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44 ZivildienstNorm
ZDG 1986 §17 Z2;Rechtssatz
Trotz der Wendung "melden hiemit mangelnden Bedarf an", kann ein Schreiben nicht als Mitteilung iSd § 39 Abs 1 Z 1 ZDG über den Wegfall des Bedarfes an Zivildienstleistungen in der gegenständlichen Einrichtung angesehen werden, wenn es damit begründet wird, daß der Zivildiener auf Grund seiner häufigen Krankenstände und der damit verbundenen Dienstplanänderungen in der Einrichtung schwer einzusetzen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110072.X04Im RIS seit
25.06.1991