Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin gemäß §§ 27 Abs. 5 und 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 in der bis 30. Juni 1997 geltenden Fassung, für die Überschreitung der Großveranlagungsgrenze bei der GM GmbH und der Sch GmbH in den Monaten Juli bis November 1996 Zinsen in der Höhe von insgesamt S 1,372.288,-- vor. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass den Meldungen der Beschwerdeführerin an die Oesterreich... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin gemäß §§ 27 Abs. 5 und 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 in der bis zum 30. Juni 1997 geltenden Fassung, für die Überschreitung der Großveranlagungsgrenze beim Kreditnehmer GM GmbH in den Monaten Juli, August, September und Oktober 1996 Zinsen in der Höhe von insgesamt S 200.650,-- vor. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass den Meldungen der Beschwerdeführerin an di... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist zwar zuzugestehen, dass verwaltungsbehördliche Sanktionen, wie sie § 27 BWG 1993 iVm § 97 Abs 1 Z 6 legcit vorsieht, grundsätzlich nur ihren Zweck der Verhaltenssteuerung erreichen, wenn dem Normunterworfenen die für die relevanten Entscheidungen maßgeblichen Fakten bekannt sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Anwendung gesetzlicher Sanktionen (es handelt sich hier nicht um Strafbestimmungen) nicht in Betracht käme, wenn in Angelegenheiten des Wirtschaftsrechts auf... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art140;BWG 1993 §27;BWG 1993 §97 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/04/26 97/17/0413 1 Stammrechtssatz Es ist zwar zuzugestehen, dass verwaltungsbehördliche Sanktionen, wie sie § 27 BWG 1993 iVm § 97 Abs 1 Z 6 legcit vorsieht, grundsätzlich nur ihren Zweck der Verhaltenssteuerung erreichen, wenn... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 "bzw. § 103 Z. 21 lit. a BWG" den Betrag von S 351.117,-- zur Zahlung vor. Den Meldungen der beschwerdeführenden Partei an die Oesterreichische Nationalbank sei die Verletzung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 des Bankwesengesetzes betreffend eines näher bezeichneten Kreditnehmers laut ei... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §103 Z21 litb;BWG 1993 §107 Abs1;BWG 1993 §27;
Rechtssatz: Schon aus dem Wortlaut und dem systematischen Zusammenhang der Bestimmungen des § 103 Z 21 lit a und lit b BWG 1993 ergibt sich, dass auch Großveranlagungen bei der ÖIAG und ihren Konzernunternehmen nicht mehr erhöht werden dürfen. Allein die Frist bis zur Anpassung... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz im Monat Dezember 1994 gemäß § 97 Abs. 1 Z. 6 Bankwesengesetz den Betrag von S 4.094,-- zur Zahlung vor. Den Meldungen der beschwerdeführenden Partei an die Oesterreichische Nationalbank sei für Dezember 1994 die Verletzung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 des Bankwesenge... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BWG 1993 §27;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;BWG 1993 §98;KWG 1979 §14 Abs4;VStG §23;
Rechtssatz: Die Pönalezinsen nach § 97 BWG 1993 sind wirtschaftsaufsichtsrechtliche Maßnahmen ohne Strafcharakter (Hinweis: B VfGH 13.12.1995, B 2286/95). Ihr Sinn besteht (wie schon bei den Pönaleregelungen des § 14 Abs 4 KWG) darin, dass Banken bei der U... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten die "Entbindung von der Verpflichtung zur Leistung des Abfallbeseitigungsentgelts". Mit Bescheid vom 30. November 1995 wies der Obmann des Gemeindeverbandes für Abfallbeseitigung im Verwaltungsbezirk B (im folgenden: Gemeindeverband) den Antrag unter Berufung auf die §§ 69, 92 und 183 der Niederösterreichischen Abgabenordnung 1977, LGBl. Nr. 3400-0 und § 27 Abs. 2 des Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, LGBl. 8240-0, zurück. In der B... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich
Norm: AWG NÖ 1992 §26 Abs1;AWG NÖ 1992 §27;
Rechtssatz: Das Tatbestandselement des § 26 Abs 1 NÖ AWG 1992, daß es sich um Grundstücke im Pflichtbereich handeln muß, bei deren widmungsgemäßer Verwendung mit Abfallanfall gerechnet werden kann, statuiert... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 15. Dezember 1993 setzte der Obmann des mitbeteiligten Gemeindeverbandes gemäß § 11 Abs. 6 des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 - NÖ AWG 1992, LGBl. 8240-0, und der Abfallwirtschaftsverordnung des mitbeteiligten Gemeindeverbandes vom 5. Oktober 1993 (im folgenden: AbfallwirtschaftsV) für das im Pflichtbereich gelegene Grundstück der Beschwerdeführer in Z, folgende M... mehr lesen...
Index: L16003 Gemeindeverband Verwaltungsgemeinschaft NiederösterreichL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbfallwirtschaftsV Gemeindeverband Umweltschutz Gänserndorf 1993;AWG NÖ 1992 §11;AWG NÖ 1992 §23;AWG NÖ 1992 §24;AWG NÖ 1992 §27;BAO §252;LAO NÖ 19... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft W. vom 27. April 1994 wurde der Beschwerdeführer der Übertretung des § 27 Abs. 4 iVm § 13 Abs. 1 Viehwirtschaftsgesetz 1983 (Überschreitung der Tierbestandsobergrenzen ohne Bewilligung) durch das Halten von 71 Zuchtsauen und 217 Mastschweinen für schuldig erkannt. Über den Beschwerdeführer wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S 18.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) verhängt. 1.2. Aufgrund der Berufung des Beschwerdeführers e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §1;ViehWG §27;VwGG §47 Abs5;VwGG §48 Abs2;
Rechtssatz: Da die belangte Behörde (der UVS) in den Angelegenheiten des Viehwirtschaftsgesetzes als funktionelle Bundesbehörde tätig wird (der gegenteiligen Auffassung von Thienel in: Pernthaler, Unabhängige Verwaltungssenate und Verwaltungsgerichtsbarkeit, 1993, 5, 16, wird nich... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Reutte erließ gegenüber dem Beschwerdeführer ein mit 10. März 1993 datiertes Straferkenntnis, dessen Schuldspruch nachstehenden Wortlaut hat: "Sie haben am 21. 11. 1992 Abfälle, wie Damenbinden, Kondome, Wattestäbchen, Tablettenverpackungen u.ä. durch das Ausbringen von häuslichen Fäkalien mit Ihrem Traktor und Jauchefaß auf die Grundparzellen 2948, KG E, und 3764, KG B, großflächig aufgebracht." Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsüber... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AWG Tir 1990 §12;AWG Tir 1990 §27;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0391/76 E 18. Jänner 1977 VwSlg 9222 A/1977 RS 1 Stammrechtssatz § 66 Abs 4 AVG 1950 berechtigt die Berufungsbehörde nicht zur Auswechslung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat, wohl aber dazu, die Straftat auf der... mehr lesen...