Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer gab am 17.03.2015 eine mängelfreie eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 24.03.2015, GZ. 426680/1/ZD/15, wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht mit 17.03.2015 festgestellt. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 16.02.2018, GZ. 426680/15/ZD/0218, einer näher bezeichneten Einrichtung zur Leistung des Zivildienstes in der Zeit vom 01.04.2... mehr lesen...