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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §34;Rechtssatz
Bei der gegen das Deutsche Reich angelaufenen Ersitzungszeit handelt es sich um eine Rechtsfigur eigener Art, welche eher mit einer dinglichen als mit einer obligatorischen Belastung verglichen werden kann. Diese Ersitzungszeit entfaltete ähnlich etwa der öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung einer Enteignung in Ansehung des Deutschen Reiches im Beschwerdefall auch weiterhin Wirkungen gegen die Republik Österreich (Hinweis VfGH E 3.12.1980, B 206/75, VfSlg 8981/1980). Der Eigentumsübergang auf die Republik Österreich hat einen Erwerb besonderer Art dargestellt, der nicht in das von der Rechtslehre entwickelte Schema des ursprünglichen (originären) und abgeleiteten (derivativen) Erwerbs eingeordnet werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070241.X03Im RIS seit
25.01.2001