenschaft ist Mag. Dr. Maximilian K*****. Die Zweitantragstellerin ist Fruchtgenussberechtigte am Miteigentumsanteil des Mag. Dr. Maximilian K*****. Die An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht hat die Verfahren 22 C 231/05g (Mag. Claus-Gerald L***** gegen 1. Nora W*****, 2. Mag. Richard W***** und 3. Maite F*****) und 22 C 140/06a (Mag. Claus-Gerald L***** gegen Ing. Anton W*****) in der Streitverhandlung vom 18. 5. 2006 (22 C 231/05g-42) zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden und in der Folge den Beklagten zu 22 C 140/06a, Ing. Anton W*****, der im Verfahren 22 C 231/05g als Nebenintervenient auf Seiten der erst-, zw... mehr lesen...
Begründung: Die beiden früheren Pächter eines Grundstücks, auf dem sie während der Pachtzeit (1986 und 1987) zwei Tennisplätze errichteten, halten auch in dritter Instanz ihren darauf gestützten Bereicherungsanspruch aufrecht. Rechtliche Beurteilung In ihrer außerordentlichen Revision gegen das die Klageabweisung bestätigende Urteil zweiter Instanz vermögen sie aber erhebliche Rechtsfragen nicht aufzuzeigen. Gegen die zutreffende Rechtsansicht, dass die ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (Mieterin) begehrte von der Antragsgegnerin (Liegenschaftseigentümerin) 1. die konsensmäßige Statik des Hauses durch einen Bausachverständigen zu überprüfen, allfällige notwendige Erhaltungsarbeiten zur Herstellung der konsensmäßigen Statik infolge der aufgetretenen Rissstellen durchzuführen und 2. nach Feststellung der konsensmäßigen Statik die aufgetretenen Risse im Haus kraftschlüssig zu verschließen sowie das Mauerwerk in ursprünglichem Zustand ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin Mag. pharm. Ranthild S*****, vertreten durch Dr. Franz J. Salzer, Rechtsanwalt-KEG in Wien, gegen die Antragsgegner 1. R***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Stephan Stoiber, Re... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer der Wohnung Top Nr 7 im Haus F***** 196 in *****. Im November 2002 war die Vermietung dieser Wohnung in einem Inserat mit dem Hinweis angeboten worden, dass eine Möbelinvestitionsablöse begehrt werde. Bei Besichtigung der Wohnung teilte der Antragsgegner der Antragstellerin mit, dass für die vorhandenen Möbel eine Ablöse von EUR 9.500 verlangt werde. Bei Übergabe der Wohnung im Dezember 2002 befanden sich in dieser Einrichtungsgegenstände... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist eine gemeinnützige Bauvereinigung und Eigentümerin der Wohnung Tür 21, Haus 1, Stiege 1, im 1958 errichteten Haus (geförderter Wohnbau) 1190 W***** (im Folgenden kurz: Wohnung oder Mietwohnung), welche bis 31. 12. 2001 an die C***** AG vermietet war, bis zu welchem Zeitpunkt sie (seit Jänner 2000) von der Klägerin als Dienstnehmerin derselben genützt worden war. Anlässlich des von der Klägerin bei der Übergabe im Jänner 2000 unterzeichnet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich eine Villa mit Garten und Wald befindet. Als neuer Eigentümer ist bereits ein Dritter vorgemerkt. Karl H***** schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen unbefristeten Mietvertrag hinsichtlich dieses Objektes. Im Laufe des Jahres 1995 bemühte er sich um die einvernehmliche Auflösung des Mietverhältnisses und um die Bezahlung einer Investitionsablöse an ihn. Letztendlich wurde eine Vereinb... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war bis 29. 2. 2000 Hauptmieter der Wohnung top 18 des Hauses *****, das derzeit im Eigentum der Erstantragsgegnerin steht. Ende 1995 hat er diverse Investitionen in der Wohnung durchgeführt, darunter den Einbau einer Gasetagenheizung, die insgesamt ATS 142.000,-- kostete. Zur Finanzierung des Heizungseinbaus hat der Antragsteller ein Darlehen von ATS 114.000,-- aufgenommen, für dessen Rückzahlung ihm das Land Wien Annuitätenzuschüsse gewährte. Die La... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hat mit Mietvertrag vom 16. 7. 1987 von der Beklagten mehrere Wohnungseigentumseinheiten auf unbestimmte Zeit gemietet, wobei das Mietobjekt aus Geschäftslokalen und Nebenräumlichkeiten im Ausmaß von 278,40 m2 besteht. In § 9 (im berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluss unrichtig als "Punkt IX" bezeichnet) des Mietvertrages ist festgehalten, dass "die Mieterin beabsichtigt, das Bestandsobjekt zur Führung eines Drogerie-Marktes zu verwenden". Nach... mehr lesen...
Norm: MRG §10MRG §49b Abs2
Rechtssatz: Durch §10 MRG idF der Novelle 1997 wurden die dort genannten Aufwendungen, die ersatzfähig sind, um solche Aufwendungen erweitert, die dem Vormieter oder dem Vermieter abgegolten wurden. §49b Abs2 der Novelle 1997 stellt dazu als Spezialvorschrift klar, dass davon nur nach dem 28. 2.1997 getätigte Aufwendungen umfasst sind. Entscheidungstexte 5 Ob 85/... mehr lesen...
Norm: MRG §10
Rechtssatz: Die Abschreibung hat vom Anschaffungswert (idR von den aufgelaufenen Gesamtkosten) auszugehen. Entscheidungstexte 5 Ob 71/02f Entscheidungstext OGH 09.04.2002 5 Ob 71/02f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116549 Dokumentnummer JJR_20020409_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: MRG §10
Rechtssatz: Wann eine Reparatur eines Unterbodens und wann eine Erneuerung des gesamten Fußbodens vorliegt, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Entscheidungstexte 5 Ob 85/02i Entscheidungstext OGH 09.04.2002 5 Ob 85/02i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116610 Doku... mehr lesen...
Norm: MRG §10
Rechtssatz: Es macht einen Unterschied, ob ein Mieter bei Investitionen in die gemietete Wohnung von privater Seite oder von der öffentlichen Hand unterstützt wird. Bei Zuwendungen von privater Seite ist nicht zu unterstellen, dass sie den Vermieter entlasten sollten, während es sehr wohl ein Anliegen der öffentlichen Hand sein kann, finanzielle Anreize für Verbesserungen des Wohnungsbestandes oder des Wohnumfeldes zu geben, also ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Durch § 10 MRG idF der Novelle 1997 wurden die dort genannten Aufwendungen, die ersatzfähig sind, um solche Aufwendungen erweitert, die dem Vormieter oder dem Vermieter abgegolten wurden. § 49b Abs 2 der Novelle 1997 stellt dazu als Spezialvorschrift klar, dass davon nur nach dem 28. 2. 1997 getätigte Aufwendungen umfasst sind. Dass dazu Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt, bedeutet nicht das Vorliegen einer erh... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller waren bis 31. 12. 1999 Mieter der der Antragsgegnerin gehörigen Eigentumswohnung top 2 im Haus *****. Unter Berufung auf § 10 MRG verlangen sie von der Antragsgegnerin den für den Einbau eines Bades und einer Gasetagenheizung geleisteten Aufwand ersetzt. Dieser Anspruch ist dem Grunde nach unstrittig; die Antragsgegnerin hat den Antragstellern aus diesem Titel auch schon S 77.510,28 gezahlt. Die Antragsteller waren bis 31. 12. 1999 Mieter der der Antra... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zwar den Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt, um die vom Obersten Gerichtshof bislang nicht beantwortete Frage zu klären, ob auch die Berühmung einer Vermieterposition durch den Liegenschaftseigentümer trotz Einverleibung eines Fruchtgenussrechtes an der gesamten Liegenschaft im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 MRG eine Passivlegitimation verleihe. Das Rekursgericht hat zwar den Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung fü... mehr lesen...
Norm: MRG §102. WÄG ArtV Abs3 Z1 litaWÄG ArtV Abs3 Z1 litbWÄG ArtV Abs3 Z1 litcWGG idF 2.WÄG §20 Abs5
Rechtssatz: "Aufwendungen" im Sinn des § 10 MRG beziehungsweise § 20 Abs 5 WGG könen nicht in Teilrechnungen zerlegt werden, die dann unterschiedlichen Abschreibungsmodellen zu unterwerfen sind. An dem Gesetzeszweck der erleichterten Feststellung der Höhe des Aufwandersatzanspruches durch lineare Abschreibung hat sich die Auslegung des Begriff... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 IICABGB §1096 A2ABGB §1097MRG §10
Rechtssatz: Ein Verzicht auf den Ersatz von Aufwendungen, soweit nicht § 10 MRG anzuwenden ist, ist grundsätzlich von vornherein zulässig; hinsichtlich notwendigen Aufwands allerdings nur, soweit auch eine von § 1096 ABGB abweichende Instandhaltungsregel vereinbart werden könnte. Entscheidungstexte 2 Ob 40/01y Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger brachte vor, aufgrund des Mietvertrages vom 30. 8. 1983 Mieter eines Geschäftslokales in Wien gewesen zu sein. Das Lokal habe sich zum Zeitpunkte der Anmietung in einem völlig desolaten Zustand befunden. Er habe in dem Geschäftslokal ein Dentallabor eingerichtet und im Laufe der Jahre aufwändig investiert. Die Investitionen seien nützliche Verbesserungsarbeiten zum klaren und überwiegenden Vorteil des Vermieters. Hilfsweise könne ein Teil der Invest... mehr lesen...
Norm: MRG §10ABGB §1097ABGB §366
Rechtssatz: Mit allenfalls nur konkludenter Vereinbarung über die Zurücklassung der Investitionen und Gegenstände - so etwa bei Geltendmachung des Ersatzanspruches für Aufwendungen und widerspruchsloser Rücknahme des Bestandobjektes - geht in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung im Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe das Eigentum an den Investitionen und Gegenständen über. Für den Eigentumsübergang ist nicht e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Urteil gab das Erstgericht dem Klagebegehren des Rechtsnachfolgers der Mieterin auf Herausgabe der im
Spruch: ersichtlichen Gegenstände statt und verpflichtete die Beklagte zum Kostenersatz. Das Erstgericht traf dazu die auf Seiten 5 - 10 der Urteilsausfertigung wiedergegebenen Feststellungen. In rechtlicher Hinsicht ging das Erstgericht davon aus, dass die in der Klage angeführten Gegenstände jederzeit ohne Zerstörung oder wesentliche ... mehr lesen...
Norm: MRG §102.WÄG ArtV Abs3 Z1 litc
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsgemäßheit der Übergangsbestimmung des Art V Abs 3 Z 1 lit c des 2. WÄG bestehen keine Bedenken. Die Übergangsregelung ist sachgerecht und bevorzugt in keiner Weise jene Mieter, die Aufwendungen in einem Zeitraum getätigt hatten, in dem eine lineare Abschreibung auf 10 Jahre noch nicht gesetzlich geregelt war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war Hauptmieterin der Wohnung Tür Nr 10 im Haus ***** in ***** und ließ im Jahr 1987 in dieser Wohnung eine Gasetagenheizung errichten. Dafür begehrte sie nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses am 28. Jänner 1997 in ihrem Antrag an die Schlichtungsstelle von sämtlichen Mit- und Wohnungseigentümern des Hauses ***** in ***** gemäß § 10 MRG Investitionsersatz in Höhe von S 31.479. Dafür begehrte sie nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses a... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zur Klärung der Frage, ob die Anzeige nach § 10 Abs 4 MRG (in einem gemäß Art V Abs 3 Z 1 lit a des 2. WÄG noch nach alter Rechtslage zu beurteilenden Fall - vgl 5 Ob 186/97g = EWr I/10/33) auch die Art der Investitionen anführen muss, die Anrufung des Obersten Gerichtshofes für zulässig erklärt, doch liegen die hiefür in § 528 Abs 1 ZPO (iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG) normierten Voraussetzungen nicht vor. Das Rekursgericht hat zur Klärung der Frage,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben die Erstantragsgegnerin zur Rückzahlung von S 216.600,58 verpflichtet, weil ihr die Antragstellerin aus Anlaß des Abschlusses eines Mietvertrages über eine Wohnung S 350.000 bezahlt hat, jedoch der Wert des ihr überlassenen Inventar nur S 133.399,42 betrug. Das dagegen im außerordentlichen Revisionsrekurs gebrauchte Argument, Designermöbel hätten keinen schätzbaren Wiederbeschaffungswert, scheite... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß es seit der Novellierung des § 10 Abs 4 MRG durch das 2. WÄG nicht mehr - wie bisher - genügt, daß die Anspruchsgrundlagen durch Angabe der auf die Wohnung während der Mietdauer getätigten Aufwendungen dargelegt und die Höhe der behaupteten Ansprüche angegeben wird, um den drohenden Anspruchsverlust zu verhindern (vgl zur alten Rechtslage JBl 1986, 392 = ImmZ 1986, 253 [Meinhart] = MietSlg 37/40), wozu auch die Vorl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Berufungsgerichtes, wonach der beklagte Hauseigentümer nur zu 1/4 für den nach § 1097 ABGB geltend gemachten Aufwand haftet, steht mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes im Einklang. Danach tritt der Fruchtgenußberechtigte mit
Begründung: des Fruchtgenusses im Sinn des § 1120 ABGB in bestehende Bestandverhältnisse als Vermieter ein, er wird damit Bestandgeber (stRsp RIS-Justiz RS0011849 und ... mehr lesen...
Norm: MRG idF 2.WÄG §10MRG idF vor dem 2.WÄG §103.WÄG ArtII AbschnII2.WÄG ArtV Abs3 Z12.WÄG ArtV Abs3 Z2
Rechtssatz: Obwohl die in Art II Abschnitt II des 3.WÄG enthaltenen Übergangsbestimmungen den vordergründigen Eindruck einer vollständigen und abschließenden Regelung erwecken, gehört die (unteranderem) zu § 10 MRG ergangene Übergangsregelung des Art V Abs 3 des 2.WÄG weiterhin dem für die Lösung intertemporärer Rechtsfrage maßgeblichen Rech... mehr lesen...