Der (im Jahr 1981 geborene) Beschwerdeführer ist zivildienstpflichtig. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 13. November 2000 wurde er mit Wirkung vom 1. Februar 2001 bis 31. Jänner 2002 dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Kärnten, zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen. Bei dieser Einrichtung hatte er Hilfsdienste zu leisten. Mit Schreiben vom 2. Mai 2001 berichtete die Bezirksstelle Hermagor des Österreichischen Roten Kreuzes der Bezirkshauptm... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §15 Abs2 Z2;ZDG 1986 §15 Abs3;ZDG 1986 §17 Z1;ZDG 1986 §18 Z3;ZDG 1986 §23c;ZDG 1986 §63;ZDG 1986 §65;
Rechtssatz: Verfehlungen des Zivildienstpflichtigen wie das grundlose Fernbleiben vom Dienst und die Nichtvorlage oder verspätete Vorlage von ärztlichen Bestätigungen über seine Erkrankungen beeinträchtigen nicht die Eignung zur Dienstleistung. Die Behörde hat in Fällen, in de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Oktober 1995, berichtigt mit Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 1996, wurde in Ansehung des Beschwerdeführers gemäß § 18 Z. 3 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 ZDG die mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 24. Mai 1995 verfügte Leistung des ordentlichen Zivildienstes vom 2. Oktober 1995 bis 31. August 1996 von Amts wegen mit Wirkung vom 23. Oktober 1995 unterbrochen. In der Begründung: des Bescheides führte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZDG 1986 §17 Z1;ZDG 1986 §18 Z3;ZDG 1986 §19 Abs3;
Rechtssatz: Trägt der Zivildienstpflichtige einen "lilafarbenen oder grünfarbenen Spitzbart" und hat er während des Grundlehrganges offen erklärt, sein Drogenproblem während des Zivildienstes "nicht einstellen" zu wollen, so läßt dies noch nicht den Schluß zu, es wä... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Dezember 1991 wies der Bundesminister für Inneres gemäß § 8 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) den Beschwerdeführer dem Sozialhilfeverband Linz-Land zur Leistung des Grundzivildienstes beginnend ab 3. Februar 1992 zu. Der Beschwerdeführer habe bei dieser Einrichtung Hilfsdienste im Pflegebereich, bei der Speisenzubereitung und -verteilung, Hol- und Bringdienste, Reinigungsarbeiten und Hilfsdienste bei den Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den medizintechnis... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §17;ZDG 1986 §18;ZDG 1986 §19 Abs2;ZDG 1986 §19 Abs3;ZDG 1986 §19a;
Rechtssatz: Aus § 19a ZDG folgt zunächst, daß die Rechtsfolge der vorzeitigen Entlassung aus dem Zivildienst nur dann in Betracht kommt, wenn der zuständige Amtsarzt die (vorübergehende oder dauernde) Dienstunfähigkeit des Zivildienstleistenden zu JEDEM Zivildienst feststellt. Anderes gilt, wenn gemäß § 19 Abs ... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 24. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 1. Juni 1989 bis 31. Jänner 1990 dem Rettungskrankentransport- und Katastrophendienst des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Wien, zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes (Grundzivildienst) zugewiesen. Bei dieser Einrichtung hatte der Beschwerdeführer Hilfsdienste im Rettungs-, Krankentransport-, Katastrophen- und Blutspendedienst sowie bei der Hauskrankenpfl... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §17 Z2;ZDG 1986 §18 Z2;ZDG 1986 §39 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Trotz der Wendung "melden hiemit mangelnden Bedarf an", kann ein Schreiben nicht als Mitteilung iSd § 39 Abs 1 Z 1 ZDG über den Wegfall des Bedarfes an Zivildienstleistungen in der gegenständlichen Einrichtung angesehen werden, wenn es damit begründet wird, daß der Zivildiener auf Grund seiner häufigen Krankenstände und d... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §17 Z2;ZDG 1986 §18 Z2;ZDG 1986 §39 Abs1 Z1;ZDG 1986 §8 Abs3;
Rechtssatz: Aufgrund der Erstattung einer Bedarfsmeldung des Rechtsträgers gemäß § 8 Abs 3 ZDG ist vom Vorliegen eines Bedarfes bei der betreffenden Einrichtung auszugehen, solange nicht bei der Zivildienstbehörde eine gegenteilige Mitteilung einlangt. Zu dieser Mitteilung ist der Rechtsträger der Einrichtung gemäß §... mehr lesen...