RS Vwgh 1991/6/25 90/11/0072

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Veröffentlicht am 25.06.1991
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §17 Z2;
ZDG 1986 §18 Z2;
ZDG 1986 §39 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Trotz der Wendung "melden hiemit mangelnden Bedarf an", kann ein Schreiben nicht als Mitteilung iSd § 39 Abs 1 Z 1 ZDG über den Wegfall des Bedarfes an Zivildienstleistungen in der gegenständlichen Einrichtung angesehen werden, wenn es damit begründet wird, daß der Zivildiener auf Grund seiner häufigen Krankenstände und der damit verbundenen Dienstplanänderungen in der Einrichtung schwer einzusetzen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110072.X04

Im RIS seit

25.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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