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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §1;Rechtssatz
Da die belangte Behörde (der UVS) in den Angelegenheiten des Viehwirtschaftsgesetzes als funktionelle Bundesbehörde tätig wird (der gegenteiligen Auffassung von Thienel in: Pernthaler, Unabhängige Verwaltungssenate und Verwaltungsgerichtsbarkeit, 1993, 5, 16, wird nicht gefolgt), war der Kostenersatz dem Bund zuzusprechen.
Schlagworte
Rechtsträger der belangten Behörde Mittelbare Bundesverwaltung Zurechnung von Organhandlungen sachliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995170154.X04Im RIS seit
25.01.2001