Der Beschwerdeführer stand bis 30. September 1991 als Inspektor in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war der Gendarmerieposten V. Der Beschwerdeführer wurde am 3. September 1984 als Gendarmeriepraktikant aufgenommen und nach Abschluß des Grundausbildungslehrganges mit 18. August 1987 zum Gendarmerieposten O versetzt. Am 14. Juni 1988 verursachte der Beschwerdeführer mit dem Dienstkraftfahrzeug einen Verkehrsunfall, bei dem zwei mitfahrende Gendarmerieb... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. Oktober 1990 als Richteramtsanwärter in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; in der Zeit vom 1. Oktober 1990 bis 31. Dezember 1990 war er dem Landesgericht X (Dr. A), in der Zeit vom 1. Jänner 1991 bis 28. Februar 1991 dem Landesgericht X (Dr. B) in der Zeit vom 3. März 1991 bis 30. April 1991 dem Bezirksgericht K (Dr. C und Dr. D), ab 1. Mai 1991 bis 30. September 1991 der Staatsanwaltschaft X (Dr. E) und ab 1. Oktober 1991 den Rechtsanwä... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1 Z3;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 Anl1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 87/12/0076 7 Stammrechtssatz Bei Beurteilung des Arbeitserfolges kommt es - wie sich aus dem Zweck des provisorischen Dienstverhältnisses ergibt - nicht auf eine bestimmte Leistung im Entscheidungszeitpunkt an, sondern es sind die vom Antragsteller im gesamten Beurt... mehr lesen...
Der 1962 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. April 1982 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wurde er ab 1. August 1983 zum Gendarmerieposten (GP) M und (auf seinen Wunsch) mit Wirkung vom 1. August 1985 zum GP A versetzt. Ab 1. September 1986 war der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, Referatsgruppe nn/B, zugeteilt, weil seine bisherige vorwiegende Verw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §11 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob ein provisorisches Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung des Beschwerdeführers auf Definitvstellung (oder des Einlanges dieses A... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1 Z3;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 Anl1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Arbeitserfolges kommt es - wie sich aus dem Zweck des provisorischen Dienstverhältnisses ergibt - nicht auf eine bestimmte Leistung im Entscheidungszeitpunkt an, sondern es sin... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand vom 1. April 1986 bis zur Rechtskraft des angefochtenen Bescheides in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war der Gendarmerieposten S. Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. März 1991, Zl. 90/12/0168, auf das auch hinsichtlich des Sachverhaltes im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG zur Vermeidung von Wiederholungen hingewiesen wird, wurde unter anderem ausgesprochen, daß die seinerzeitige Feststellung der belan... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen. Denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor der Definitivstellung eines Beamten sein ganzes dienstliches und außerdienstliches Verhalt... mehr lesen...
Die 1955 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrer seit 1. Juni 1978 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Sie wurde zuletzt der X-Hauptschule in St. Pölten zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 10. Mai 1982 beantragte die Beschwerdeführerin ihre Definitivstellung. Darüber wurde jedoch zunächst nicht entschieden. Nach Krankenständen der Beschwerdeführerin wegen manisch-depressiver Zustände, die schon zuvo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;BDG 1979 §11 Abs1;LDG 1962 §11;LDG 1984 §10 Abs1 impl;
Rechtssatz: Die Definitvstellung ist eine von Gesetzes wegen eintretende Folge der Erfüllung der hiefür fertig gelegten Voraussetzungen, deren Eintritt mit Bescheid festzustellen ist, der rechtsfeststellender (und nicht rechtsgestaltender) Natur ist. ... mehr lesen...
Index: Dienstrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1BDG 1979 §10 Abs2BDG 1979 §10 Abs4 Z4
Rechtssatz: Es ist nicht Sinn des provisorischen Dienstverhältnisses, dass ein Sicherheitswachebeamter im Rahmen desselben entwicklungs- oder altersmäßig bedingte Charakterschwächen überwindet; vielmehr hat er solche von Anfang an nicht aufzuweisen. Die in Ausübung des Dienstes begangene Straftat des Mis... mehr lesen...