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L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG NÖ 1992 §26 Abs1;Rechtssatz
Das Tatbestandselement des § 26 Abs 1 NÖ AWG 1992, daß es sich um Grundstücke im Pflichtbereich handeln muß, bei deren widmungsgemäßer Verwendung mit Abfallanfall gerechnet werden kann, statuiert keine Befreiungsmöglichkeit hinsichtlich der Abfallwirtschaftsgebühr und der Abfallwirtschaftsabgabe, sondern stellt eine Voraussetzung für das Entstehen des Abgabenanspruches dar, deren Vorliegen im Verfahren zur Abgabenfestsetzung zu prüfen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070246.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.08.2015