Begründung: In einem Verfahren nach §§ 15, 22 Abs 1 Z 6 WGG hat das Erstgericht mit seinem Beschluss I) den Antrag der Antragsgegnerin auf Ausfertigung und Zustellung seines Beschlusses vom 7. 3. 2006 (Band I ON 6) abgewiesen und, II) ausgesprochen, dass Beweis wird aufgenommen wird 1) zur Abrechnungsgrundlage, und zwar … (Fragenliste) 2) zur Frage, ob die mit den Antragstellern vereinbarten Kaufpreise unter dem seinerzeitigen Verkehrswert sowie den Herstellungskosten lagen und zur ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. P***** B*****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des D***** K. G*****, vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Linz, gegen die ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, errichtete auf einem zu diesem Zweck im Jahr 1994 gekauften Grundstück eine Wohnungseigentumsanlage. Der Antragsteller war Wohnungseigentumsbewerber und übernahm seine Wohnung Top Nr. 56 im Jahr 1998 zur Benützung. Am 20. 12. 2002 stellte er bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Überprüfung der Angemessenheit des vereinbarten Preises gemäß § 22 Abs 1 Z 6 WGG sowie auf Schaffung eines Rückzahlungstitels. ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, errichtete das Haus W***** in ***** und veräußerte die in diesem Objekt gelegenen Wohnungen an die Antragsteller, die die Wohnungen zwischen 1998 und 2000 bezogen. Am 23. 12. 2003 stellte Dr. Herbert T*****, der hier als Vertreter sämtlicher Antragsteller einschreitet und selbst Wohnungseigentümer ist, im eigenen Namen einen Antrag nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG auf Prüfung der Angemessenheit der Kaufpreise.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Fikret M*****, vertreten durch Mag. Bernd Thiele, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei O***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Dartmann und andere Rechtsanwält... mehr lesen...
Begründung: Die verbliebenen Antragsteller (die weiteren Antragsteller haben die Abweisung ihres Antrags unbekämpft gelassen) begehren die Überprüfung der Angemessenheit der jeweils von ihnen für Wohnungen im Haus Ö* begehrten Preise (§ 15 WGG), wobei unstrittigermaßen die Präklusivfrist des § 18 Abs 3 WGG durch den verfahrenseinleitenden Antrag bei der Schlichtungsstelle eingehalten wurde. Die verbliebenen Antragsteller (die weiteren Antragsteller haben die Abweisung ihres Antrags... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer in einer (jedenfalls im maßgeblichen Zeitraum) vom Antragsgegner verwalteten Wohnungseigentumsanlage. Er hat mit einer am 31. 7. 2001 beim Erstgericht eingebrachten Eingabe "Einspruch" gegen die Abrechnung der Liegenschaftsaufwendungen und Rücklage für das Jahr 2000 erhoben und sinngemäß eine neue, in 39 Punkten (mit zusätzlichen Untergliederungen) korrigierte Rechnungslegung verlangt. Der Antragsgegner hat in drei Punkten (Z 7... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 152/13.790-Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit welchen Anteilen untrennbar Wohnungseigentum an W 15, ***** verbunden ist. Sie hat dieses Objekt mit Vertrag vom 15. 12. 1997 zu einem Fixpreis von S 2,087.993 von der Antragsgegnerin erworben. Die Antragsgegnerin ist eine gemeinnützige Bauvereinigung im Sinn der Bestimmungen des WGG. Die S***** GmbH (im Weg der Gesamtrechtsnachfolge nunmehr Firma Ing. Helmut S... mehr lesen...
Norm: WGG §22 Abs1 Z6WGG §22 Abs2
Rechtssatz: Hat die Antragsgegnerin (die Bauvereinigung) den Sachantrag gestellt, ihre Abrechnung als richtig zu bestätigen, so ist sie nur in bezug auf dieses von ihr angestrebte Prüfungsergebnis als Antragsgegnerin anzusehen; was die Überprüfung selbst anlangt, ist sie hingegen auf Grund ihrer Anträge selbst als Antragstellerin zu betrachten. Da die Antragsgegnerin somit selbst einen Überprüfungsantrag gestel... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist eine gemeinnützige Bauvereinigung und hat in *****, eine Wohnhausanlage errichtet. Die Antragsteller sind ihre Vertragspartner (Wohnungskäufer). Die 1. bis 3. Antragsteller beantragten, die Angemessenheit der Bau- und Herstellungskosten dieses Bauprojektes zu überprüfen (3 MSch 26/98s). Die Antragsgegnerin wendete ua Verfristung ein. Mit Beschluss vom 9. 8. 1999 (ON 15) unterbrach das Erstgericht das Verfahren bis zur Rechtskraft des zwischen de... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag vom 7. 9. 1995 begehrte der Antragsteller die Überprüfung der Angemessenheit der Grundkosten und Aufschließungskosten im Zusammenhang mit der Angemessenheit des Preises für Wohnungseigentum gemäß § 22 Abs 1 Z 6 WGG iVm §§ 13, 15 WGG. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag vom 7. 9. 1995 begehrte der Antragsteller die Überprüfung der Angemessenheit der Grundkosten und Aufschließungskosten im Zusammenhang mit der Angemessenheit des P... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des erstgerichtlichen Sachbeschlusses vom 27. 5. 1998, ON 12, bestätigt durch die Entscheidung des Rekursgerichtes vom 10. 11. 1998, 40 R 425/98s, ON 16, wurde die Antragsgegnerin zur Legung der Abrechnung 1996 unter Androhung einer Ordnungsstrafe von S 10.000,-- verhalten. Die bisherigen Mängel der Abrechnung waren im Sachbeschluss ON 16 unter Z 1 bis 3 als gesondert zu beachten genannt. Auf Grund des erstgerichtlichen Sachbeschlusses vom 27. 5. 1998, ON 12, ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §22 Abs1 Z6WGG 1979 §22 Abs2WGG 1979 §22 Abs1 Z6a
Rechtssatz: Der wegen der Preisbildung belangten Bauvereinigung kann die Vorlage einer Endabrechnung über die gesamten Baukosten grundsätzlich nur in einem Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG aufgetragen werden. Das schließt nicht aus, dass auch in einem Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 6a WGG die Vorlage einer Endabrechnung notwendig werden kann, um ausreichende Entscheidungsgrundlagen ... mehr lesen...
Begründung: Zur Vorgeschichte kann auf die im ersten Rechtsgang zu 5 Ob 210/98p gefällte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes verwiesen werden (WoBl 1999, 240/119 mit Anm von Call = immolex 1999, 88/63). Auch im zweiten Rechtsgang wies das Erstgericht das Begehren der Antragsteller, die Fixpreise der Wohnungen top 1 bis 8, 10 bis 14, 17, 20, 21 und 23 bis 28 des Hauses ***** neu festzusetzen, ab. Dies auf Grund folgender ergänzender Feststellungen: Zur Vorgeschichte kann auf die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Entscheidungsgegenstand in einem Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG besteht - vergleichbar einer Angelegenheit nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG - nicht aus einem Geldbetrag, sondern primär aus einem Feststellungsbegehren (vgl 5 Ob 82/93 = MietSlg 45.500; 5 Ob 197/98a = EWr III/528 Z/58 = WoBl 2000, 125/67). § 22 Abs 4 Z 8 MRG sieht in solchen Sachen überhaupt nur dann die Anrufung des Obersten Gerichtshofes vor, wenn der Wert... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seinen Behauptungen zufolge seit 17. 1. 1997 Hauptmieter einer Wohnung im Haus *****, das dem Mag. Hans Helmut G***** sowie den unter 2.) bis 14.) angeführten Antragsgegnern gehört. Über das Vermögen des Mag. Hans Helmut G***** wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien am 21. 4. 1997 der Konkurs eröffnet. Masseverwalterin ist die Rechtsanwältin Dr. Sieglinde S*****. Am 4. 9. 1997 beantragte der Antragsteller bei der zuständigen Schlichtungs... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 12.10.1996, den sie direkt bei Gericht mit der Bemerkung einbrachten, der Schlichtungsstelle komme für die Vollstreckung eines Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten keine Zuständigkeit zu, haben die Antragsteller unter Berufung auf § 6 Abs 2 MRG beantragt, zum Zweck der Durchführung der den Antragsgegnern im rechtskräftig gewordenen Bescheid der Schlichtungsstelle für den 8. Wiener Gemeindebezirk, SL/804/95, aufgetragenen Arbeiten ....... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 12.10.1996, den sie direkt bei Gericht mit der Bemerkung einbrachten, der Schlichtungsstelle komme für die Vollstreckung eines Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten keine Zuständigkeit zu, haben die Antragsteller unter Berufung auf § 6 Abs 2 MRG beantragt, zum Zweck der Durchführung der den Antragsgegnern im rechtskräftig gewordenen Bescheid der Zentralen Schlichtungsstelle der Stadt Wien vom 25.10.1994, 50-Schli 1/92, aufgetragenen Ar... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §22 Abs1 Z6WGG 1979 §22 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Bindung aller Beteiligten an die Ergebnisse der Baukostenabrechnung ist nur in einem Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 6 und Abs 2 WGG zu erzielen, das alle in ihren Interessen unmittelbar berührten Personen einbindet; die anderen Mieter oder Nutzungsberechtigten der Baulichkeit werden von einem Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 6 MRG nur dann durch die Stattgebung des Antrages unmittelbar berü... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z13WGG 1979 §22 Abs2 Z2WGG 1979 §22 Abs4WGG 1979 §22 Abs4 Z1
Rechtssatz: Ein auf die Überprüfung der Zulässigkeit des "aufgrund der Baukostenabrechnung" begehrten Preises oder Entgelts abzielender Sachantrag erfordert die Zuziehung aller Betroffenen und die Beachtung der sonstigen Vorschriften über die Voraussetzungen, den Gang und Inhalt dieses besonderen Verfahrens. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs2 Z1WEG 2002 §20 Abs3WGG 1979 §22 Abs2
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der grundsätzlichen (gegenüber Wohnungseigentümern zwar weitgehend beseitigten) Nachgiebigkeit der Gesetzesbestimmungen über die Rechnungslegungspflicht des Verwalters (vgl WoBl 1990, 167/86), die dazu führt, dass jedenfalls im Nachhinein auf eine (weitere) Rechnungslegung des Wohnungseigentumsverwalters verzichtet werden kann (MietSlg 39/8), erlaubt di... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs2 Z1WGG 1979 §22 Abs2
Rechtssatz: Die gerichtliche Erörterung und Nachprüfung der Verwalterrechnung darf sich nicht allein auf die Darstellung der verschiedenen Geldflüsse und Kontobewegungen in der eigentlichen Abrechnung beschränken; sie hat - soweit Streitfragen offen geblieben sind - auch die Überprüfung der Belegsammlung zu erfassen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung geben dann den Ausschlag, ob dem Verwalter die Legu... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 KAußStrG 2005 §48AußStrG 2005 §68WGG §22 Abs2 Z3
Rechtssatz: Wenngleich der vom Gericht im Verfahren zur Überprüfung der Zulässigkeit des Entgelts oder Preises zu fassende Beweisbeschluss gesondert anfechtbar ist, so stellt sich die Entscheidung des Rekursgerichtes, mit der dem von den Antragstellern gegen den zurückweisenden Teil des erstgerichtlichen Beweisbeschlusses erhobenen Rekurs nicht Folge gegeben wurde, als rein... mehr lesen...
Begründung: In dem auf Feststellung der Unzulässigkeit des von der Antragsgegnerin nach § 15 WGG begehrten Preises für die von den Antragstellern erworbene Reihenhausanlage gerichteten Verfahren faßte das Erstgericht Beweisbeschluß über die seiner Ansicht nach beweisbedürftigen Behauptungen der Antragsteller; hinsichtlich einer Vielzahl von Behauptungen der Antragsteller wies es die dafür angebotenen Beweise zurück. Dem von den Antragstellern gegen den zurückweisenden Teil des... mehr lesen...