Mit Disziplinarerkenntnis vom 19. Juli 2001 hat die Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung den Beschwerdeführer, der bis zu seiner Entlassung als Oberstleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stand, der Begehung von Dienstpflichtverletzungen in sieben (näher umschriebenen) Punkten für schuldig befunden und dafür über ihn gemäß § 50 Z 3 HDG 1994 die Disziplinarstrafe der Geldstrafe in Höhe von S 60.000,-- (EUR 4.360,3... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: B-VG Art130 Abs2;HDG 1994 §50;HDG 1994 §52;HDG 1994 §6;VwRallg;
Rechtssatz: Die Entlassung ist zufolge § 50 HDG 1994 die schwerste Disziplinarstrafe gegen Soldaten, die dem Bundesheer auf Grund eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses angehören. Sie bezweckt vor allem die Auflösung des öffentlich-rech... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist als "NUO" bei der Heeresunteroffiziersakademie in E tätig. Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 15. März 2000, Zl. 97/09/0354, zu entnehmen, auf dieses wird gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen. Daraus geht hervor, dass der Beschwerdeführer mit Bescheid der Disziplinarkommission für Unteroffiziere und Chargen vom 20. November 1996 wie folgt für sc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1994 §35 Abs3;HDG 1994 §6;VStG §51 Abs6 impl;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VwGH zu der mit § 35 Abs. 3 HDG 1994 vergleichbaren Regelung des § 51 Abs. 6 VStG hat die Berufungsbehörde dann, wenn ein Beschuldigter in einem erstinstanzlichen Straferkenntnis wegen mehrerer einzelner Tathandlungen einer einzigen Verwaltungsübertretung schuld... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Jänner 1995 stellte der Bundesminister für Inneres gemäß § 5 Abs. 4 des Zivildienstgesetzes (ZDG) fest, dass die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 7. April 1994 den gesetzlichen Anforderungen des § 2 Abs. 1 ZDG entspreche und der Beschwerdeführer mit diesem Tag gemäß § 2 Abs. 2 ZDG zivildienstpflichtig sei. In der Folge leistete der Beschwerdeführer seinen ordentlichen Zivildienst in der Zeit vom 5. Februar bis zum 31. Dezember 1996. In einem an d... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §6 Abs3 Z1;ZDG 1986 §6 Abs3 Z2;ZDG 1986 §6 Abs3 Z3;ZDG 1986 §6;
Rechtssatz: Wie sich aus der Entstehungsgeschichte des § 6 ZDG ergibt, sieht diese Regelung zwei Möglichkeiten des Ausscheidens aus der Zivildienstpflicht vor. Einerseits kommt ein Widerruf der Zivildiensterklärung (vor der Novelle BGBl. Nr. 187/1994: der Erklärung, die Erfüllung der Wehrpflicht ni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er stand in der Zeit vom 20. November 1990 bis 7. September 1991 als Bataillonskommandant in Zypern (UNAB/AUSCON) in Auslandsverwendung. Auf Grund von gehäuften Beschwerden gegen mehrere Offiziere des österreichischen UNO-Zypernkontingentes (AUSCON/UNFICYT), darunter auch gegen den Beschwerdeführer, setzte der Bundesminister für Landesverteidigung eine Untersuchungskommission ... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §93 Abs2;HDG 1985 §6;
Rechtssatz: § 6 HDG 1985 kennt eine dem § 93 Abs 2 BDG 1979 (der hier nicht anzuwenden ist) vergleichbare
Norm: nicht (Hinweis E 10.12.1996, 93/09/0070 sowie Schwabl/Chilf, Disziplinarrecht, 2te Auflage, FN 6 zu § 6 HDG 1985, 319). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines österreichischen Staatsbürgers, vom 1. Februar 1995 auf Zulassung zur Berufsausübung im physiotherapeutischen Dienst aufgrund eines niederländischen Diploms vom 14. Dezember 1994 gemäß § 6b des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) BGBl. Nr. 460/1992 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 327/1996 sowie gemäß Art. 1 der Richtlinie 89/48/EWG abgewiesen... mehr lesen...
Index: E3L E05100000E3L E06100000E3L E1630000010/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: 31989L0048 Anerkennungs-RL Hochschuldiplome Art1 Absa;31992L0051 Anerkennungs-RL 02te beruflicher Befähigungsnachweise Kap1 Art1 lita Z2;MTDG 1992 §6;MTDG 1992 §6a;MTDG 1992 §6b;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Bf auf Zulassung zur Berufsausübung im ps... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht aufgrund der Beschwerde, des mit dieser vorgelegten angefochtenen Bescheides und des Vorerkenntnisses vom 28. September 1993, Zl. 93/12/0124, von folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Stadt-Oberverwaltungsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur mitbeteiligten Partei. Diese hatte am 27. Juni 1992 in der Tiroler Tageszeitung und am 1. Juli 1992 im Boten für Tirol die Stelle des Stadtamtsdirektors zur Besetzung ausgeschrieben. ... mehr lesen...
Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §6;GdBG Tir 1970 §11;GdBG Tir 1970 §7;StGG Art3;
Rechtssatz: Durch die Vergabe einer Funktion, um die sich ein Beamter beworben hat, an einen neu aufgenommenen Bediensteten, wird nicht in seine BESTEHENDE Rechtsposition eingegriffen. Es besteht nämlich grundsätzlich weder ein Rec... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen (unter denen sich entgegen dem § 28 Abs. 5 VwGG keine Ausfertigung oder Kopie des angefochtenen Bescheides befindet) ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Antrag des Beschwerdeführers auf Befreiung von der Wehrpflicht wurde mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Zivildienstoberkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 26. September 1991 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Zivildienstgesetze... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 idF 1988/598;ZDG 1986 §6;
Rechtssatz: § 2 ZDG idF BGBl 598/1988 ist eine Verfassungsbestimmung. Zur Entscheidung über eine Beschwerde, in der die Verletzung einer durch diese Bestimmung verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtes behauptet wird, ist gem Art 133 Z ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. April 1984 entschied die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (ABB) gemäß § 97 Abs. 1 bis 3 des NÖ. Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975, LGBl. 6650-2 (FLG), in Verbindung mit §§ 1451 ff ABGB im Zusammenlegungsverfahren T über den Antrag der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei dahin, daß dieser das Eigentumsrecht an den dem Grundbuch zufolge der "Republik Österreich 'Heeresverwaltung'" gehörenden Grundstücken Nr. 658 EZ 178 KG... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich13/01 Staatsvertragsdurchführung19/01 Staatsvertrag von Wien80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §34;FlVfLG NÖ 1975 §97 Abs4 litc;FlVfLG NÖ 1975 §97;StV 1955 Art22;StV 1955 DG 01te §4;StV 1955 DG 01te §5 Abs4;StV 1955 DG 01te §6;StV 1955 DG 01te §7;StV 1955 DG 01te §8;StV 1955 DG 01te §9;
Rechtssatz: Bei der gegen das Deutsche R... mehr lesen...