Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M*****, vertreten durch Fiebinger, Polak, Leon & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei M.***** GmbH, *****, vertreten durch Wolf Theiss ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung beseitigt das Angebot des Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung zu verpflichten und ihm damit all das zu bieten, was er durch ein seinem Unterlassungsbegehren stattgebendes Urteil erlangen könnte, regelmäßig die Wiederholungsgefahr (SZ 67/60 mwN uva; RIS-Justiz RS0079899). Begehrt die Klägerin - wie im vorliegenden Fall - auch Urt... mehr lesen...
Norm: UrhG §85UWG §25 Abs6ZPO §528 Abs2 Z3 D2ZPO §528 Abs2 Z3 D3fZPO §528 Abs2 Z3 D4a
Rechtssatz: Die Kostenfestsetzung gemäß § 25 Abs 6 UWG und § 85 Abs 3 UrhG erfolgt mit Beschluß. Es handelt sich dabei um eine Entscheidung im Kostenpunkt, sodaß der Revisionsrekurs gegen die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz gemäß § 528 Abs 2 Z 3 ZPO unzulässig ist. Entscheidungstexte 4 Ob 2136/96p... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs6
Rechtssatz: Der obsiegende Kläger muß - als Auftraggeber des für die Veröffentlichung ausgewählten Mediums - in aller Regel die Veröffentlichungskosten zunächst selbst zahlen, kann aber dann deren Ersatz vom Beklagten verlangen. Entscheidungen über Anträge auf Ersatz der Kosten einer Urteilsveröffentlichung oder Vergleichsveröffentlichung betreffen den Kostenpunkt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §78UWG §25 Abs6ZPO §528 Abs2 Z3 D2ZPO §528 Abs2 Z3 D3fZPO §528 Abs2 Z3 D4a
Rechtssatz: Die Kosten der Urteilsveröffentlichung sind zwar keine Prozeßkosten aber - als Kosten der Urteilsvollstreckung - Exekutionskosten im weiteren Sinn. Eine Entscheidung über solche Kosten ist nicht mit Revisionsrekurs anfechtbar. Entscheidungstexte 4 Ob 89/95 Entscheidungstext OGH 05.12.19... mehr lesen...
Norm: EO §74 Abs1UWG §25 Abs6
Rechtssatz: Die Veröffentlichung des Exekutionstitels dient aber der Durchsetzung des ersiegten Anspruches, ist also einer Exekutionsmaßnahme gleichzuhalten. Die mit ihr verbundenen Kosten dienen zweifellos der "Rechtsverwirklichung" im Sinn des § 74 Abs 1 EO. Die Besonderheit der Urteilsveröffentlichung liegt darin, daß der obsiegende Kläger vom Gericht ermächtigt wird, selbst "auf Kosten des Beklagten" zu veröffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft, ist im Verlags- und Druckereiwesen tätig; sie gibt in Österreich ua Wirtschaftsinformationsnachweise heraus und vertreibt diese. Dazu gehören insbesondere Spezialnachschlagewerke, wie etwa der Industriecompass, der Handelscompass, der Dienstleistungs- und Behördencompass, der Finanzcompass und der Personencompass; all diese Spezialnachschlagewerke haben sich aus dem erstmals 1867 erschienenen "Firmen-Compass" entwick... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 8.2.1991 wurden die Zweitbeklagte und die mittlerweile verstorbene Autorin Maria T***** schuldig erkannt, ab sofort den weiteren Vertrieb und Verkauf eines Buches unter dem Titel "Maria T***** - Heilerfolge aus dem Buch Heilkräuter aus dem Garten Gottes" zu unterlassen; der Klägerin wurde in diesem Verfahren antragsgemäß die Befugnis erteilt, den
Spruch: dieses Urteils binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Urteils auf Kosten der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte OHG ist die Medieninhaberin (Verlegerin) der "Vorarlberger Nachrichten"; der Zweitbeklagte, die Drittbeklagte und der Viertbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter dieser Gesellschaft. Am 31. Mai 1988 erschien auf der Wirtschaftsseite der "Vorarlberger Nachrichten" unter der Überschrift "Die Suche nach Interessenten für das Elektra-Werk geht weiter" ein Artikel folgenden Inhalts: "Das Prädikat 'Ente' verdient die große Aufmachung eines... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien vertreiben Zahncremen. Die Beklagte vertreibt seit vielen Jahren ihre Zahnpasta "Mentadent C" und wirbt dafür intensiv. Im Oktober 1986 hat sie ihr neues Produkt "Mentadent C Anti-Zahnstein" auf den Markt gebracht; seit dieser Zeit wirbt sie auch dafür. Auf der als Verpackung dienenden Faltschachtel dieses Produktes werden - jeweils in roter Schrift - die Hinweise "NEU", "A*** besonders hervorgehoben; ferner findet sich auf dieser Verpackung in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Baugewerbe werden Kompakt-Bagger und Kompakt-Lader verwendet. Die Unterscheidung dieser Geräte ist den Leuten des Baugewerbes geläufig; es handelt sich dabei um eine Art Kleinausführung üblicher Bagger und Lader, die man auf Baustellen regelmäßig sehen kann. Die in Japan ansässige Firma T*** erzeugt zumindest seit 1978 derartige Kompakt-Bagger. Von 1978 bis Ende 1985 wurden die von ihr hergestellten Kompakt-Bagger in bestimmten Gebieten, darunter auch in Ös... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein verlegt und vertreibt Bücher und Schriften, die sich mit Heilkräutern befassen. Die Beklagte ist Medieninhaberin der illustrierten Wochenschrift "B***E", die sie auch in Österreich vertreibt. Im Heft Nr. 45 dieser Zeitschrift vom 30. Oktober 1985 werden unter der Schlagzeile "Ich und meine Gesundheit" auf den Seiten 160 bis 171 "ganz persönliche Ratschläge für Körper, Geist und Seele" erteilt. Auf Seite 168 wirbt ein Bestellkupon für ein Sond... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit die klagende Partei meint, ihr Begehren, sie zu ermächtigen, das Urteil auf Kosten der beklagten Partei in verschiedenen Zeitungen zu veröffentlichen, stelle sich als solches auf öffentlichen Widerruf dar, kann ihr nicht beigepflichtet werden. Wird die Veröffentlichung des Widerrufes gemäß § 7 UWG verlangt, dann ist sie von der beklagten Partei in der Form vorzunehmen, wie sie das Gericht auf Antrag der klagenden Part... mehr lesen...
Die Klägerin und die zweitbeklagte KG stehen auf dem Gebiet der Erzeugung von Brillen und Brillenfassungen miteinander in Wettbewerb. Der Erstbeklagte ist geschaftsführender Gesellschafter der A-Werke GmbH, welche wiederum Komplementarin der Zweitbeklagten ist. Im April-Heft 1972 des Österreichischen Wirtschaftsmagazins "trend" erschien auf S. 56 ff unter dem Titel "Brillenmacher im Wunderland" ein mehrseitiger Artikel über das Produktions- und Vertriebssystem des Erstbeklagten sowie ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 GUWG §25 Abs6
Rechtssatz: Beim Widerrufsanspruch (§ 7 Abs 1 UWG) ist - anders als bei der Urteilsveröffentlichung, wo gemäß 25 Abs 6 UWG die Art der Veröffentlichung auch ohne Parteienantrag vom Gericht bestimmt wird, die Angabe des Personenkreises, dem gegenüber der Widerruf erklärt werden soll, ein notwendiger Bestandteil des betreffenden Klagebegehrens. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4UWG §25 Abs6
Rechtssatz: Zuspruch der Urteilsveröffentlichung im Fernsehen. Entscheidungstexte 4 Ob 357/70 Entscheidungstext OGH 01.12.1970 4 Ob 357/70 Veröff: EvBl 1971/127 S 215 = ÖBl 1971,48 4 Ob 314/73 Entscheidungstext OGH 15.05.1973 4 Ob 314/73 Beisatz: Und im Hörfunk. (T1) Veröff: ÖBl 1973,84 ... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs6ZPO §226 IIB4
Rechtssatz: Ausreichende Bestimmtheit des Zuspruches der Befugnis zur Urteilsveröffentlichung "in zwei Wiener Tageszeitungen und einem einschlägigen Fachblatt". Entscheidungstexte 4 Ob 335/59 Entscheidungstext OGH 20.10.1959 4 Ob 335/59 Veröff: JBl 1960,340 = SZ 32/129 4 Ob 384/81 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs6
Rechtssatz: Die Art der Veröffentlichung bestimmt das Gericht ohne Parteiantrag. Entscheidungstexte 3 Ob 135/54 Entscheidungstext OGH 05.05.1954 3 Ob 135/54 Veröff: SZ 27/119 = EvBl 1954/377 S 567 = PBl 1955,24 4 Ob 305/74 Entscheidungstext OGH 05.03.1974 4 Ob 305/74 Veröff: SZ 47/23 = ÖBl 1974,111 ... mehr lesen...