Norm
MRG §10Rechtssatz
Durch §10 MRG idF der Novelle 1997 wurden die dort genannten Aufwendungen, die ersatzfähig sind, um solche Aufwendungen erweitert, die dem Vormieter oder dem Vermieter abgegolten wurden. §49b Abs2 der Novelle 1997 stellt dazu als Spezialvorschrift klar, dass davon nur nach dem 28. 2.1997 getätigte Aufwendungen umfasst sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116609Dokumentnummer
JJR_20020409_OGH0002_0050OB00085_02I0000_001